Seite 1
Seite 2
Seite 3
							                                                                                                            UV
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 17 HYUNDAI                                                Radtyp: A 70535
Hersteller: BORBET GmbH                                           Stand: 21.10.1998                            AUTOMOTIVE


                                                                                                                           Seite: 1von 3

Raddaten:

RadgréRe nach Norm           c7JX15H2                             Einpreftiefe (mm)           135

Lochkreis (mm)/Lochzahl        114,3/4                            Zentrierart                 : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausfih- | Ausfuhrungsbezeichnung                                    Mitten-     | Zentrierring-      zul           zul.           guiltig
rung                                                                loch          werkstoff          Rad-          |Abroll-       |ab
            Kennzeichnung                Kennzeichnung              (mm)                             last          umfang | Fertig.
            Rad                          Zentrierring                                                (kg) | (mm)                  Datum
114.3X      A 70535 Lk114,3X             ohne Ring                         67                            510   1935]|               05/91
114.3X      A 70535 Lk114,3X             ohne Ring                         67                            515   1910]                05/91

Verwendungsbereich:

Die Sonderrader kénnen an folgenden Fahrzeugen angebaut werden

Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlussel-Nr.          - HYUNDAI        18252

Befestigungsteile                                       : Kegelbundmuttern M12x1,5,          Kegelw. 60 Grad

Anzugsmoment der Befestigungsteile                      :100 Nm
                                                         fur Typ Y-2
                                                         110 Nm
                                                         fur Typ ATOS; Y-3


Verkaufsbezeichnung:        HYUNDAI ATOS
Fahrzeugtyp   [Betriebserlaubnis    [kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
ATOS          e11%96/79*0092*.     [40-41 [195/45R15-78                 [11A; 21B; 21L; 22B; 24C;           |[10B; 11B; 11G; 11H,;
                                                                        24D; 54A,; 596                      12A; 51A; 71A; 721,
                                                 195/45R15-78           [11A; 21B; 21L; 22B; 24C;           |73C; 74A; 74H
                                                                        24D; 54A; 61A


Verkaufsbezeichnung:      HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis   [kW    Reifen                          Auflagen zu Reifen                  Auflagen
Y-2             F893                 80-107      [195/60R15-86          [11A;   221                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/65R15-90           [11A;   22I                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                 205/60R15              11A;    22I; 51G                    73C; 74A; 74H
                                                 205/60R15-89           |11A;   221
                                                 225/55R15-92           [11A;   21M; 22B; 22F; 24D;
                                                                        24J
Y-3             e11*93/81*0064*.     [62-107     [205/60R15-91          [11A; 24C; 24D                      10B;    11B;      11G;    11H;
                                                                                                            12A;    51A;      7T1A;   721;
                                                                                                            73C;    74A;      74H
Y-3             G598                 70-107      [205/60R15-91          [11A; 21P; 22I; 24J; 24M            10B;    11B;      11G;    11H;
                                                                                                            12A;    51A;      71A;    721;
                                                                                                            73C,    74A;      74H




TUV AUTOMOTIVE GMBH    - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND                  - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5                                                                       1]
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592                                                    M
ANLAGE: 17 HYUNDAI                                          Radtyp: A 70535
Hersteller: BORBET GmbH                                    Stand:      21.10.1998                 AUTOMOTIVE

                                                                                                          Seite: 2von   3
Auflagen

10B)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
       Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
       Verwendungsbereich    keine Abweichungen festgelegt sind.

11A)   Der vorschriftsméafige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
       oder Prafer fir den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen
       Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
       Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestatigung bescheinigen zu lassen.

11B)   Wird eine in diesem Gutachten aufgefiihrte ReifengroRe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
       papieren genannt ist, so sind die Angaben uber die ReifengréRe in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu
       lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.

11G)   Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern miissen,
       sofern diese durch keine weiteren Auflagen beruhrt werden, dem Serienstand entsprechen. Fir die
       Sonder-Fahrwerksfedern muf eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der
       Rad/Reifenkombination durfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
       der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen.

11H)   Wird das serienmaRige Ersatzrad verwendet, soll mit maBiger Geschwindigkeit und nicht langer als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei mussen die serienmafigen Befestigungsteile verwendet werden,
       Bei Fahrzeugausfuhrungen    mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dafi
       nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zulassig sind.

12A)   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht moglich.

21B)   Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende
       Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

21L)   Durch Nacharbeit der vorderen Radhauser im Bereich der Reifenlauffléche ist eine ausreichende
       Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen

21M)   Durch Nacharbeit der vorderen Radhauser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
       Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen

21P)   Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine
       ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
       Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MaRRgabe zu bescheinigen, dal nur
       dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

22B)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22F)   Durch Aufweiten bzw. Ausstelien der hinteren Radhauser im Bereich der RadaufRenseite ist eine
       ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen

22l)   Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine
       ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
       Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MalRgabe zu bescheinigen, dafR nur
       dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

24C)   An den vorderen Radhausern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
       MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung         herzustellen

TUV AUTOMOTIVE   GMBH   - UNTERNEHMENSGRUPPE   TUV SUDDEUTSCHLAND        - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5                                                                     LL]
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592                                                 M
ANLAGE: 17 HYUNDAI                                         Radtyp: A 70535
Hersteller: BORBET GmbH                                    Stand: 21.10.1998                   AUTOMOTIVE

                                                                                                         Seite:   3von 3
24D)   Anden    hinteren Radhausern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
       MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen

24))   An den vorderen Radhausern ist die ausreichende Radabdeckung zu priifen und gegebenenfalls durch
       geeignete MaRnahmen wieder herzustellen

24M)   An den hinteren Radhusern ist die ausreichende Radabdeckung zu prifen und gegebenenfalls durch
       geeignete MaRnahmen wieder herzustellen.

51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfalidruck ist zu beachten.

51G)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulassig, wenn dieser Reifen in den
       Fahrzeugpapieren bereits serienmagig eingetragen ist.

54A)   Es ist der Nachwesis zu erbringen, daR die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
       Wegstreckenzahler innerhalb der zulassigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgefiihrt
       wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
       berticksichtigen.

596)   Es durfen nur Reifenfabrikate mit einer Breite im montierten Zustand (z.B. laut Handbuch des
       Reifenherstellers) von max. 200 mm verwendet werden.
       Die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach
       §19 Abs.3 StVZO mit der MaRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden
       darf. Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist die Freigangigkeit nachzuweisen.

61A)   Es durfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
                    Hersteller:                          Typ:
                     DUNLOP                               SP Sport 2000
                     MICHELIN                             XGTV, GT
                     PIRELLI                              P5000 Drago
                     YOKOHAMA                             A520
                     CONTINENTAL                          ContiSportContact
                     FULDA                                Carat Extremo
       Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist die Freigangigkeit nachzuweisen; die Eignung des
       verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO
       mit der MaRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

71A)   Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der FelgenauRen- und -innenseite nur Klebegewichte
       unterhalb der Felgenschulter angebracht werden

721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
       aulen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fur einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulssig.
       Das Ventil darf nicht uber den Felgenrand hinausragen

73C)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulassig.

74A)   Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei
       Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
       Schaftlange zu beachten.

74H)   Die Sonderrader mussen an der Radanschiuifiache plan anliegen,      Uberstehende Teile, die dieses
       verhindern, mussen entfernt werden.




TUV AUTOMOTIVE GMBH        - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND    - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN