Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49585*02 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 H2 Typ: SR014 Inhaber der ABE BBS GmbH und Hersteller: DE-77761 Schiltach Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49585*02 Die ABE-Nr. 49585 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ SR014, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung) vom 09.10.2014 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 20, (1. Ausfertigung) 7, 9, 10, 19, (2. Ausfertigung) 3, 4, 5, 6, 12, (3. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 09.10.2014 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 29.10.2014 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 14.10.2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49585*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 1 von 5 Auftraggeber BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ SR014 Radgröße 8 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- (mm)/ press- last umfang Herstell- Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum (mm) - SR024 / 09.23.405 Ø56.0 5/100/56,1 48 603 1991 10/2013 - SR015 / 09.23.455 Ø63.3 5/108/63,4 42 750 2248 8/2013 - SR015 / 09.23.456 Ø65.0 5/108/65,1 42 750 2248 8/2013 - SR014 / 09.23.585 Ø57.0 5/112/57,1 35 780 2248 8/2013 - SR016 / 09.23.585 Ø57.0 5/112/57,1 45 750 2284 8/2013 - SR032 / ohne Ring 5/112/66,6 21 670 2255 9/2014 - SR014 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 35 780 2248 7/2013 - SR016 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 45 750 2284 8/2013 - SR017 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 50 600 2010 10/2013 - SR017 / 09.23.433 Ø64.0 5/114,3/64,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.433 Ø64.0 5/114,3/64,1 50 600 2010 10/2013 - SR017 / 09.23.413 Ø66.0 5/114,3/66,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.413 Ø66.0 5/114,3/66,1 50 600 2010 10/2013 - SR017 / 09.23.414 Ø67.0 5/114,3/67,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.414 Ø67.0 5/114,3/67,1 50 600 2010 10/2013 - SR018 / ohne Ring 5/115/70,2 36 750 2284 8/2013 - SR018A / ohne Ring 5/115/70,2 36 680 2287 10/2013 - SR019 / 09.23.414 Ø67.0 5/120/67,1 32 830 2284 8/2013 - SR019 / 09.23.490 Ø72.5 5/120/72,6 32 830 2284 8/2013 Kennzeichnung KBA-Nummer 49585 Herstellerzeichen BBS Radtyp und Ausführung SR (s.o.) Radgröße 8 J x 18 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY Herstellungsdatum Monat und Jahr Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 2 von 5 Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbe- reichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr- zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluss Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/114,3 50 600 2010 5/112 21 670 2255 5/112 35 780 2248 5/108 42 750 2248 5/115 36 680 2287 5/115 36 750 2284 5/120 32 830 2284 5/112 45 750 2284 5/114,3 40 780 2284 5/100 48 603 1991 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/112/66,6 205/40R18 21 660 5/120 205/40R18 32 830 5/114,3 205/40R18 40 783 5/114,3 205/40R18 50 613 5/115/70,2 205/40R18 36 680 5/100 205/40R18 48 603 5/108 205/40R18 42 750 5/112 205/40R18 35 783 5/112 205/40R18 45 780 5/115 205/40R18 36 783 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 3 von 5 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluss Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/112/66,6 285/60R18 21 660 5/120 285/55R18 32 830 5/114,3 285/55R18 40 780 5/115/70,2 285/50R18 36 680 5/108 285/55R18 42 750 5/112 285/55R18 35 780 5/112 285/55R18 45 780 5/115 285/55R18 36 750 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstof- fes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,6 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Automotive GmbH ab August 2013 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin- gungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung SR014 07.08.2013 Radzeichnung SR014-W-MACH 17.06.2013 mit Änderung vom 15.07.2013 Radzeichnung SR015-W-MACH 21.06.2013 Radzeichnung SR016-W-MACH 24.06.2013 mit Änderung vom 15.07.2013 Radzeichnung SR017-W-MACH 25.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 4 von 5 Anlagen Radzeichnung SR018-W-MACH 25.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Radzeichnung SR019-W-MACH 24.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Nabenkappenzeichnung 09 24 244 16.11.2011 mit Änderung vom 16.11.2011 Zentrierringzeichnung 09 23 404 09.04.1992 mit Änderung vom 08.04.2008 Zentrierringzeichnung 09 23 412 11.09.2003 mit Änderung vom 08.04.2009 Runddrahtsprengring 09 23 409 09.04.1992 mit Änderung vom 05.07.2000 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 004 23.08.2006 mit Änderung vom 23.08.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 417 22.09.1992 mit Änderung vom 16.10.2009 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 518 01.03.2003 Bimecc D32 mit Änderung vom 28.10.2008 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 037 06.11.2006 mit Änderung vom 21.11.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 448 22.08.2006 mit Änderung vom 22.08.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 447 16.08.2006 mit Änderung vom 16.08.2006 Beschreibung SR014 28.10.2013 Zentrierringzeichnung 09 23 412_Ind. 20 13.09.2013 mit Änderung vom 13.09.2013 Radzeichnung SR018-W-MACH 25.06.2013 mit Änderung vom 08.10.2013 Radzeichnung SR023-W-MACH 26.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Radzeichnung SR024-W-MACH 28.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Beschreibung - 22.09.2014 Radzeichnung SR014-W-MACH_02 17.06.2013 mit Änderung vom 26.02.2014 Radzeichnung SR032-W-MACH 23.06.2014 Verwendungsbereich Anlage 1 - 20 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad mit Verwendung an Achse 1 Typ SR014 Radgröße 8 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) SR032 SR014 SR032 / ohne Ring 5/112/66,6 21 660 2255 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49585 Herstellerzeichen BBS Radtyp und Ausführung SR (s.o.) Radgröße 8 J x 18 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befesti- Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. gungsmittel S01 Serien-Schraube Kugel 160 28,5 Serie M14x1,5 D = 28 mm Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Porsche Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Porsche Macan 155-250 235/60R18 A31 R02 A07 A14 A19 95B, 95BN A56 B03 BnK e13*2007/46* ML8 V18 VA1 1164, 1165*02-.. Vn2 S01 Das Sonderrad ist nur zur Verwendung an Achse 1, in Verbindung mit dem Sonderrad Typ SR9018 - Ausführung SR033 (Fa. BBS GmbH - Radgröße 9 J x 18 H2, ET21) an Achse 2, zulässig. Die Reifengrößen, sowie die Auflagen und Hinweise für die Verwendung der Rad-/ Reifen – Kombinationen an der Hinterachse sind der ABE mit KBA Nr. 50118 (Gutachten Nr. 55088614 - Anlage 1, 1. Ausfertigung) zu entnehmen. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon- trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe- scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag- fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu- lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände- rungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum- fang verwendet werden. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebe- ne Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 3 von 4 Spezielle Auflagen und Hinweise A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel- genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten- schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ- lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs- tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). BnK Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig. ML8 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von max. 350 mm an Achse 1. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei- fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 13 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gel- ten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA1 Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 4 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2014 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 7. Oktober 2014 Bohlander 00218060.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim