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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49864*03



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8,5 J x 19 H2


                Typ:                         SR8519
§ 22 49864*03




                 Inhaber der ABE und         BBS GmbH
                 Hersteller:                 DE-77761 Schiltach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49864


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49864*03


                Die ABE-Nr. 49864*03 erstreckt sich auf die Räder 8,5 J x 19 H2, Typ SR8519, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55034414 (4. Ausfertigung) vom 30.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                14 - 18                                       1. Ausfertigung
                3, 4, 5, 6                                    4. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 49864*03




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 30.03.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 21.04.2017
                Im Auftrag
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg




                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 49864                       Erweiterung Nr.: 03
                Approval No.                                        Extension No.:


                Ausgabedatum:        22.05.2014                 letztes Änderungsdatum: 21.04.2017
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal


                2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                             Datum:
                      Information document No.:                                           Date
                      SR8519                                                              14.04.2014
                      SR8519                                                              06.03.2017
§ 22 49864*03




                3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                                 Datum:
                      Test report(s) No.:                                                 Date
                      55034414 (1. Ausfertigung)                                          09.05.2014
                      55034414 (2. Ausfertigung)                                          04.11.2015
                      55034414 (3. Ausfertigung)                                          01.09.2016
                      55034414 (4. Ausfertigung)                                          30.03.2017


                4.    Beschreibung der Änderungen:
                      Description of the changes
                      eine weitere Ausführung kommt hinzu
                      a further version is added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49864*03

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                Vorschrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                       KBA 49864

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
§ 22 49864*03




                bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                Umweltschutzes nicht entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                                               2
                Approval No.: 49864*03

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
                prosecuted.
§ 22 49864*03




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                unhindered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55034414 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                        BBS GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 4

                Auftraggeber                      BBS GmbH
                                                  Welschdorf 220
                                                  77761 Schiltach
                                                  01 102 100140

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                Typ                               SR8519
                Radgröße                          8,5 J x 19 H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
                führung                                          Lochkreis-ø (mm)/   press-   last   umfang Herstell-
                                                                 Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                                     (mm)
                SR030         SR8519 SR030 / 09.23.455   Ø63.3   5/108/63,4          45       750    2261       4/2014
                SR030         SR8519 SR030 / 09.23.456   Ø65.0   5/108/65,1          45       750    2261       4/2014
                SR027         SR8519 SR027 / 09.23.585   Ø57     5/112/57,1          32       760    2261       4/2014
                SR028         SR8519 SR028 / 09.23.585   Ø57     5/112/57,1          46       750    2173       4/2014
                SR027         SR8519 SR027 / 09.23.444   Ø66.5   5/112/66,6          32       760    2261       4/2014
                SR028         SR8519 SR028 / 09.23.444   Ø66.5   5/112/66,6          46       750    2173       4/2014
§ 22 49864*03




                SR028         SR8519 SR028 / 09.23.632   Ø66.5   5/112/66,6          46       750    2173       4/2014
                SR039         SR8519 SR039 / 09.23.412   Ø60.0   5/114,3/60,1        35       780    2261       2/2017
                SR029         SR8519 SR029 / 09.23.412   Ø60.0   5/114,3/60,1        45       750    2261       4/2014
                SR039         SR8519 SR039 / 09.23.433   Ø64.0   5/114,3/64,1        35       780    2261       2/2017
                SR029         SR8519 SR029 / 09.23.433   Ø64.0   5/114,3/64,1        45       750    2261       4/2014
                SR039         SR8519 SR039 / 09.23.413   Ø66.0   5/114,3/66,1        35       780    2261       2/2017
                SR029         SR8519 SR029 / 09.23.413   Ø66.0   5/114,3/66,1        45       750    2261       4/2014
                SR039         SR8519 SR039 / 09.23.414   Ø67.0   5/114,3/67,1        35       780    2261       2/2017
                SR029         SR8519 SR029 / 09.23.414   Ø67.0   5/114,3/67,1        45       750    2261       4/2014
                SR026         SR8519 SR026 / 09.23.630   Ø64.1   5/120/64,1          32       800    2142       4/2014
                SR026         SR8519 SR026 / 09.23.414   Ø67.0   5/120/67,1          32       800    2142       4/2014
                SR026         SR8519 SR026 / 09.23.490   Ø72.5   5/120/72,6          32       800    2142       4/2014

                Kennzeichnung

                KBA-Nummer                        49864
                Herstellerzeichen                 BBS
                Radtyp und Ausführung             SR8519 (s.o.)
                Radgröße                          8.5 J x 19 H2
                Einpreßtiefe                      ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                  MADE IN GERMANY
                Herstellungsdatum                 Monat und Jahr

                Befestigungselemente

                Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
                Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

                Prüfungen

                Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55034414 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                        Seite 2 von 4

                Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
                - Biegeumlaufprüfung
                - Abrollprüfung
                - Impactprüfung

                Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

                Anschluß             Einpresstiefe (mm)      Radlast (kg)           Abrollumfang
                5/120                32                      800                    2142
                5/112                32                      760                    2261
                5/108                45                      750                    2261
                5/114,3              35                      780                    2261
                5/112                46                      750                    2173
                5/114,3              45                      750                    2261

                Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

                Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/120                215/35R19               32                     800
                5/114,3              215/35R19               45                     750
                5/114,3              215/35R19               35                     780
§ 22 49864*03




                5/108                215/35R19               45                     750
                5/112                215/35R19               32                     760
                5/112                215/35R19               46                     750

                Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

                Anschluß             Reifengröße             Einpresstiefe (mm)     Radlast (kg)
                5/120                285/40R19               32                     800
                5/114,3              285/40R19               45                     750
                5/114,3              285/40R19               35                     780
                5/108                285/40R19               45                     750
                5/112                285/40R19               32                     780
                5/112                285/40R19               46                     750


                Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
                sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
                - Salzsprühtest


                Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

                Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten
                Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

                Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 13,1 kg.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München ab April 2014 durchgeführt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55034414 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                    BBS GmbH

                                                                                                  Seite 3 von 4


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
                Bedingungen zu verwenden.




                Anlagen

                Radzeichnung                        SR026-W-MACH-06             16.01.2014
                                                    mit Änderung vom            17.02.2017
                Runddrahtsprengring                 09 23 409_06                09.04.1992
                                                    mit Änderung vom            05.07.2000
                Zentrierringzeichnung               09 23 412_21                13.09.2013
                                                    mit Änderung vom            20.02.2014
§ 22 49864*03




                Befestigungsmittelzeichnung         09 23 447_02                16.08.2006
                                                    mit Änderung vom            16.08.2006
                Befestigungsmittelzeichnung         09 23 037_03                06.11.2006
                                                    mit Änderung vom            21.11.2006
                Befestigungsmittelzeichnung         09 23 417_04                22.09.1992
                                                    mit Änderung vom            16.10.2009
                Nabenkappenzeichnung                09 24 244_06                16.11.2011
                                                    mit Änderung vom            16.11.2011
                Befestigungsmittelzeichnung         09 23 004_02                23.08.2006
                                                    mit Änderung vom            23.08.2006
                Radzeichnung                        SR027-W-MACH_01             22.01.2014
                                                    mit Änderung vom            06.03.2014
                Radzeichnung                        SR028-W-MACH-03             21.01.2014
                                                    mit Änderung vom            11.05.2016
                Radzeichnung                        SR029-W-MACH-03             22.01.2014
                                                    mit Änderung vom            11.05.2016
                Beschreibung                        -                           14.04.2014
                Befestigungsmittelzeichnung         09 23 518_00                01.03.2003
                                                    mit Änderung vom            28.10.2008
                Radzeichnung                        SR030-W-MACH-05             23.02.2014
                                                    mit Änderung vom            10.05.2016
                Zentrierringzeichnung               09 23 404_10                09.04.1992
                                                    mit Änderung vom            08.04.2008
                Befestigungsmittelzeichnung         09 23 448_02                22.08.2006
                                                    mit Änderung vom            22.08.2006
                Festigkeitsprüfbericht - SR8519 der 14-00071-CP-BWG-02          15.02.2017
                TÜV SÜD Auto Service GmbH
                Radzeichnung                        SR039-W-MACH_00             06.12.2016
                Beschreibung                        -                           06.03.2017
                Verwendungsbereich                  Anlage 1 - 18




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Gutachten Nr. 55034414 (4. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 4



                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4.

                Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                Bedenken.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 30. März 2017




                Bohlander                                                                    00268580.DOC
§ 22 49864*03




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55034414 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                                              Seite 1 von 5


                Auftraggeber                    BBS GmbH
                                                Welschdorf 220
                                                77761 Schiltach
                                                01 102 100140


                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Typ                             SR8519
                Radgröße                        8.5 J x 19 H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                           Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                SR039        SR8519 SR039 / 09.23.433 Ø64.0       5/114,3/64,1            35          780    2261


                Kennzeichnungen

                KBA-Nummer                      49864
                Herstellerzeichen               BBS
§ 22 49864*03




                Radtyp und Ausführung           SR8519 (s.o.)
                Radgröße                        8.5 J x 19 H2
                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                MADE IN GERMANY
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungs-    Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                      mittel
                S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                      09.31.128

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Honda

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55034414 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Honda CR-V (II)        110            245/35R19   K1c K2c K42 K44 LK6                  A01 A12 A14
                RD8                    110            245/40R19   K1c K2c K42 K44 LK6                  A19 S02
                e11*98/14*0190*
                00-01
                Honda CR-V (II)        103-110        225/45R19   K1c K2c K42                          A01 A12 A14
                RD8, RD9               103-110        245/40R19   K1c K2c K42 K44 LK6                  A19 S02
                e11*98/14*0190*02-..
                e11*2001/116*0234*.
                Honda CR-V (III)       103-122        245/45R19   K1c K42                              A01 A12 A14
                RE5, RE6, RE7          103-122        255/45R19   K1c K2a K2b K42                      A19 S02
                e11*2001/116*
                0301*00-05,
                0302*00-05,
                0322*00-03
                Honda CR-V (IV)        88-114         245/45R19   K1c K2b K6c K6w                      A01 A12 A14
                RE5, RE6                                                                               A19 A57 S02
                e11*2001/116*
§ 22 49864*03




                0301*06-09,
                0302*06-10
                Honda CR-V (IV)        88-118         245/45R19   K1c K2b K6c K6w                      A01 A12 A14
                RE5, RE6                                                                               A19 A57 S02
                e11*2001/116*
                0301*10-,
                0302*11-
                ab Facelift 2015
                Honda Civic 4-Türer    92, 104        215/35R19   K1c K2c K3b K3d K5b K6h K6i K7i      A01 A12 A14
                FB1,FB2,FB7,FB8                                   K8e                                  A19 Sth S02
                e11*2007/46*0183*..;   92, 104        225/35R19   K1c K2c K3b K3d K5b K6h K6i K7i
                e11*2007/46*0184*..;                              K8e
                e11*2007/46*0185*..;
                e11*2007/46*0186*..


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55034414 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 5

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§ 22 49864*03




                A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55034414 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 5


                K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                ten Bereich abgedeckt sein.

                K3b     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben
                zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K3d    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Rad-
                hausausschnittkanten (200mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
                noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befesti-
                gen.

                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
                gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 49864*03




                K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6h     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                schnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befesti-
                gungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
                hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
                gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49864 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55034414 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5 J x 19 H2 Typ SR8519
                Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 5



                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2017 in Lambsheim statt.



                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 49864*03




                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 27. Februar 2017




                Bohlander                                                                    00266123.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim