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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    1/4                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    48R8855
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           48R8855.07
Radgröße:                                                 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2285 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der BefestigungsteileZubehör-Kit Anzugs-
                                                                               moment
F1X, F2AT, F2GT, UKL-L           Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde ZP50717 140 Nm
                                 M14x1,25, Schaftlänge 29,5 mm




RA-000657-D0-104-08c~BM-5-112-66_5-ET35_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    2/4                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     215/45R18                               A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01)K01)K02)K18)K28)M00)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           225/40R18
                                           A01)K01)K02)

                                           225/45R18
                                           A01)K01)K02)K18)K28)

                                           235/40R18
                                           A01)K01)K02)K18)K28)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K02)K18)K28)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)K18)K28)       V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/45R18                                 A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)

                                           235/45R18
                                           A01)K01)K04)K89)

                                           245/45R18
                                           A01)K01)K02)K89)

                                           255/40R18
                                           A01)K01)K02)K89)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
       Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
       Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
       möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000657-D0-104-08c~BM-5-112-66_5-ET35_48R8855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 08 zur ABE-Nr. 46900
Nr. :                      RA-000657-D0-104
Anlage-Nr. :               8c
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 48R8855


K02)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)     An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
         der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00)     Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
         Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
         wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
         Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
         und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
         freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 48R8855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.04.2017




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