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                                                                                     Ein Unternehmen der   Institut für Fahrzeugtechnik
                                                                                        TÜV Mitte-Gruppe   Adlerstr. 7
                                                                                                           45307 Essen
                                                                                                           Telefon (0201) 825-0
                                                                                                           Telefax (0201) 825-4150

                                                                                                           Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                                           Elmar Legge
                                                                                                           Geschäftsführung:

                         Teilegutachten                                                                    Claus Wolff (Vors.)
                                                                                                           Dieter Födisch
                                             nach § 19/3 StVZO                                             Friedo Schäfer
                                                                                                           Sitz:
                                                                                                           Steubenstr. 53
                                        Nr. RZ00/49905/A/41                                                45138 Essen
                                                                                                           AG Essen, HRB 9975

                        über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                             +Typ AO 807535; AO 907535; AO 107517
                                am BMW 5/H, M5/H (LK 120/5)

Auftraggeber:                                RH Alurad Höffken GmbH
                                             Industriegebiet Ennest
                                             57439 Attendorn

Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfinge-
nieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen.
Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt)
ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.

Technische Angaben zu den Sonderrädern
Herstellerzeichen:                                         RH
Art:                                                       einteiliges Leichtmetallsonderrad mit un-
                                                           symmetrischem Tiefbett und Doppelhump;
                                                           Felgenstern mit 5 Doppelspeichen
                                                           Radtyp 1                 Radtyp 2
für Achse:                                                 VA + HA                  Nur HA
Radtyp/Ausf.                                               AO 807535                AO 907535
Radgröße:                                                  8 J x 17 H2              9 J x 17 H2
Rad-Einpreßtiefe (ohne Scheibe):                           35 mm                    35 mm
Lochkreisdurchm./Lochzahl                                  120/5                    120/5
Geprüfte Radlast / bei                                     650 kg /1970 mm          650 kg /1970 mm
Reifenabrollumfang
Radlastprüfung: RWTÜV:                                     RP2363/00/41                   RP2364/00/41
Zugehörige Spezial-Adapter-                                VA + HA:                       VA + HA:
Distanzscheibe: Dicke:                                     20 mm                          20 mm
Effektive Einpreßtiefe (mit Distanzscheibe):               15 mm                          15 mm
Typ-Kennzeichnung / Herstellerzeichen:                     20775741/726 /RH               20775741/726 /RH
 (außen eingeschlagen)
Lochkreisdurchmesser / Lochzahl:                           120 mm/ 5 (Scheibenmontage am Fahrzeug)
Festigkeitsprüfung Adapterscheibe: RWTÜV:                  RP2517/00/41: 670 kg/2000 mm Abrollumf.
Mittenzentrierung: Sonderrad:                              über Zentrierbund 72,6 mm der Adapter-
                                                           Distanzscheibe (radseitig)
Mittenzentrierung: Distanzscheibe:                         über Zentrierring granitgrau;
                                                           Kennz. Ø74,1/Ø72,6 (fahrzeugseitig)

RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                 Seite 2 von 9
Auftraggeber      : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)           : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)    :-



Angaben zur Radbefestigung (Radtypen AO807535 und AO907535):
Befestigung Distanzscheibe             Mitgelieferte Kegelbundbolzen
am Fahrzeug:                           M12 x 1,5 x 23 ;
                                       Anzugsmoment: 110 Nm
Radbefestigung an Distanzscheibe:      Mitgelieferte Kegelbundbolzen
                                       M14 x 1,5 x 25;
                                       Anzugsmoment: 110 Nm


Fortsetzung Radausführung:
Herstellerzeichen:            RH
Art:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad mit unsymmetrischem Tief-
                              bett und Doppelhump; Felgenstern mit 5 Doppelspeichen
                              Radtyp 3
für Achse:                    nur HA (ohne Adapterscheibe)
Radtyp/Ausf.                  AO 107517
Radgröße:                     10 J x 17 H2
Rad-Einpreßtiefe:             17 mm
Lochkreisdurchm./Lochzahl     120/5
Geprüfte Radlast / bei        670 kg /1970 mm
Reifenabrollumfang
Radlastprüfung: RWTÜV         Bericht-Nr. RP2528/00/41
.
Zentrierart:                  Mittenzentrierung über Zentrierring granitgrau;
                              Kennz. Ø74,1/Ø72,6
Radbefestigungsteile          Mitgelieferte Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 29,
                              Anzugsmoment: 110 Nm


 Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör:
Übersichtstabelle RH-Teile              Artikel-Nr.           Angaben zur Ausführung
Radtyp AO 807535                        63900                 silber
Radtyp AO 907535                        63902                 silber
Radtyp AO 107517                        40700                 silber
Adapterscheibe 20775741/726             --                    LK 5/120
Zentrierring granitgrau                 45219                 -
Befestigungsteile (ohne Adapterscheibe) 45034                 M12x1,5x29
Befestigungsteile (mit Adapterscheibe)  45046                 M12x1,5x23
Befestigungsteile (mit Adapterscheibe)  45332                 M14x1,5x25
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                 Seite 3 von 9
Auftraggeber       : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)            : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)     :-

Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV-Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern.

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweitenänderung durch die geänderte Sonderrad-Einpreßtiefe ist nicht größer als 2%.

Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis
240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis
270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis
300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis
240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten
über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden
maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus o.a. Prüfungen für die einzelnen Rad-
Reifen- Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und
Hinweise zu entnehmen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                     Seite 4 von 9
Auftraggeber          : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)               : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)        :-

Verwendungsbereich und Auflagen
Fahrzeughersteller                     : Bayer. Mot.werke - BMW
Spurverbreiterung                      :   bis zu 26 mm

Typ:                            5/H
ABE / EG-Genehmigung:           E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - /    Reifengrößen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse    Hinterachse
                                       8 x17 ET15     8 x17 ET15
83; 84; 85; 95; 518i bis 540i;        235/45R17-93   235/45R17-93       A01) bis A10) D11)
105; 110; 125; 524 td;                                                  K14)
138; 141;       525 ds, -td, -tds;
155; 160;                             225/45R17-90   245/40R17-91       A01) bis A10) D11)
210             (nur Limousine,                                         K14)V07)
                 nicht Touring)
                                      225/45R17-90   255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47) M08) V10)

                                    235/45R17-93     255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47) M08) V09)


Typ:                            5/H
ABE / EG-Genehmigung:           E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - /    Reifengrößen      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  Vorderachse    Hinterachse
                                       8 x17 ET15     9 x17 ET15
83; 84; 85; 95; 518i bis 540i;        225/45R17-90   245/40R17-91       A01) bis A10) D11)
105; 110; 125; 524 td;                                                  K14) V07)
138; 141;       525 ds, -td, -tds;
155; 160;                             225/45R17-90   255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
210             (nur Limousine,                                         K47) V10)
                 nicht Touring)
                                      235/45R17-93   255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47) V09)

                                    235/45R17-93     265/40R17-96       A01) bis A10) D11)
                                                                        K04) K47)

                                     8 x17 ET15       10 x17 ET17
                                    225/45R17-90     255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47) V10)

                                    235/45R17-93     255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47) V09)

                                    235/45R17-93     265/40R17-96       A01) bis A10) D11)
                                                                        K04) K26) K47)

E700/1 NT09      1060/1180                                              5/120/72,5
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                     Seite 5 von 9
Auftraggeber          : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)               : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)        :-



Typ:                        5/H
ABE / EG-Genehmigung:       E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - /    Reifengrößen      Auflagen und Hinweise
(kW)                               Vorderachse       Hinterachse
                                    8 x17 ET15        8 x17 ET15
83; 85; 105;  518i Touring bis     235/45R17-94      235/45R17-94       A01) bis A10) D11)
110; 141;     540i Touring;                                             K14)
155; 160;     525 td, -tds Touring
210                                235/45R17-93      255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47)M08) V09)

                                    235/45R17-93     235/45R17-93       A01) bis A10) D11)
                                    M+S              M+S                 K14)

                                     8 x17 ET15      9 x17 ET15
                                    235/45R17-94     235/45R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K14)

                                    235/45R17-93     255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47) V09)

                                    235/45R17-93     235/45R17-93       A01) bis A10) D11)
                                    M+S              M+S                 K14)

                                    235/45R17-93     265/40R17-96       A01) bis A10) D11)
                                                                        K04) K47)

                                     8 x17 ET15       10 x17 ET15
                                    235/45R17-93     255/40R17-94       A01) bis A10) D11)
                                                                        K47) V09)

                                    235/45R17-93     265/40R17-96       A01) bis A10) D11)
                                                                        K04) K26) K47)

E700/1 NT09      1050/1300                                              5/120/72,5
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                  Seite 6 von 9
Auftraggeber          : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)               : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)        :-



Typ:                       M5/H
ABE / EG-Genehmigung:      F022
Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - /    Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW)                             Vorderachse         Hinterachse
                                  8 x17 ET15         9 x17 ET15
232; 250      M5                 235/45R17-94W       235/45R17-94W A01) bis A10) D11)
              M5 Touring                                            K14) T36)
                                 235/45R17-93W       255/40R17-94W A01) bis A10) D11)
                                                                    K47) V09)
                                       235/45R17-93H 235/45R17-93H A01) bis A10) D11)
                                       M+S           M+S            K14)

                                       235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10) D11)
                                                                   K04) K47)

                                        8 x17 ET15    10 x17 ET17
                                       235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10) D11)
                                                                    K47) V09)

                                       235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10) D11)
                                                                   K04)K26) K47)

F022/NT06        1050/1300                                           5/120/72,5




Auflagen und Hinweise
A01) -entfällt für dieses Gutachten-

A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
     einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
     bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwa-
     chungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord-
     nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt ge-
     machten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen
     sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme von Reifen mit M+S -
     Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich-
     zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist
     diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallschraubventilen (für Ventilloch-Durchmesser
     8,4 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA ent-
     sprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radaußenkontur hin-
     ausragen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                 Seite 7 von 9
Auftraggeber       : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)            : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)     :-

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden beschriebenen Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen Reifen-
     freigaben) zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
     nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem All-
     radantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit
     gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen Be-
     festigungsteile verwendet werden. Zum Sonderrad gehörende Adapter-Distanzscheiben
     sind vorher zu entfernen.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
     nen.

A10) Die Sonderräder können nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

D11) (Gilt nur für Radtypen AO 807535 und AO 907535):
     Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen
     Spezial-Adapter-Distanzscheiben und Radbefestigungsteilen.


K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tiefer-
     legung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serien-
     mäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen er-
     forderlich sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
     (um mind. 3 mm) aufzuweiten.

K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     Die Radhausausschnittkante ist im gesamten Bereich von oberhalb der seitlichen
     Schutzleiste bis Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen. Die in das
     Radhaus weisenden Kanten im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger sind im
     Winkel von ca. 45° abzutrennen.
     Bei Reifengröße 265/.. gilt zusätzlich: Das innere Radhausblech ist im vorderen Be-
     reich des Rades (ab erster Abwinklung des unteren inneren Radhausblechs) im Bereich
     bis 200 mm nach oben auf einer Breite von ca. 60 mm um ca. 3..5 mm nach innen ein-
     zuformen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                 Seite 8 von 9
Auftraggeber       : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)            : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)     :-

M08) Die Verwendung der Bereifungsgröße 255/40R17 auf der Felgengröße 8 J x 17 H2 ist
     von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
     Hersteller:              Typ:
     Continental              Conti Sport Contact, CV/CZ 91
     Uniroyal                 rallye RTT- 2
     Semperit                 Direction M 800
     Dunlop                   SP Sport 8000 , SP Sport 2000; SP Sport 9000
     Goodyear                 Eagle F1, GSD+
     Michelin                 SXGT, XGTV, MXX2, MXX3
     Pirelli                  P5000, P700-Z, P Zero Asim. N1 u. N2, P6000, P7000,
                              Winter 210 Asim.
     Bridgestone              RE 71, S-01
     Yokohama                 AV1-40i(AVS), A008, A008P, A520, S1-z
     Fulda                    Y3000
     Goodyear                 Eagle GSD, GSD+, F1
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens
     auf der Felgengröße 8Jx17H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


T33) Es ist eine Freigabe des Reifenherstellers vorzulegen , aus der die Verwendbarkeit sei-
     ner Reifenfabrikate unter Angabe der fahrzeugspezifischen Daten (zul.Achslasten, max.
     Sturzwerte VA/HA , Höchstgeschwindigkeit ) und die ABV -Eignung (bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse) hervorgeht. Die Freigabe
     ist bei der Abnahme vorzulegen. Das begutachtete Reifenfabrikat/-typ ist auf der
     Anbaubestätigung einzutragen.

T36) Werden andere als die serienmäßig in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Reifenfabri-
     kate verwendet, so ist Auflage A01) und T33) zu beachten.

V07) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-
     Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstel-
     lern bestätigt worden: vorn: 225/45R17 und hinten: 245/40R17
     Hersteller:              Typ:
     Bridgestone              Expedia S-01
     Continental              CZ91, ContiSportContact
     Dunlop                   SP8000, SP8080E
     Yokohama                 AVS, A008P, A510, A509
     Toyo                     Proxes T1
     Uniroyal                 RTT-2
     Michelin                 MXX3, SXGT
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch
     eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.                : RZ00/49905/A/41
                                                                 Seite 9 von 9
Auftraggeber      : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn
Typ(en)           : AO 807535; AO 907535; AO 107517
Ausführung(en)    :-

V09) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-
     Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstel-
     lern bestätigt worden: vorn: 235/45R17 und hinten: 255/40R17
     Hersteller:              Typ:
     Dunlop                   SP2000
     Semperit                 Direction M 800
     Bridgestone              S-01
     Uniroyal                 RTT -2
     Michelin                 MXX 2, MXX 3, Pilot SX MXX3
     Continental              ContiSportContact ; CZ91
     Yokohama                 AVS, A510, A509, A008P
     Goodyear                 Eagle ZR / GSD / GS-D+
     Pirelli                  P700-Z; P Zero As.; P7000
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch
     eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V10) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-
     Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstel-
     lern bestätigt worden: vorn: 225/45R17 und hinten: 255/40R17
     Hersteller:              Typ:
     Bridgestone              Expedia S-01
     Continental              CZ91, Conti Sport Contact
     Dunlop                   SP8000, SP2000, SP9000
     Goodyear                 Eagle F1, Eagle GSD
     OHTSU                    Falken FK-04 GR(beta)
     Pirelli                  P700-Z, P Zero Asymmetrico
     Yokohama                 A008P; AVS S1-z; AVS Sport
     Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch
     eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



Sonstiges
Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2
StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am
Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfer-
gebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Ab-
satz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt.

Essen, 21. September 2000
K:\RÄDER\RZ\41\17ZOLLKOMB\49905A41.DOC

             Prüflaboratorium
         Labor für Fahrzeugtechnik
           Abteilung Typprüfung



            Dipl.-Ing. Schüssler