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							                                                                                                             RWTÜV Fahrzeug GmbH

                                                                                     Ein Unternehmen der     Institut für Fahrzeugtechnik
                                                                                            TÜV Mitte AG     Adlerstr. 7
                                                                                                             45307 Essen
                                                                                                             Telefon (0201) 825-0
                                                                                                             Telefax (0201) 825-4150
                                                                                                             Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                                             Elmar Legge
                                                                                                             Geschäftsführung:
                         Teilegutachten                                                                      Claus Wolff (Vors.)
                                                                                                             Dieter Födisch
                                             nach § 19/3 StVZO                                               Friedo Schäfer
                                                                                                             Sitz:
                                                                                                             Steubenstr. 53
                            Nr. RZ98/46262/B/15, Nachtrag 01                                                 45138 Essen
                                                                                                             AG Essen, HRB 9975


                            über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
                             am Ford Focus (3-, 4-, 5-türig und Kombi)


Auftraggeber:                                                   BORBET
                                                                Haupstraße 5
                                                                59969 Hallenberg Hesborn


Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfin-
genieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen.
Die ausgefüllte und von der Prüfstelle abgestempelte Anbaubestätigung ( amtliches Formblatt)
ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.

Technische Angaben zu den Sonderrädern, Übersicht
Radgröße       Radtyp          Hersteller        Loch- Loch- Mitten-             Ein-      zul.        zul. Abroll-
                                                 zahl  kreis loch ∅              preß-     Radlast     umfang
                                                       ∅     [mm] *)             tiefe     [kg]        [mm]
                                                       [mm]                      [mm]
7Jx15H2     C 70535 BORBET                       4     108   72,5    580         35                        1950
7Jx15H2    CC 70535    BORBET                    4     108   72,5    550         35                        1930
7Jx15H2    CF 70535 BORBET                       4     108   72,5    580         35                        1910
7Jx15H2     D 70532 BORBET                       4     108   72,5    550         35                        1950
7Jx15H2     E 70535 BORBET                       4     108   72,5    580         35                        1935
7Jx15H2     G 70535 BORBET                       4     108   72,5    550         35                        1950
7Jx15H2     K 70532 BORBET                       4     108   72,5    640         35                        2000
7Jx15H2     T 70535 BORBET                       4     108   72,5    640         35                        2000
7Jx15H2     A 70535 BORBET                       4     108   72,5    525         35                        1935
7Jx15H2       RST      BORBET                    4     108   72,5    580         35                        1910
             70535
*) Mittenzentrierung erfolgt über Zentrierring, Innendurchmesser: 63,4 mm
   Kennz. BO. ∅ 72,5/∅
                     ∅ 63,4, Farbe schwarz




RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für die Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTVO akkreditiert (KBA-P 00009-95).
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ98/46262/B/15, Nachtrag 01
                                                                  Seite 2 von 7
Auftraggeber      : BORBET
Typ(en)           : siehe Übersicht
Ausführungen      : Lk 108, mit Zentrierring Kennz.: BO ∅72,5/∅63,4


Prüfung der Dauerfestigkeit der Sonderräder
Radtyp                  Prüfstelle/Genehmigung
      C 70535           TÜV Bayern Gutachten Nr. 366-0482-95-FBRD/1
     CC 70535           RWTÜV Fahrzeug GmbH RA93/0054/05/21
     CF 70535           TÜV Pfalz, KBA 43191
      D 70532           RWTÜV Fahrzeug GmbH RA94/0086/02/15
      E 70535           TÜV Automotive Gutachten Nr. 366-1335-97-MURD/N1
      G 70535           RWTÜV Fahrzeug GmbH RA93/0077/02/15
      K 70532           TÜV Pfalz 55 2260 96
      T 70535           RWTÜV Fahrzeug GmbH RA96/00128/D/15
      A 70535           TÜV Bayern, KBA 41592/2
     RST 70532          TÜV Pfalz, KBA 43833

Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschriebenen Sonderräder an Fahrzeugen
des im Verwendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zu-
grundelegung des VdTÜV Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung
von Sonderrädern.

Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweite der geprüften Fahrzeugtypen wird durch die geänderte Einpreßtiefe der Sonder-
räder vergrößert. Die Spurweitenerhöhung ist nicht größer als 2%.

Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis
240 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis
270 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis
300 km/h die maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h
linear abnehmend zu ermitteln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis
240 km/h die zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten
über 240 km/h ist die zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden
maximalen Sturzwerte vom jeweiligen Reifenhersteller zu erfragen.

Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschriebenen Prüfungen für die
einzelnen Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und
Auflagen und Hinweise zu entnehmen.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                   :   Ford
Radbefestigungsteile                 :   mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegel-
                                         bundradmuttern M12x1,5, Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment in Nm                   :   100
Spurweitenerhöhung                   :   bis zu 29 mm
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ98/46262/B/15, Nachtrag 01
                                                                          Seite 3 von 7
Auftraggeber                  : BORBET
Typ(en)                       : siehe Übersicht
Ausführungen                  : Lk 108, mit Zentrierring Kennz.: BO ∅72,5/∅63,4


Typ:                            DAW
ABE / EG-Genehmigung:           e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55; 66; 74; 85 Focus (5-türig)     185/55R15-82                              2) bis 10)25)
                                    50)52)

                                              195/55R15-84                    1) bis 10)25)49)

                                              195/50R15-82
                                              52)54)

                                              195/60R15-87
                                              53)

                                              205/50R15-85
 96                                           195/60R15-87

                                              205/55R15-85
                                              13)31)51)
e13*97/27*0037*02   965/865                                                   4/108/63,3



Typ:                            DBW
ABE / EG-Genehmigung:           e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55; 66; 74; 85 Focus (3-türig)     185/55R15-82                              2) bis 10)25)
                                    50)

                                              195/55R15-84                    1) bis 10)25)49)

                                              195/50R15-82
                                              52)54)

                                              195/60R15-87
                                              53)

                                              205/50R15-85
 96                                           195/60R15-87

                                              205/55R15-85
                                              13)31)51)
e13*97/27*0038*02   950/850                                                   4/108/63,3
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ98/46262/B/15, Nachtrag 01
                                                                          Seite 4 von 7
Auftraggeber                  : BORBET
Typ(en)                       : siehe Übersicht
Ausführungen                  : Lk 108, mit Zentrierring Kennz.: BO ∅72,5/∅63,4


Typ:                             DNW
ABE / EG-Genehmigung:            e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55; 66; 74; 85 Focus (Kombi 5-türig) 185/55R15-82                            2) bis 10)25)
                                      50)52)

                                              195/55R15-84                    1) bis 10)25)49)

                                              195/50R15-82
                                              52)54)

                                              195/60R15-87
                                              53)

                                              205/50R15-85
 96                                           195/60R15-87

                                              205/55R15-85
                                              13)31)51)
e13*97/27*0040*01   960/960                                                   4/108/63,3



Typ:                            DFW
ABE / EG-Genehmigung:           e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 74; 85   Focus (Sedan 4-türig) 185/55R15-82                              2) bis 10)25)
                                    50)52)

                                              195/55R15-84                    1) bis 10)25)49)

                                              195/50R15-82
                                              52)54)

                                              195/60R15-87
                                              53)

                                              205/50R15-85
 96                                           195/60R15-87

                                              205/55R15-85
                                              13)31)51)
e13*97/27*0039*01   960/880                                                   4/108/63,3



Auflagen und Hinweise
1)       Auflage entfällt für dieses Gutachten.

2)       Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich
         einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
         bzw. einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Über-
         wachungsorganisation (Prüfingenieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungs-
         gemäße Anbau der Räder wird auf dem vom Bundesministerium für Verkehr im Ver-
         kehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die abnehmende Stelle bestätigt. Wenn die
         Verwendung der Räder ohne Beschränkungen oder Auflagen möglich ist, kann al-
         ternativ eine Eintragung im Fahrzeugschein erfolgen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ98/46262/B/15, Nachtrag 01
                                                                  Seite 5 von 7
Auftraggeber       : BORBET
Typ(en)            : siehe Übersicht
Ausführungen       : Lk 108, mit Zentrierring Kennz.: BO ∅72,5/∅63,4


3)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
      verwendenden Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahr-
      zeugpapieren zu entnehmen.

4)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
      keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzei-
      tig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
      und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

5)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
      müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz
      sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
      Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210
      km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

6)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile ver-
      wendet werden.

7)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

8)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
      nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allrad-
      antrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit
      gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befe-
      stigungsteile verwendet werden.

9)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden kön-
      nen.

10)   Die Sonderräder dürfen nur wie nachfolgend beschrieben ausgewuchtet werden:
            Radtyp              Auswuchtgewichte
             C 70535           Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
             CC 70535          Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
             CF 70535          Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
             D 70532           Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
              E 70535          Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
             G 70535           Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
             K 70532           Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
              T 70535          Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite
             A 70535           nur Klebegewichte
            RST 70535          Klammer- oder Klebegewichte auf der Radinnenseite

11)   Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
      des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
      StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
      Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
      werden.

13)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ab der Ober-
      kante, auf einer Länge von 100 mm nach unten abzutrennen .

25)   Die an den Radbolzen befindlichen Halteklammern sind zu entfernen.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ98/46262/B/15, Nachtrag 01
                                                                  Seite 6 von 7
Auftraggeber      : BORBET
Typ(en)           : siehe Übersicht
Ausführungen      : Lk 108, mit Zentrierring Kennz.: BO ∅72,5/∅63,4



31)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche
      nach außen zu treiben.

49)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzlei-
      ste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen.

50)   Die Verwendung der Bereifungsgröße 185/55R15 auf der Felgengröße 7 J x 15 H2 ist
      von folgenden Reifenherstellern freigegeben:
      Hersteller:                 Typ:
       Bridgestone                RE 71
       Continental                alle Sommerprofile mit Geschwindigkeitssymbol ≥H
       Dunlop                     SP Sport D40, SP2000, SP8000
       Goodyear                   Eagle VR, Eagle ZR, Eagle NCT
       Michelin                   MXV3A, XGTV, SX GT
       Pirelli                    P600, P4000, P5000
       Riken                      alle Profilausführungen
       Semperit                   Direction
       Toyo                       600F1
       Uniroyal                   Rallye 340/55
      Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist eine Bestätigung des jeweiligen
      Reifenherstellers über die Montierbarkeit des Reifens auf der Felgengröße 7Jx15H2
      vorzulegen. Das begutachtete Reifenfabrikat/-typ ist auf der Anbaubestätigung einzu-
      tragen.

51)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
      aufzuweiten.

52)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit zulässigen Achslasten von nicht mehr als
      950 kg.

53)   Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits serienmäßig eingetragen ist,
      ist die Auflage 11) zu beachten.

54)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet sind,
      ist die Auflage 11) zu beachten.
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr.               : RZ98/46262/B/15, Nachtrag 01
                                                                Seite 7 von 7
Auftraggeber      : BORBET
Typ(en)           : siehe Übersicht
Ausführungen      : Lk 108, mit Zentrierring Kennz.: BO ∅72,5/∅63,4


Sonstiges
Der Auftraggeber unterhält ein Qualitätsmanagementsystem gemäß Anlage XIX, Absatz 2
StVZO, Zertifikat Registriernummer ESN 05834AQ96. Das vorliegende Teilegutachten ver-
liert seine Gültigkeit, wenn sich Änderungen am Fahrzeug oder in den Bauvorschriften der
StVZO ergeben, die die zugrunde liegenden Prüfergebnisse beeinflussen können, oder der
Auftraggeber den Nachweis gemäß Anlage XIX, Absatz 2 zur StVZO nicht mehr erbringt.

Essen, 26. Februar 1999




Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Abteilung Typprüfung                                          Dipl.-Ing. Leibold