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							                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg




             MITTEILUNG

     E1      ausgestellt von:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             die Erteilung der Genehmigung
             für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124



             COMMUNICATION

             issued by:
                       Kraftfahrt-Bundesamt

             approval granted
             of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124


Nummer der Genehmigung: 001032                     Erweiterung Nr.: --
Approval No.                                       Extension No.


1.    Radhersteller:
      Wheel manufacturer:
      BBS GmbH

2.    Typbezeichnung des Rades:
      Wheel type designation:
      SX04

2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
      Category of replacement wheels:
      Dimensionsgleiche Nachrüsträder
      pattempart replacement wheels



2.2   Werkstoff:
      Construction material:
      Aluminiumlegierung
      Aluminium alloy

2.3   Fertigungsverfahren:
      Method of production:
      gegossene Räder
      casted wheels
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                                            2

Nummer der Genehmigung: 001032
Approval No.:

2.4   Kennung der Felgenkontur:
      Rim contour designation:
      7,5 J

2.5   Einpresstiefe des Rades:
      Wheel inset/outset:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.7
      see test report no. 0.7

2.6   Radbefestigung:
      Wheel attachment:
      serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
      original mounting parts of the vehicle manufacturer

2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
      Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
      siehe Prüfbericht Punkt 0.9
      see test report no. 0.9

3.    Name und Anschrift des Herstellers:
      Manufacturer‘s name and address:
      BBS GmbH
      DE-77761 Schiltach

4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
      If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
      entfällt
      not applicable

5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
      Date on which the wheel was submitted for approval tests:
      September 2015
      september 2015

6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
      Technical Service responsible for carrying out the approval test:
      Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
      DE-51101 Köln

7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      03.11.2015

8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
      Number of report issued by that service:
      55 0686 15
                       Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                                            3

Nummer der Genehmigung: 001032
Approval No.:

9.     Bemerkungen:
       Remarks:
       entfällt
       not applicable

10.    Die Genehmigung wird erteilt
       Approval granted

11.    Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
       Reason(s) for the extension (if applicable):
       entfällt
       not applicable

12.    Ort:              DE-24932 Flensburg
       Place:

13.    Datum:            02.12.2015
       Date:

14.    Unterschrift:     Im Auftrag
       Signature:




      Frederik Maß
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                                             4

Nummer der Genehmigung: 001032
Approval No.:

15.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
      Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
      ist.
      Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
      competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


      1.   Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
           Index to the information package

      2.   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
           Collateral clauses and instruction on right to appeal

      3.   Beschreibungsunterlagen
           Information package
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg




                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                           Index to the information package

Zum ECE-R124-Genehmigungsbogen Nr.: 001032
To ECE-R124 approval certificate No.:


Ausgabedatum:        02.12.2015                 letztes Änderungsdatum: --
Date of issue:                                  last date of amendment:


1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
      Collateral clauses and instruction on right to appeal


2.    Radbeschreibung Nr.:                                              Datum:
      Wheel description document No.:                                   Date:
      SX04                                                              04.09.2015

                                                letztes Änderungsdatum: --
                                                last date of amendment:


3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
      Test report(s) No.:                                               Date:
      55 0686 15                                                        03.11.2015


4.    Beschreibung der Änderungen:
      Description of the modifications:
      entfällt - not applicable
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




Nr. der Genehmigung: 001032
Approval No.:

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
Vorschrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:


                                   124 R - 001032


Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen
sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ECE R124 001032

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Nachrüstrad 7,5 J x 17 H2 Typ SX04
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                      Seite 1 von 2


Prüfgegenstand


Aus-      Kennzeichnung Rad / Zentrierring     Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                        Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                               Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
-         SX0403 / ohne Ring                   5/112/57,1          49          750    2173



Befestigungsmittel

Nr. Art der Befestigungsmittel     Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02 Serienschraube M14x1,5         Kugel D = 26 mm 120                     27



Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung Fahr-   kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
zeug-Typ                                              Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Skoda Superb (II)          77-191       225/45R17     ECE                               A12 A19 A99
3T                                                                                      Car Lim S02
e11*2001/116*0326*00-31
e11*2007/46*0014*00-21
VW Golf (VII) /-Variant    63-169       225/45R17     ECE                               A12 A19 A99
AU, AUV                                                                                 Car F24 Flh
e1*2007/46*0623*..,                                                                     NoE S02
e1*2007/46*0627*..
VW Golf (VII) GTE Hybrid   110          225/45R17     ECE                               A12 A19 A58
AU                                                                                      A99 F24 Flh
e1*2007/46*0623*11-..                                                                   S02



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Nachrüsträder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Nachrüsträder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck zu beachten ist.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 001032

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55068615 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5 J x 17 H2 Typ SX04
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                      Seite 2 von 2


Spezielle Auflagen und Hinweise

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmä-
ßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige not-
wendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser
Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

S02      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radschrauben durch einen kalibrier-
ten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungs-
teile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 2. November 2015
                                                                                     00238186.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim