RWTÜV Fahrzeug GmbH Ein Unternehmen der Institut für Fahrzeugtechnik TÜV Mitte-Gruppe Adlerstr. 7 45307 Essen Telefon (0201) 825-0 Telefax (0201) 825-4150 Aufsichtsratsvorsitzender: Elmar Legge Geschäftsführung: Teilegutachten Claus Wolff (Vors.) Dieter Födisch nach § 19/3 StVZO Friedo Schäfer Sitz: Steubenstr. 53 Nr. RZ00/49905/A/41 45138 Essen AG Essen, HRB 9975 über den Verwendungsbereich von Sonderrädern +Typ AO 807535; AO 907535; AO 107517 am BMW 5/H, M5/H (LK 120/5) Auftraggeber: RH Alurad Höffken GmbH Industriegebiet Ennest 57439 Attendorn Hinweise für den Fahrzeughalter Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfinge- nieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. Technische Angaben zu den Sonderrädern Herstellerzeichen: RH Art: einteiliges Leichtmetallsonderrad mit un- symmetrischem Tiefbett und Doppelhump; Felgenstern mit 5 Doppelspeichen Radtyp 1 Radtyp 2 für Achse: VA + HA Nur HA Radtyp/Ausf. AO 807535 AO 907535 Radgröße: 8 J x 17 H2 9 J x 17 H2 Rad-Einpreßtiefe (ohne Scheibe): 35 mm 35 mm Lochkreisdurchm./Lochzahl 120/5 120/5 Geprüfte Radlast / bei 650 kg /1970 mm 650 kg /1970 mm Reifenabrollumfang Radlastprüfung: RWTÜV: RP2363/00/41 RP2364/00/41 Zugehörige Spezial-Adapter- VA + HA: VA + HA: Distanzscheibe: Dicke: 20 mm 20 mm Effektive Einpreßtiefe (mit Distanzscheibe): 15 mm 15 mm Typ-Kennzeichnung / Herstellerzeichen: 20775741/726 /RH 20775741/726 /RH (außen eingeschlagen) Lochkreisdurchmesser / Lochzahl: 120 mm/ 5 (Scheibenmontage am Fahrzeug) Festigkeitsprüfung Adapterscheibe: RWTÜV: RP2517/00/41: 670 kg/2000 mm Abrollumf. Mittenzentrierung: Sonderrad: über Zentrierbund 72,6 mm der Adapter- Distanzscheibe (radseitig) Mittenzentrierung: Distanzscheibe: über Zentrierring granitgrau; Kennz. Ø74,1/Ø72,6 (fahrzeugseitig) RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Prüfungen nach EG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95). Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 2 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- Angaben zur Radbefestigung (Radtypen AO807535 und AO907535): Befestigung Distanzscheibe Mitgelieferte Kegelbundbolzen am Fahrzeug: M12 x 1,5 x 23 ; Anzugsmoment: 110 Nm Radbefestigung an Distanzscheibe: Mitgelieferte Kegelbundbolzen M14 x 1,5 x 25; Anzugsmoment: 110 Nm Fortsetzung Radausführung: Herstellerzeichen: RH Art: einteiliges Leichtmetallsonderrad mit unsymmetrischem Tief- bett und Doppelhump; Felgenstern mit 5 Doppelspeichen Radtyp 3 für Achse: nur HA (ohne Adapterscheibe) Radtyp/Ausf. AO 107517 Radgröße: 10 J x 17 H2 Rad-Einpreßtiefe: 17 mm Lochkreisdurchm./Lochzahl 120/5 Geprüfte Radlast / bei 670 kg /1970 mm Reifenabrollumfang Radlastprüfung: RWTÜV Bericht-Nr. RP2528/00/41 . Zentrierart: Mittenzentrierung über Zentrierring granitgrau; Kennz. Ø74,1/Ø72,6 Radbefestigungsteile Mitgelieferte Kegelbundbolzen M12 x1,5 x 29, Anzugsmoment: 110 Nm Ergänzende Angaben zum Sonderrad sowie Zubehör: Übersichtstabelle RH-Teile Artikel-Nr. Angaben zur Ausführung Radtyp AO 807535 63900 silber Radtyp AO 907535 63902 silber Radtyp AO 107517 40700 silber Adapterscheibe 20775741/726 -- LK 5/120 Zentrierring granitgrau 45219 - Befestigungsteile (ohne Adapterscheibe) 45034 M12x1,5x29 Befestigungsteile (mit Adapterscheibe) 45046 M12x1,5x23 Befestigungsteile (mit Adapterscheibe) 45332 M14x1,5x25 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 3 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- Durchgeführte Prüfungen Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu- grundelegung des VdTÜV-Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern. Fahrwerksfestigkeit Die Spurweitenänderung durch die geänderte Sonderrad-Einpreßtiefe ist nicht größer als 2%. Reifentragfähigkeiten Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermitteln. Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen. Ergebnis der Prüfungen Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus o.a. Prüfungen für die einzelnen Rad- Reifen- Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hinweise zu entnehmen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 4 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- Verwendungsbereich und Auflagen Fahrzeughersteller : Bayer. Mot.werke - BMW Spurverbreiterung : bis zu 26 mm Typ: 5/H ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1 Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 x17 ET15 8 x17 ET15 83; 84; 85; 95; 518i bis 540i; 235/45R17-93 235/45R17-93 A01) bis A10) D11) 105; 110; 125; 524 td; K14) 138; 141; 525 ds, -td, -tds; 155; 160; 225/45R17-90 245/40R17-91 A01) bis A10) D11) 210 (nur Limousine, K14)V07) nicht Touring) 225/45R17-90 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47) M08) V10) 235/45R17-93 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47) M08) V09) Typ: 5/H ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1 Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 x17 ET15 9 x17 ET15 83; 84; 85; 95; 518i bis 540i; 225/45R17-90 245/40R17-91 A01) bis A10) D11) 105; 110; 125; 524 td; K14) V07) 138; 141; 525 ds, -td, -tds; 155; 160; 225/45R17-90 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) 210 (nur Limousine, K47) V10) nicht Touring) 235/45R17-93 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47) V09) 235/45R17-93 265/40R17-96 A01) bis A10) D11) K04) K47) 8 x17 ET15 10 x17 ET17 225/45R17-90 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47) V10) 235/45R17-93 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47) V09) 235/45R17-93 265/40R17-96 A01) bis A10) D11) K04) K26) K47) E700/1 NT09 1060/1180 5/120/72,5 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 5 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- Typ: 5/H ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1 Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 x17 ET15 8 x17 ET15 83; 85; 105; 518i Touring bis 235/45R17-94 235/45R17-94 A01) bis A10) D11) 110; 141; 540i Touring; K14) 155; 160; 525 td, -tds Touring 210 235/45R17-93 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47)M08) V09) 235/45R17-93 235/45R17-93 A01) bis A10) D11) M+S M+S K14) 8 x17 ET15 9 x17 ET15 235/45R17-94 235/45R17-94 A01) bis A10) D11) K14) 235/45R17-93 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47) V09) 235/45R17-93 235/45R17-93 A01) bis A10) D11) M+S M+S K14) 235/45R17-93 265/40R17-96 A01) bis A10) D11) K04) K47) 8 x17 ET15 10 x17 ET15 235/45R17-93 255/40R17-94 A01) bis A10) D11) K47) V09) 235/45R17-93 265/40R17-96 A01) bis A10) D11) K04) K26) K47) E700/1 NT09 1050/1300 5/120/72,5 Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 6 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- Typ: M5/H ABE / EG-Genehmigung: F022 Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Rad - / Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8 x17 ET15 9 x17 ET15 232; 250 M5 235/45R17-94W 235/45R17-94W A01) bis A10) D11) M5 Touring K14) T36) 235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10) D11) K47) V09) 235/45R17-93H 235/45R17-93H A01) bis A10) D11) M+S M+S K14) 235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10) D11) K04) K47) 8 x17 ET15 10 x17 ET17 235/45R17-93W 255/40R17-94W A01) bis A10) D11) K47) V09) 235/45R17-93W 265/40R17-96W A01) bis A10) D11) K04)K26) K47) F022/NT06 1050/1300 5/120/72,5 Auflagen und Hinweise A01) -entfällt für dieses Gutachten- A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraftfahrsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwa- chungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ord- nungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem vom BMV im Verkehrsblatt bekannt ge- machten Muster (Anbau-Bestätigung) durch die abnehmende Stelle bestätigt. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, sofern in den Tabellen nicht aufgeführt und mit Ausnahme von Reifen mit M+S - Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleich- zeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallschraubventilen (für Ventilloch-Durchmesser 8,4 mm) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA ent- sprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radaußenkontur hin- ausragen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 7 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden beschriebenen Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck, bzw. Mindestluftdruck (ggf. aus den speziellen Reifen- freigaben) zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem All- radantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen dann die serienmäßigen Be- festigungsteile verwendet werden. Zum Sonderrad gehörende Adapter-Distanzscheiben sind vorher zu entfernen. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön- nen. A10) Die Sonderräder können nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. D11) (Gilt nur für Radtypen AO 807535 und AO 907535): Sonderrad-Anbau nur zulässig in Verbindung mit den beschriebenen Spezial-Adapter-Distanzscheiben und Radbefestigungsteilen. K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tiefer- legung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serien- mäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen er- forderlich sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten (um mind. 3 mm) aufzuweiten. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß- nahmen erforderlich: Die Radhausausschnittkante ist im gesamten Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen. Die in das Radhaus weisenden Kanten im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger sind im Winkel von ca. 45° abzutrennen. Bei Reifengröße 265/.. gilt zusätzlich: Das innere Radhausblech ist im vorderen Be- reich des Rades (ab erster Abwinklung des unteren inneren Radhausblechs) im Bereich bis 200 mm nach oben auf einer Breite von ca. 60 mm um ca. 3..5 mm nach innen ein- zuformen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 8 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- M08) Die Verwendung der Bereifungsgröße 255/40R17 auf der Felgengröße 8 J x 17 H2 ist von folgenden Reifenherstellern freigegeben: Hersteller: Typ: Continental Conti Sport Contact, CV/CZ 91 Uniroyal rallye RTT- 2 Semperit Direction M 800 Dunlop SP Sport 8000 , SP Sport 2000; SP Sport 9000 Goodyear Eagle F1, GSD+ Michelin SXGT, XGTV, MXX2, MXX3 Pirelli P5000, P700-Z, P Zero Asim. N1 u. N2, P6000, P7000, Winter 210 Asim. Bridgestone RE 71, S-01 Yokohama AV1-40i(AVS), A008, A008P, A520, S1-z Fulda Y3000 Goodyear Eagle GSD, GSD+, F1 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 8Jx17H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. T33) Es ist eine Freigabe des Reifenherstellers vorzulegen , aus der die Verwendbarkeit sei- ner Reifenfabrikate unter Angabe der fahrzeugspezifischen Daten (zul.Achslasten, max. Sturzwerte VA/HA , Höchstgeschwindigkeit ) und die ABV -Eignung (bei Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse) hervorgeht. Die Freigabe ist bei der Abnahme vorzulegen. Das begutachtete Reifenfabrikat/-typ ist auf der Anbaubestätigung einzutragen. T36) Werden andere als die serienmäßig in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Reifenfabri- kate verwendet, so ist Auflage A01) und T33) zu beachten. V07) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS- Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstel- lern bestätigt worden: vorn: 225/45R17 und hinten: 245/40R17 Hersteller: Typ: Bridgestone Expedia S-01 Continental CZ91, ContiSportContact Dunlop SP8000, SP8080E Yokohama AVS, A008P, A510, A509 Toyo Proxes T1 Uniroyal RTT-2 Michelin MXX3, SXGT Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Teilegutachten nach § 19.3 StVZO Nr. : RZ00/49905/A/41 Seite 9 von 9 Auftraggeber : RH Alurad Höffken GmbH, 57439 Attendorn Typ(en) : AO 807535; AO 907535; AO 107517 Ausführung(en) :- V09) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS- Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstel- lern bestätigt worden: vorn: 235/45R17 und hinten: 255/40R17 Hersteller: Typ: Dunlop SP2000 Semperit Direction M 800 Bridgestone S-01 Uniroyal RTT -2 Michelin MXX 2, MXX 3, Pilot SX MXX3 Continental ContiSportContact ; CZ91 Yokohama AVS, A510, A509, A008P Goodyear Eagle ZR / GSD / GS-D+ Pirelli P700-Z; P Zero As.; P7000 Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V10) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS- Eignung nachgewiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstel- lern bestätigt worden: vorn: 225/45R17 und hinten: 255/40R17 Hersteller: Typ: Bridgestone Expedia S-01 Continental CZ91, Conti Sport Contact Dunlop SP8000, SP2000, SP9000 Goodyear Eagle F1, Eagle GSD OHTSU Falken FK-04 GR(beta) Pirelli P700-Z, P Zero Asymmetrico Yokohama A008P; AVS S1-z; AVS Sport Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Sonstiges Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2 StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfer- gebnisse beeinflussen können, oder der Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Ab- satz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt. Essen, 21. September 2000 K:\RÄDER\RZ\41\17ZOLLKOMB\49905A41.DOC Prüflaboratorium Labor für Fahrzeugtechnik Abteilung Typprüfung Dipl.-Ing. Schüssler