Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49585*01 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 8 J x 18 H2 Typ: SR014 Inhaber der ABE BBS GmbH und Hersteller: DE-77761 Schiltach Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49585*01 Die ABE-Nr. 49585 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ SR014, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung) vom 12.12.2013 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 14 - 19 (1. Ausfertigung) 3 - 6; 12 (2. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 12.12.2013 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 09.01.2014 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 13.12.2013 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49585*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ SR014 Radgröße 8 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab führung Lochkreis- press- last umfang Herstell- (mm)/ tiefe (kg) (mm) datum Mittenloch-ø (mm) (mm) - SR024 / 09.23.405 Ø56.0 5/100/56,1 48 603 1991 10/2013 - SR015 / 09.23.455 Ø63.3 5/108/63,4 42 750 2248 8/2013 - SR015 / 09.23.456 Ø65.0 5/108/65,1 42 750 2248 8/2013 - SR014 / 09.23.585 Ø57.0 5/112/57,1 35 780 2248 8/2013 - SR016 / 09.23.585 Ø57.0 5/112/57,1 45 750 2284 8/2013 - SR014 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 35 780 2248 7/2013 - SR016 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 45 750 2284 8/2013 - SR017 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 50 600 2010 10/2013 - SR017 / 09.23.433 Ø64.0 5/114,3/64,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.433 Ø64.0 5/114,3/64,1 50 600 2010 10/2013 - SR017 / 09.23.413 Ø66.0 5/114,3/66,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.413 Ø66.0 5/114,3/66,1 50 600 2010 10/2013 - SR017 / 09.23.414 Ø67.0 5/114,3/67,1 40 780 2284 8/2013 - SR023 / 09.23.414 Ø67.0 5/114,3/67,1 50 600 2010 10/2013 - SR018 / ohne Ring 5/115/70,2 36 750 2284 8/2013 - SR018A / ohne Ring 5/115/70,2 36 680 2287 10/2013 - SR019 / 09.23.414 Ø67.0 5/120/67,1 32 830 2284 8/2013 - SR019 / 09.23.490 Ø72.5 5/120/72,6 32 830 2284 8/2013 Kennzeichnung KBA-Nummer 49585 Herstellerzeichen BBS Radtyp und Ausführung SR (s.o.) Radgröße 8 J x 18 H2 Einpreßtiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY Herstellungsdatum Monat und Jahr Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 2 von 4 Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang 5/114,3 50 600 2010 5/112 35 780 2248 5/108 42 750 2248 5/115 36 680 2287 5/115 36 750 2284 5/120 32 830 2284 5/112 45 750 2284 5/114,3 40 780 2284 5/100 48 603 1991 Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 205/40R18 32 830 5/114,3 205/40R18 40 783 5/114,3 205/40R18 50 613 5/115/70,2 205/40R18 36 680 5/100 205/40R18 48 603 5/108 205/40R18 42 750 5/112 205/40R18 35 783 5/112 205/40R18 45 780 5/115 205/40R18 36 783 Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) 5/120 285/55R18 32 830 5/114,3 285/55R18 40 780 5/115/70,2 285/50R18 36 680 5/108 285/55R18 42 750 5/112 285/55R18 35 780 5/112 285/55R18 45 780 5/115 285/55R18 36 750 Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 3 von 4 Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,6 kg. Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Automotive GmbH im August 2013 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung SR014 07.08.2013 Radzeichnung SR014-W-MACH 17.06.2013 mit Änderung vom 15.07.2013 Radzeichnung SR015-W-MACH 21.06.2013 Radzeichnung SR016-W-MACH 24.06.2013 mit Änderung vom 15.07.2013 Radzeichnung SR017-W-MACH 25.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Radzeichnung SR018-W-MACH 25.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Radzeichnung SR019-W-MACH 24.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Nabenkappenzeichnung 09 24 244 16.11.2011 mit Änderung vom 16.11.2011 Zentrierringzeichnung 09 23 404 09.04.1992 mit Änderung vom 08.04.2008 Zentrierringzeichnung 09 23 412 11.09.2003 mit Änderung vom 08.04.2009 Runddrahtsprengring 09 23 409 09.04.1992 mit Änderung vom 05.07.2000 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 004 23.08.2006 mit Änderung vom 23.08.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 417 22.09.1992 mit Änderung vom 16.10.2009 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 518 01.03.2003 Bimecc D32 mit Änderung vom 28.10.2008 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Gutachten Nr. 55067313 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 4 von 4 Anlagen (Fortsetzung) Befestigungsmittelzeichnung 09 23 037 06.11.2006 mit Änderung vom 21.11.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 448 22.08.2006 mit Änderung vom 22.08.2006 Befestigungsmittelzeichnung 09 23 447 16.08.2006 mit Änderung vom 16.08.2006 Beschreibung SR014 28.10.2013 Zentrierringzeichnung 09 23 412_Ind. 20 13.09.2013 mit Änderung vom 13.09.2013 Radzeichnung SR018-W-MACH 25.06.2013 mit Änderung vom 08.10.2013 Radzeichnung SR023-W-MACH 26.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Radzeichnung SR024-W-MACH 28.06.2013 mit Änderung vom 16.07.2013 Verwendungsbereich Anlage 1 - 19 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 12. Dezember 2013 Bohlander 00204066.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 1 von 4 Auftraggeber BBS GmbH Welschdorf 220 77761 Schiltach 01 102 100140 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Typ SR014 Radgröße 8 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm) tenloch-ø (mm) (mm) (kg) - SR023 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 50 600 2010 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49585 Herstellerzeichen BBS Radtyp und Ausführung SR (s.o.) Radgröße 8 J x 18 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungs- Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. mittel S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - 09.31.346 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü- fungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Suzuki Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und Fahrzeug-Typ weise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Kizashi 131 215/45R18 T93 0A1 A02 A04 FR 131 225/45R18 A05 A08 A09 e4*2007/46*0142*.. 131 235/40R18 A12 A14 A19 A57 Lim S01 Suzuki SX4 79, 88 215/40R18 0A1 A02 A04 GY 79, 88 215/45R18 A01 G70 A05 A08 A09 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/45R18 R59 A12 A14 A19 - Limousine 79, 88 225/40R18 A01 K1b K42 A58 Lim S01 Auflagen und Hinweise 0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifen- druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver- ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti- gung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen- denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und - schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län- ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer- den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge- schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 3 von 4 A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter- halb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen- det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. G70 Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin- gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran- zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr- zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän- gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R59 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 3. Dezember 2013 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014 Hersteller BBS GmbH Seite 4 von 4 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un- ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre- chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 3. Dezember 2013 Bohlander 00203573.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim