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							Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI                                              Radtyp: A 70535
                                                                                                 TÜV AUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH                                      Stand: 21.10.1998

                                                                                                            Seite: 1 von 6

Raddaten:

Radgröße nach Norm           :7 J X 1 5 H 2                  Einpreßtiefe (mm)        : 35

Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                         Zentrierart              : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausfüh­   Ausführungsbezeichnung                               Mitten-     Zentrierring­    zul.     zul.        gültig
rung                                                           loch        werkstoff        Rad­     Abroll­     ab
          Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                         last     umfang      Fertig.
          Rad                           Zentrierring                                        (kg)     (mm)        Datum
108A      A 70535 Lk108A                ohne Ring                    57                        530       1935      05/91
108457.1 A 70535 Lk108                  072.5/057.1                57,1          Kunststoff    530       1935       06/93

Verwendungsbereich:

Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:

Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr.      : AUDI      / 0588
                                                      AUDI      / 0591

Befestigungsteile                                   : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schafti. 32 mm, Kegelw. 60
                                                      Grad

Anzugsmoment der Befestigungsteile                  : 110 Nm



Verkaufsbezeichnung:    AUD1100, 200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen             Auflagen
44           C727, C727/1     51-101             195/60R15-87     11A; 22B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/55R15-87     11A; 22B; 22H; 54A             12A; 51A; 71A; 721;
                                                 205/60R15        11A; 22B; 22H; 51G             73C; 74A; 74P; ADM;
                                                 205/60R15-89     11A; 22B; 22H                  ADX; AD3
                                                 215/50R15-88     11A, 22B; 22H


Verkaufsbezeichnung:    AUD1100,200, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen            Auflagen
44 Q         D403, D403/1     65-101 205/55R15-87                  11A; 22B; 22H; 54A            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       205/60R15-89                11A; 22B; 22H                 12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                 73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                                 ADX; AD3


Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
B4           F889, F889/1       52-128           195/65R15         51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/60R15         51G                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                 225/55R15         Allradantrieb; 11A; 21P;      73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                   22B; 22F; 24J; 24M; 696       ADX




TÜV AUTOMOTIVE GMBH • UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND ■RIDLERSTRASSE 57 • 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI                                    Radtyp: A 70535
                                                                                     TÜV
                                                                                       AUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH                            Stand: 21.10.1998

                                                                                             Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
85           B818              66-118 195/50R15-81       11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R15-83    AD2; 11A; 21P; 22B;   22H   12A; 51A; 71A; 721;
                                         195/60R15-86    AD2; 11A; 21P; 22B;   22H   73C; 74A; 74P; ADX
                                         205/50R15-85    AD2; 11A; 21P; 22B;   22H
                                         215/50R15-87    AD2; 11A; 21B; 22B;   22H


Verkaufsbezeichnung:     AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
89           e1 *92/53*0002*..  66-128   185/65R15       12K; 51G; 52J; 662          Cabrio;
                                         195/65R15       12K; 51G                    10B; 11G; 11H; 51A;
                                         205/60R15       12A; 51G                    71A; 721; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 75I; ADX
89           E251               37-100   195/50R15-81    Stufenheck; bis 910kg       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         zul.Achslast; 11A; 22I; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
                                       195/55R15-83      Stufenheck; 11A; 22I        73C; 74A; 74P; ADP;
                                37-118 195/60R15-86      Stufenheck; 11A; 22I        ADX
                                37-125 205/50R15-85      Stufenheck; 11A; 22F
                                       215/50R15-88      Stufenheck; 11A; 22F; 691
                                82-125 195/65R15         Coupe; nicht
                                                         Automatikgetriebe 3Gang;
                                                         51G
                                         205/55R15-87    Coupe; nicht
                                                         Automatikgetriebe 3Gang;
                                                         11A; 54A
                                         205/60R15       Coupe; nicht
                                                         Automatikgetriebe 3Gang;
                                                         51G
                                         225/50R15-90    Coupe; nicht
                                                         Automatikgetriebe 3Gang;
                                                         11A; 22I; 54A
                                83       205/50R15       Coupe; Automatikgetriebe
                                                         3Gang; 51G
                                         205/55R15-87    Coupe; Automatikgetriebe
                                                         3Gang
                                         215/50R15-88    Coupe; Automatikgetriebe
                                                         3Gang
                                         225/50R15-90    Coupe; Automatikgetriebe
                                                         3Gang; 11A; 22I
                                 118     195/55R15-84    Stufenheck; 11A; 22I
                                 118-125 205/50R15       Stufenheck; 11A; 22F; 51G




TÜV AUTOMOTIVE GMBH • UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND • RIDLERSTRASSE 57 • 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI                                   Radtyp: A 70535
                                                                                        TÜV
                                                                                        AUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH                           Stand: 21.10.1998

                                                                                              Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
89           E251/1            50-101    195/50R15-81   Stufenheck; bis 910kg       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        zul.Achslast; 11A; 22I; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
                                       195/55R15-83     Stufenheck; 11A; 22I        73C; 74A; 74P; 75I;
                                       195/60R15-86     Stufenheck; 11A; 22I        ADX
                                       205/50R15-85     Stufenheck; 11A; 22F
                                50-123 215/50R15-88     Stufenheck; 11A; 22F; 691
                                82-85  205/50R15        Coupe; Automatikgetriebe
                                                        3Gang; 51G
                                         205/55R15-87   Coupe; Automatikgetriebe
                                                        3Gang
                                         215/50R15-88   Coupe; Automatikgetriebe
                                                        3Gang
                                         225/50R15-90   Coupe; Automatikgetriebe
                                                        3Gang; 11A; 22I
                                82-123 205/55R15-87     Coupe; nicht
                                                        Automatikgetriebe 3Gang;
                                                        11A; 54A
                                         225/50R15-90   Coupe; nicht
                                                        Automatikgetriebe 3Gang;
                                                        11A; 22I; 54A
                                82-128   195/65R15      Cabrio; Coupe; nicht
                                                        Automatikgetriebe 3Gang;
                                                        51G
                                         205/60R15      Cabrio; Coupe; nicht
                                                        Automatikgetriebe 3Gang;
                                                        51G
                                123      205/50R15      Stufen heck; 11A; 22 F; 51G


Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80-, 90-QUATTRQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen          Auflagen zu Reifen            Auflagen
89 Q         E399              65-100 195/50R15-81      Stufenheck; bis 910kg         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        zul.Achslast; 11A; 22I;   54A 12A; 51A; 71A; 721;
                                65-101 195/55R15-83     Stufenheck; 11A; 22I          73C; 74A; 74P; ADP;
                                65-118 195/60R15-86     Stufenheck; 11A; 22I          ADX
                                65-125 205/50R15-85     Stufenheck; 11A; 22F
                                        215/50R15-88    Stufenheck; 11A; 22F;     691
                                98-100 205/55R15-87     Coupe; 11A; 54A
                                98-125 195/65R15-91     Coupe
                                        205/60R15       Coupe; 51G
                                        225/50R15-90    Coupe; 11A; 22I; 54A
                                118     195/55R15-84    Stufenheck; 11A; 22I
                                118-125 205/50R15       Stufenheck; 11A; 22F;     51G
89 Q         E399/1             66-101 195/55R15-83     Stufenheck; 11A; 22I          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R15-86    Stufenheck; 11A; 22I          12A; 51A; 71A; 721;
                                66-123 205/50R15        Stufenheck; 11A; 22F;     51G 73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                      ADX
                                       205/50R15-85     Stufenheck; 11A; 22F
                                       215/50R15-88     Stufenheck; 11A; 22F; 691
                                98     205/55R15-87     Coupe; 11A; 54A
                                98-128 195/65R15        Coupe; 51G
                                       205/60R15        Coupe; 51G
                                       225/50R15-90     Coupe; 11A; 22I; 54A


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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI                                         Radtyp: A 70535
                                                                                          TÜVAUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH                                 Stand: 21.10.1998

                                                                                                   Seite: 4 von 6



Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
     Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

I I A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
       oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
       Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
       Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.

I I B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug­
       papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu
       lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

IIG ) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
      sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der
      Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

I I H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21P) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine
     ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
     Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
     dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22H) Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der
     Radaußenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten
     Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der
     Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

22I)   Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine
       ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen


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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI                                           Radtyp: A 70535
                                                                                        TÜVAUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH                                   Stand: 21.10.1998

                                                                                                 Seite: 5 von 6
      Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
      dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

24J) An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch
     geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.

24M) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch
     geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nurzulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen ist.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.

662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
     DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
     Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 HA/,Krisalp T M+S; TOYO (H, V, Z); GOODYEAR EAGLE GW
     (M+S); MICHELIN MXV2 (H, V), MXV3A (H, V), MXV3A Energy, XM+S 100 (T), XM+S 130 (T);
     UNIROYAL MS*plus 3, MS*plus 44; YOKOHAMA A509, S760, S480 (M+S)
     Werden Reifen anderer Hersteller oder andere Reifen mit M+S-Profil verwendet, so ist eine Bestätigung
     des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße vorzulegen; die Eignung
     des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3
     StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

691) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen
     und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist; die Eignung des verwendeten
     Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der
     Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

696) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 7 mm zwischen Reifen
     und oberem senkrechten Querlenker der Hinterachse vorhanden ist; die Eignung des verwendeten
     Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe
     zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei
     Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
     Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.

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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI
Hersteller: BORBET GmbH
                                                        Radtyp: A 70535
                                                        Stand: 21.10.1998
                                                                                          TÜVAUTOMOTIVE



                                                                                                   Seite: 6 von 6
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage
       angegebenen Radlast sein.

AD2) Ein Mindestfreiraum zwischen Reifen und Spurstangengelenken von 5 mm muß gewährleistet sein.
     Ist der Mindestfreiraum von 5 mm nicht gegeben, so müssen die serienmäßigen Spurstangengelenke
     gegen geschmiedete Spurstangengelenke nach Audi-Teile-Nr. 811 419 802 K (runde Spurstangen mit
     dazugehörigen Kugelgelenkköpfen, ab 1983 Serie) ausgetauscht werden.

AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nurzulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
     Modelljahr 1986 und ab Fahrzeugldent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr
     erforderlich.

ADM) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.1983 (ab
     Fahrgestellnummer 44ZDN084848 bzw. 44ZDA073834) zulässig.

ADP) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
     Modelljahr 1990 und ab Fahrzeugldent.-Nr. WAUZZZ8.ZL... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich.

ADX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ C40+45 an der
     Vorderachse nicht zulässig.




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