Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI Radtyp: A 70535
TÜV AUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998
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Raddaten:
Radgröße nach Norm :7 J X 1 5 H 2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausfüh Ausführungsbezeichnung Mitten- Zentrierring zul. zul. gültig
rung loch werkstoff Rad Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang Fertig.
Rad Zentrierring (kg) (mm) Datum
108A A 70535 Lk108A ohne Ring 57 530 1935 05/91
108457.1 A 70535 Lk108 072.5/057.1 57,1 Kunststoff 530 1935 06/93
Verwendungsbereich:
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlüssel-Nr. : AUDI / 0588
AUDI / 0591
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schafti. 32 mm, Kegelw. 60
Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUD1100, 200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
44 C727, C727/1 51-101 195/60R15-87 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 11A; 22B; 22H; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
205/60R15 11A; 22B; 22H; 51G 73C; 74A; 74P; ADM;
205/60R15-89 11A; 22B; 22H ADX; AD3
215/50R15-88 11A, 22B; 22H
Verkaufsbezeichnung: AUD1100,200, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
44 Q D403, D403/1 65-101 205/55R15-87 11A; 22B; 22H; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15-89 11A; 22B; 22H 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74P; 75I;
ADX; AD3
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
B4 F889, F889/1 52-128 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/60R15 51G 12A; 51A; 71A; 721;
225/55R15 Allradantrieb; 11A; 21P; 73C; 74A; 74P; 75I;
22B; 22F; 24J; 24M; 696 ADX
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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI Radtyp: A 70535
TÜV
AUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 80 BIS 90, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
85 B818 66-118 195/50R15-81 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 AD2; 11A; 21P; 22B; 22H 12A; 51A; 71A; 721;
195/60R15-86 AD2; 11A; 21P; 22B; 22H 73C; 74A; 74P; ADX
205/50R15-85 AD2; 11A; 21P; 22B; 22H
215/50R15-87 AD2; 11A; 21B; 22B; 22H
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
89 e1 *92/53*0002*.. 66-128 185/65R15 12K; 51G; 52J; 662 Cabrio;
195/65R15 12K; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
205/60R15 12A; 51G 71A; 721; 73C; 74A;
74P; 75I; ADX
89 E251 37-100 195/50R15-81 Stufenheck; bis 910kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achslast; 11A; 22I; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
195/55R15-83 Stufenheck; 11A; 22I 73C; 74A; 74P; ADP;
37-118 195/60R15-86 Stufenheck; 11A; 22I ADX
37-125 205/50R15-85 Stufenheck; 11A; 22F
215/50R15-88 Stufenheck; 11A; 22F; 691
82-125 195/65R15 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
51G
205/55R15-87 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
11A; 54A
205/60R15 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
51G
225/50R15-90 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
11A; 22I; 54A
83 205/50R15 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang; 51G
205/55R15-87 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang
215/50R15-88 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang
225/50R15-90 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 22I
118 195/55R15-84 Stufenheck; 11A; 22I
118-125 205/50R15 Stufenheck; 11A; 22F; 51G
TÜV AUTOMOTIVE GMBH • UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND • RIDLERSTRASSE 57 • 80339 MÜNCHEN
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI Radtyp: A 70535
TÜV
AUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
89 E251/1 50-101 195/50R15-81 Stufenheck; bis 910kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achslast; 11A; 22I; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
195/55R15-83 Stufenheck; 11A; 22I 73C; 74A; 74P; 75I;
195/60R15-86 Stufenheck; 11A; 22I ADX
205/50R15-85 Stufenheck; 11A; 22F
50-123 215/50R15-88 Stufenheck; 11A; 22F; 691
82-85 205/50R15 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang; 51G
205/55R15-87 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang
215/50R15-88 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang
225/50R15-90 Coupe; Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 22I
82-123 205/55R15-87 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
11A; 54A
225/50R15-90 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
11A; 22I; 54A
82-128 195/65R15 Cabrio; Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
51G
205/60R15 Cabrio; Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang;
51G
123 205/50R15 Stufen heck; 11A; 22 F; 51G
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80-, 90-QUATTRQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
89 Q E399 65-100 195/50R15-81 Stufenheck; bis 910kg 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.Achslast; 11A; 22I; 54A 12A; 51A; 71A; 721;
65-101 195/55R15-83 Stufenheck; 11A; 22I 73C; 74A; 74P; ADP;
65-118 195/60R15-86 Stufenheck; 11A; 22I ADX
65-125 205/50R15-85 Stufenheck; 11A; 22F
215/50R15-88 Stufenheck; 11A; 22F; 691
98-100 205/55R15-87 Coupe; 11A; 54A
98-125 195/65R15-91 Coupe
205/60R15 Coupe; 51G
225/50R15-90 Coupe; 11A; 22I; 54A
118 195/55R15-84 Stufenheck; 11A; 22I
118-125 205/50R15 Stufenheck; 11A; 22F; 51G
89 Q E399/1 66-101 195/55R15-83 Stufenheck; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-86 Stufenheck; 11A; 22I 12A; 51A; 71A; 721;
66-123 205/50R15 Stufenheck; 11A; 22F; 51G 73C; 74A; 74P; 75I;
ADX
205/50R15-85 Stufenheck; 11A; 22F
215/50R15-88 Stufenheck; 11A; 22F; 691
98 205/55R15-87 Coupe; 11A; 54A
98-128 195/65R15 Coupe; 51G
205/60R15 Coupe; 51G
225/50R15-90 Coupe; 11A; 22I; 54A
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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI Radtyp: A 70535
TÜVAUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
I I A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung bescheinigen zu lassen.
I I B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug
papieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu
lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
IIG ) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der
Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
I I H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine
ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der
Radaußenseite eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten
Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der
Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
22I) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine
ausreichende Freigängigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI Radtyp: A 70535
TÜVAUTOMOTIVE
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998
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Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
24J) An den vorderen Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch
geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
24M) An den hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prüfen und gegebenenfalls durch
geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nurzulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen ist.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
662) Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE (H, V, Z); CONTINENTAL (H, V,
Z); GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 HA/,Krisalp T M+S; TOYO (H, V, Z); GOODYEAR EAGLE GW
(M+S); MICHELIN MXV2 (H, V), MXV3A (H, V), MXV3A Energy, XM+S 100 (T), XM+S 130 (T);
UNIROYAL MS*plus 3, MS*plus 44; YOKOHAMA A509, S760, S480 (M+S)
Werden Reifen anderer Hersteller oder andere Reifen mit M+S-Profil verwendet, so ist eine Bestätigung
des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße vorzulegen; die Eignung
des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3
StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
691) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen
und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist; die Eignung des verwendeten
Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der
Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
696) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 7 mm zwischen Reifen
und oberem senkrechten Querlenker der Hinterachse vorhanden ist; die Eignung des verwendeten
Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe
zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei
Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 12 AUDI
Hersteller: BORBET GmbH
Radtyp: A 70535
Stand: 21.10.1998
TÜVAUTOMOTIVE
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75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage
angegebenen Radlast sein.
AD2) Ein Mindestfreiraum zwischen Reifen und Spurstangengelenken von 5 mm muß gewährleistet sein.
Ist der Mindestfreiraum von 5 mm nicht gegeben, so müssen die serienmäßigen Spurstangengelenke
gegen geschmiedete Spurstangengelenke nach Audi-Teile-Nr. 811 419 802 K (runde Spurstangen mit
dazugehörigen Kugelgelenkköpfen, ab 1983 Serie) ausgetauscht werden.
AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nurzulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
Modelljahr 1986 und ab Fahrzeugldent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr
erforderlich.
ADM) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.1983 (ab
Fahrgestellnummer 44ZDN084848 bzw. 44ZDA073834) zulässig.
ADP) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
Modelljahr 1990 und ab Fahrzeugldent.-Nr. WAUZZZ8.ZL... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich.
ADX) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremssattel Typ C40+45 an der
Vorderachse nicht zulässig.
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