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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49585*01



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         SR014



Inhaber der ABE              BBS GmbH
und Hersteller:              DE-77761 Schiltach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49585*01

Die ABE-Nr. 49585 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ SR014, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung) vom
12.12.2013 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

14 - 19                              (1. Ausfertigung)
3 - 6; 12                            (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 12.12.2013
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 09.01.2014
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
13.12.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49585*01


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4

Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              SR014
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                     (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                     Mittenloch-ø   (mm)
                                                     (mm)
-             SR024 / 09.23.405 Ø56.0                5/100/56,1     48    603     1991       10/2013
-             SR015 / 09.23.455 Ø63.3                5/108/63,4     42    750     2248       8/2013
-             SR015 / 09.23.456 Ø65.0                5/108/65,1     42    750     2248       8/2013
-             SR014 / 09.23.585 Ø57.0                5/112/57,1     35    780     2248       8/2013
-             SR016 / 09.23.585 Ø57.0                5/112/57,1     45    750     2284       8/2013
-             SR014 / 09.23.444 Ø66.5                5/112/66,6     35    780     2248       7/2013
-             SR016 / 09.23.444 Ø66.5                5/112/66,6     45    750     2284       8/2013
-             SR017 / 09.23.412 Ø60.0                5/114,3/60,1   40    780     2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.412 Ø60.0                5/114,3/60,1   50    600     2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.433 Ø64.0                5/114,3/64,1   40    780     2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.433 Ø64.0                5/114,3/64,1   50    600     2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.413 Ø66.0                5/114,3/66,1   40    780     2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.413 Ø66.0                5/114,3/66,1   50    600     2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.414 Ø67.0                5/114,3/67,1   40    780     2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.414 Ø67.0                5/114,3/67,1   50    600     2010       10/2013
-             SR018 / ohne Ring                      5/115/70,2     36    750     2284       8/2013
-             SR018A / ohne Ring                     5/115/70,2     36    680     2287       10/2013
-             SR019 / 09.23.414 Ø67.0                5/120/67,1     32    830     2284       8/2013
-             SR019 / 09.23.490 Ø72.5                5/120/72,6     32    830     2284       8/2013

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       49585
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            SR (s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum                Monat und Jahr


Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                     Seite 2 von 4

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß      Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)   Abrollumfang
5/114,3       50                   600            2010
5/112         35                   780            2248
5/108         42                   750            2248
5/115         36                   680            2287
5/115         36                   750            2284
5/120         32                   830            2284
5/112         45                   750            2284
5/114,3       40                   780            2284
5/100         48                   603            1991

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         205/40R18      32                   830
5/114,3       205/40R18      40                   783
5/114,3       205/40R18      50                   613
5/115/70,2    205/40R18      36                   680
5/100         205/40R18      48                   603
5/108         205/40R18      42                   750
5/112         205/40R18      35                   783
5/112         205/40R18      45                   780
5/115         205/40R18      36                   783

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß      Reifengröße    Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/120         285/55R18      32                   830
5/114,3       285/55R18      40                   780
5/115/70,2    285/50R18      36                   680
5/108         285/55R18      42                   750
5/112         285/55R18      35                   780
5/112         285/55R18      45                   780
5/115         285/55R18      36                   750


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                  Seite 3 von 4


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,6 kg.




Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Automotive GmbH
im August 2013 durchgeführt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
Bedingungen zu verwenden.



Anlagen

Beschreibung                     SR014                          07.08.2013
Radzeichnung                     SR014-W-MACH                   17.06.2013
                                 mit Änderung vom               15.07.2013
Radzeichnung                     SR015-W-MACH                   21.06.2013
Radzeichnung                     SR016-W-MACH                   24.06.2013
                                 mit Änderung vom               15.07.2013
Radzeichnung                     SR017-W-MACH                   25.06.2013
                                 mit Änderung vom               16.07.2013
Radzeichnung                     SR018-W-MACH                   25.06.2013
                                 mit Änderung vom               16.07.2013
Radzeichnung                     SR019-W-MACH                   24.06.2013
                                 mit Änderung vom               16.07.2013
Nabenkappenzeichnung             09 24 244                      16.11.2011
                                 mit Änderung vom               16.11.2011
Zentrierringzeichnung            09 23 404                      09.04.1992
                                 mit Änderung vom               08.04.2008
Zentrierringzeichnung            09 23 412                      11.09.2003
                                 mit Änderung vom               08.04.2009
Runddrahtsprengring              09 23 409                      09.04.1992
                                 mit Änderung vom               05.07.2000
Befestigungsmittelzeichnung      09 23 004                      23.08.2006
                                 mit Änderung vom               23.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung      09 23 417                      22.09.1992
                                 mit Änderung vom               16.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung      09 23 518                      01.03.2003
Bimecc D32                       mit Änderung vom               28.10.2008




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4



Anlagen (Fortsetzung)

Befestigungsmittelzeichnung       09 23 037                        06.11.2006
                                  mit Änderung vom                 21.11.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 448                        22.08.2006
                                  mit Änderung vom                 22.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 447                        16.08.2006
                                  mit Änderung vom                 16.08.2006
Beschreibung                      SR014                            28.10.2013
Zentrierringzeichnung             09 23 412_Ind. 20                13.09.2013
                                  mit Änderung vom                 13.09.2013
Radzeichnung                      SR018-W-MACH                     25.06.2013
                                  mit Änderung vom                 08.10.2013
Radzeichnung                      SR023-W-MACH                     26.06.2013
                                  mit Änderung vom                 16.07.2013
Radzeichnung                      SR024-W-MACH                     28.06.2013
                                  mit Änderung vom                 16.07.2013
Verwendungsbereich                Anlage 1 - 19



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.


Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. Dezember 2013




Bohlander                                                                    00204066.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                               Seite 1 von 4

Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              SR014
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-         Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-       tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)          (mm)        (kg)
-             SR023 / 09.23.412 Ø60.0              5/114,3/60,1            50          600    2010


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                       49585
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            SR (s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-     Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
      mittel
S01   Mutter M12x1,25           Kegel 60°   140                        -                      09.31.346

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Suzuki

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                         Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Kizashi         131            215/45R18     T93                                    0A1 A02 A04
FR                     131            225/45R18                                            A05 A08 A09
e4*2007/46*0142*..     131            235/40R18                                            A12 A14 A19
                                                                                           A57 Lim S01
Suzuki SX4             79, 88         215/40R18                                            0A1 A02 A04
GY                     79, 88         215/45R18     A01 G70                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/45R18     R59                                    A12 A14 A19
- Limousine            79, 88         225/40R18     A01 K1b K42                            A58 Lim S01



Auflagen und Hinweise

0A1     Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte
im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R59      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 3. Dezember 2013 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 3. Dezember 2013




Bohlander                                                                    00203573.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim