UV
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 17 HYUNDAI Radtyp: A 70535
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE
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Raddaten:
RadgréRe nach Norm c7JX15H2 Einpreftiefe (mm) 135
Lochkreis (mm)/Lochzahl 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausfih- | Ausfuhrungsbezeichnung Mitten- | Zentrierring- zul zul. guiltig
rung loch werkstoff Rad- |Abroll- |ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang | Fertig.
Rad Zentrierring (kg) | (mm) Datum
114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 510 1935]| 05/91
114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 515 1910] 05/91
Verwendungsbereich:
Die Sonderrader kénnen an folgenden Fahrzeugen angebaut werden
Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlussel-Nr. - HYUNDAI 18252
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile :100 Nm
fur Typ Y-2
110 Nm
fur Typ ATOS; Y-3
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ATOS
Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ATOS e11%96/79*0092*. [40-41 [195/45R15-78 [11A; 21B; 21L; 22B; 24C; |[10B; 11B; 11G; 11H,;
24D; 54A,; 596 12A; 51A; 71A; 721,
195/45R15-78 [11A; 21B; 21L; 22B; 24C; |73C; 74A; 74H
24D; 54A; 61A
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis [kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Y-2 F893 80-107 [195/60R15-86 [11A; 221 10B; 11B; 11G; 11H;
195/65R15-90 [11A; 22I 12A; 51A; 71A; 721;
205/60R15 11A; 22I; 51G 73C; 74A; 74H
205/60R15-89 |11A; 221
225/55R15-92 [11A; 21M; 22B; 22F; 24D;
24J
Y-3 e11*93/81*0064*. [62-107 [205/60R15-91 [11A; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7T1A; 721;
73C; 74A; 74H
Y-3 G598 70-107 [205/60R15-91 [11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71A; 721;
73C, 74A; 74H
TUV AUTOMOTIVE GMBH - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsméafige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
oder Prafer fir den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestatigung bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroRe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren genannt ist, so sind die Angaben uber die ReifengréRe in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu
lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern miissen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen beruhrt werden, dem Serienstand entsprechen. Fir die
Sonder-Fahrwerksfedern muf eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der
Rad/Reifenkombination durfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmaRige Ersatzrad verwendet, soll mit maBiger Geschwindigkeit und nicht langer als
erforderlich gefahren werden. Hierbei mussen die serienmafigen Befestigungsteile verwendet werden,
Bei Fahrzeugausfuhrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dafi
nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zulassig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht moglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende
Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhauser im Bereich der Reifenlauffléche ist eine ausreichende
Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhauser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen
21P) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine
ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MaRRgabe zu bescheinigen, dal nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstelien der hinteren Radhauser im Bereich der RadaufRenseite ist eine
ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen
22l) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine
ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MalRgabe zu bescheinigen, dafR nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
24C) An den vorderen Radhausern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen
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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 LL]
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592 M
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24D) Anden hinteren Radhausern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen
24)) An den vorderen Radhausern ist die ausreichende Radabdeckung zu priifen und gegebenenfalls durch
geeignete MaRnahmen wieder herzustellen
24M) An den hinteren Radhusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prifen und gegebenenfalls durch
geeignete MaRnahmen wieder herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfalidruck ist zu beachten.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulassig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmagig eingetragen ist.
54A) Es ist der Nachwesis zu erbringen, daR die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzahler innerhalb der zulassigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgefiihrt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berticksichtigen.
596) Es durfen nur Reifenfabrikate mit einer Breite im montierten Zustand (z.B. laut Handbuch des
Reifenherstellers) von max. 200 mm verwendet werden.
Die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach
§19 Abs.3 StVZO mit der MaRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden
darf. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist die Freigangigkeit nachzuweisen.
61A) Es durfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP Sport 2000
MICHELIN XGTV, GT
PIRELLI P5000 Drago
YOKOHAMA A520
CONTINENTAL ContiSportContact
FULDA Carat Extremo
Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist die Freigangigkeit nachzuweisen; die Eignung des
verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO
mit der MaRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
71A) Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der FelgenauRen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
aulen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fur einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulssig.
Das Ventil darf nicht uber den Felgenrand hinausragen
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulassig.
74A) Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei
Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
Schaftlange zu beachten.
74H) Die Sonderrader mussen an der Radanschiuifiache plan anliegen, Uberstehende Teile, die dieses
verhindern, mussen entfernt werden.
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