UV Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592 ANLAGE: 17 HYUNDAI Radtyp: A 70535 Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE Seite: 1von 3 Raddaten: RadgréRe nach Norm c7JX15H2 Einpreftiefe (mm) 135 Lochkreis (mm)/Lochzahl 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausfih- | Ausfuhrungsbezeichnung Mitten- | Zentrierring- zul zul. guiltig rung loch werkstoff Rad- |Abroll- |ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang | Fertig. Rad Zentrierring (kg) | (mm) Datum 114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 510 1935]| 05/91 114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 515 1910] 05/91 Verwendungsbereich: Die Sonderrader kénnen an folgenden Fahrzeugen angebaut werden Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlussel-Nr. - HYUNDAI 18252 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile :100 Nm fur Typ Y-2 110 Nm fur Typ ATOS; Y-3 Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ATOS Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ATOS e11%96/79*0092*. [40-41 [195/45R15-78 [11A; 21B; 21L; 22B; 24C; |[10B; 11B; 11G; 11H,; 24D; 54A,; 596 12A; 51A; 71A; 721, 195/45R15-78 [11A; 21B; 21L; 22B; 24C; |73C; 74A; 74H 24D; 54A; 61A Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y-2 F893 80-107 [195/60R15-86 [11A; 221 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R15-90 [11A; 22I 12A; 51A; 71A; 721; 205/60R15 11A; 22I; 51G 73C; 74A; 74H 205/60R15-89 |11A; 221 225/55R15-92 [11A; 21M; 22B; 22F; 24D; 24J Y-3 e11*93/81*0064*. [62-107 [205/60R15-91 [11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7T1A; 721; 73C; 74A; 74H Y-3 G598 70-107 [205/60R15-91 [11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 73C, 74A; 74H TUV AUTOMOTIVE GMBH - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 1] zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592 M ANLAGE: 17 HYUNDAI Radtyp: A 70535 Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE Seite: 2von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsméafige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen oder Prafer fir den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestatigung bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroRe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren genannt ist, so sind die Angaben uber die ReifengréRe in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern miissen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen beruhrt werden, dem Serienstand entsprechen. Fir die Sonder-Fahrwerksfedern muf eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination durfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmaRige Ersatzrad verwendet, soll mit maBiger Geschwindigkeit und nicht langer als erforderlich gefahren werden. Hierbei mussen die serienmafigen Befestigungsteile verwendet werden, Bei Fahrzeugausfuhrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dafi nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zulassig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht moglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhauser im Bereich der Reifenlauffléche ist eine ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhauser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen 21P) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MaRRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstelien der hinteren Radhauser im Bereich der RadaufRenseite ist eine ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen 22l) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MalRgabe zu bescheinigen, dafR nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. 24C) An den vorderen Radhausern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen TUV AUTOMOTIVE GMBH - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 LL] zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592 M ANLAGE: 17 HYUNDAI Radtyp: A 70535 Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE Seite: 3von 3 24D) Anden hinteren Radhausern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen 24)) An den vorderen Radhausern ist die ausreichende Radabdeckung zu priifen und gegebenenfalls durch geeignete MaRnahmen wieder herzustellen 24M) An den hinteren Radhusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prifen und gegebenenfalls durch geeignete MaRnahmen wieder herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfalidruck ist zu beachten. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulassig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmagig eingetragen ist. 54A) Es ist der Nachwesis zu erbringen, daR die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzahler innerhalb der zulassigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgefiihrt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berticksichtigen. 596) Es durfen nur Reifenfabrikate mit einer Breite im montierten Zustand (z.B. laut Handbuch des Reifenherstellers) von max. 200 mm verwendet werden. Die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MaRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist die Freigangigkeit nachzuweisen. 61A) Es durfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 2000 MICHELIN XGTV, GT PIRELLI P5000 Drago YOKOHAMA A520 CONTINENTAL ContiSportContact FULDA Carat Extremo Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist die Freigangigkeit nachzuweisen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MaRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. 71A) Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der FelgenauRen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von aulen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fur einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulssig. Das Ventil darf nicht uber den Felgenrand hinausragen 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulassig. 74A) Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlange zu beachten. 74H) Die Sonderrader mussen an der Radanschiuifiache plan anliegen, Uberstehende Teile, die dieses verhindern, mussen entfernt werden. TUV AUTOMOTIVE GMBH - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN