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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49585*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         SR014



Inhaber der ABE              BBS GmbH
und Hersteller:              DE-77761 Schiltach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49585*02

Die ABE-Nr. 49585 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ SR014, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung) vom
09.10.2014 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

20,                                  (1. Ausfertigung)
7, 9, 10, 19,                        (2. Ausfertigung)
3, 4, 5, 6, 12,                      (3. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 09.10.2014
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 29.10.2014
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
14.10.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49585*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5

Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              SR014
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung


Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                         Lochkreis- (mm)/    press-   last   umfang Herstell-
                                                Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                    (mm)
-             SR024 / 09.23.405 Ø56.0           5/100/56,1          48       603    1991       10/2013
-             SR015 / 09.23.455 Ø63.3           5/108/63,4          42       750    2248       8/2013
-             SR015 / 09.23.456 Ø65.0           5/108/65,1          42       750    2248       8/2013
-             SR014 / 09.23.585 Ø57.0           5/112/57,1          35       780    2248       8/2013
-             SR016 / 09.23.585 Ø57.0           5/112/57,1          45       750    2284       8/2013
-             SR032 / ohne Ring                 5/112/66,6          21       670    2255       9/2014
-             SR014 / 09.23.444 Ø66.5           5/112/66,6          35       780    2248       7/2013
-             SR016 / 09.23.444 Ø66.5           5/112/66,6          45       750    2284       8/2013
-             SR017 / 09.23.412 Ø60.0           5/114,3/60,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.412 Ø60.0           5/114,3/60,1        50       600    2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.433 Ø64.0           5/114,3/64,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.433 Ø64.0           5/114,3/64,1        50       600    2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.413 Ø66.0           5/114,3/66,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.413 Ø66.0           5/114,3/66,1        50       600    2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.414 Ø67.0           5/114,3/67,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.414 Ø67.0           5/114,3/67,1        50       600    2010       10/2013
-             SR018 / ohne Ring                 5/115/70,2          36       750    2284       8/2013
-             SR018A / ohne Ring                5/115/70,2          36       680    2287       10/2013
-             SR019 / 09.23.414 Ø67.0           5/120/67,1          32       830    2284       8/2013
-             SR019 / 09.23.490 Ø72.5           5/120/72,6          32       830    2284       8/2013




Kennzeichnung

KBA-Nummer                       49585
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            SR (s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum                Monat und Jahr




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe-
reichsgutachten zu entnehmen.




Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.


Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung


Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluss    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)    Abrollumfang
5/114,3      50                   600             2010
5/112        21                   670             2255
5/112        35                   780             2248
5/108        42                   750             2248
5/115        36                   680             2287
5/115        36                   750             2284
5/120        32                   830             2284
5/112        45                   750             2284
5/114,3      40                   780             2284
5/100        48                   603             1991


Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluss    Reifengröße     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/112/66,6   205/40R18       21                   660
5/120        205/40R18       32                   830
5/114,3      205/40R18       40                   783
5/114,3      205/40R18       50                   613
5/115/70,2   205/40R18       36                   680
5/100        205/40R18       48                   603
5/108        205/40R18       42                   750
5/112        205/40R18       35                   783
5/112        205/40R18       45                   780
5/115        205/40R18       36                   783




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                    Seite 3 von 5

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluss      Reifengröße   Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/112/66,6     285/60R18     21                   660
5/120          285/55R18     32                   830
5/114,3        285/55R18     40                   780
5/115/70,2     285/50R18     36                   680
5/108          285/55R18     42                   750
5/112          285/55R18     35                   780
5/112          285/55R18     45                   780
5/115          285/55R18     36                   750


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest

Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof-
fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,6 kg.




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Automotive GmbH
ab August 2013 durchgeführt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.




Anlagen

Beschreibung                     SR014                           07.08.2013
Radzeichnung                     SR014-W-MACH                    17.06.2013
                                 mit Änderung vom                15.07.2013
Radzeichnung                     SR015-W-MACH                    21.06.2013
Radzeichnung                     SR016-W-MACH                    24.06.2013
                                 mit Änderung vom                15.07.2013
Radzeichnung                     SR017-W-MACH                    25.06.2013
                                 mit Änderung vom                16.07.2013



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                 Seite 4 von 5


Anlagen

Radzeichnung                      SR018-W-MACH                 25.06.2013
                                  mit Änderung vom             16.07.2013
Radzeichnung                      SR019-W-MACH                 24.06.2013
                                  mit Änderung vom             16.07.2013
Nabenkappenzeichnung              09 24 244                    16.11.2011
                                  mit Änderung vom             16.11.2011
Zentrierringzeichnung             09 23 404                    09.04.1992
                                  mit Änderung vom             08.04.2008
Zentrierringzeichnung             09 23 412                    11.09.2003
                                  mit Änderung vom             08.04.2009
Runddrahtsprengring               09 23 409                    09.04.1992
                                  mit Änderung vom             05.07.2000
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 004                    23.08.2006
                                  mit Änderung vom             23.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 417                    22.09.1992
                                  mit Änderung vom             16.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 518                    01.03.2003
Bimecc D32
                                  mit Änderung vom             28.10.2008
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 037                    06.11.2006
                                  mit Änderung vom             21.11.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 448                    22.08.2006
                                  mit Änderung vom             22.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 447                    16.08.2006
                                  mit Änderung vom             16.08.2006
Beschreibung                      SR014                        28.10.2013
Zentrierringzeichnung             09 23 412_Ind. 20            13.09.2013
                                  mit Änderung vom             13.09.2013
Radzeichnung                      SR018-W-MACH                 25.06.2013
                                  mit Änderung vom             08.10.2013
Radzeichnung                      SR023-W-MACH                 26.06.2013
                                  mit Änderung vom             16.07.2013
Radzeichnung                      SR024-W-MACH                 28.06.2013
                                  mit Änderung vom             16.07.2013
Beschreibung                      -                            22.09.2014
Radzeichnung                      SR014-W-MACH_02              17.06.2013
                                  mit Änderung vom             26.02.2014
Radzeichnung                      SR032-W-MACH                 23.06.2014
Verwendungsbereich                Anlage 1 - 20




Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4


Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140



Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                                 mit Verwendung an Achse 1

Typ                              SR014
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-      Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-    tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
SR032         SR014 SR032 / ohne Ring              5/112/66,6           21          660    2255


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                       49585
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            SR (s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befesti-          Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      gungsmittel
S01   Serien-Schraube           Kugel     160                          28,5                Serie
      M14x1,5                   D = 28 mm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Porsche

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Macan          155-250        235/60R18    A31 R02                               A07 A14 A19
95B, 95BN                                                                                A56 B03 BnK
e13*2007/46*                                                                             ML8 V18 VA1
1164, 1165*02-..                                                                         Vn2 S01



Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 1, in Verbindung mit dem Sonderrad
Typ SR9018 - Ausführung SR033 (Fa. BBS GmbH - Radgröße 9 J x 18 H2, ET21) an Achse 2,
zulässig.

Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen –
Kombinationen an der Hinterachse sind der ABE mit KBA Nr. 50118 (Gutachten Nr. 55088614 -
Anlage 1, 1. Ausfertigung) zu entnehmen.



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebe-
ne Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                          Seite 3 von 4


Spezielle Auflagen und Hinweise

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

ML8   Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max.
350 mm an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 13 235/60R18        255/55R18, 285/50R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel-
ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                    BBS GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2014 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Oktober 2014




Bohlander                                                                   00218060.DOC




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