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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE:      18 MITSUBISHI                                       Radtyp: A 70535
Hersteller: BORBET GmbH                                          Stand:   21.10.1998                            AUTOMOTIVE


                                                                                                                         Seite: 1von 4

Raddaten:

Radgrofie nach Norm              7JIX15H2                        EinpreRtiefe (mm)             135

Lochkreis (mm)/Lochzahl          114,3/4                         Zentrierart                   : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausfuh-     | Ausfuhrungsbezeichnung                               Mitten- | Zentrierring-            zul.       zul.         gultig
rung                                                               loch         werkstoff             Rad-    |Abroll-  |ab
             Kennzeichnung                    Kennzeichnung        (mm)                               last    umfang | Fertig.
             Rad                              Zentrierring                                            (kg) | (mm)       Datum
114.3X       A 70535 Lk114,3X                 ohne Ring                   67                              510     1935|     05/91
114.3X       A 70535 Lk114,3X                 ohne Ring                   67                              515     1910      05/91

Verwendungsbereich:

Die Sonderrader kénnen an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:

Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlussel-Nr.         - MITSUBISHI/ 7107

Befestigungsteile                                      : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Anzugsmoment der Befestigungsteile                     2100 Nm
                                                        fur Typ E 16; E 30; EAO;         E50
                                                        110 Nm
                                                        fur Typ N10




Verkaufsbezeichnung:         MITSUBISHI GALANT
 Fahrzeugtyp    [Betriebserlaubnis      [kW         Reifen             Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 E 30           E788                   55-107       |195/60R15         51G                                   10B; 11B;   11G;     11H;
                                                    195/65R15-90                                             12A; 364;   51A;    71A;
                                                                                                             721, 73C;   74A
 E 30           E788/1                 55-107       |195/60R15         51G                                   10B; 11B;   11G;     11H;
                                                    195/65R15-90                                             12A; 364;   51A;    7T1A;
                                                                                                             721, 73C;   74A
 EAO            ©4*95/54*0014*         66-120       [195/60R15         11A; 24J; 51G                         10B; 11B;    11G;   11H;
                                                   205/55R15-87        |11A; 22I; 24J                        12A; 51A; 71A; 721;
                                                   205/60R15-91        [11A; 22I; 24J                        73C; 74A
E50             e1*93/81*0003*..,      |66-93      [195/60R15-87       |[11A; 22I; 24J                       Frontantrieb;
                G237                   66-101      [205/60R15-91       [11A; 22B; 24C; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                       66-110      [195/60R15          10N; 11A; 221;24J; 51G                |12A; 51A; T1A; 721;
                                                   205/55R15-87        [11A; 22B; 24C; 24M                   73C; 74A; 751
                                                   225/50R15-90        [11A; 21P; 22B; 22H; 24C;
                                                                       24D
                                       110         205/60R15           11A; 22B; 24C; 24M; 51G
E50             €1*93/81*0003%..,      [101         195/60R15-87       [11A; 22I; 24J                        Allradantrieb;
                G237                            205/55R15-87           [11A;   22B;    24C; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/60R15-91           [11A;   22B;    24C; 24M              12A; 51A; 71A; 721;
                                       101-125[{195/60R15              11A;    221;   24J; 51G               73C; 74A; 751
                                                225/50R15-90           [11A;   21P;    22B; 22H; 24C;
                                                                       24D
                                       125         205/60R15           11A;    22B; 24C; 24M; 51G



TUV AUTOMOTIVE GMBH      - UNTERNEHMENSGRUPPE       TUV SUDDEUTSCHLAND         - RIDLERSTRASSE 57 - 80: 339 MUNCHEN
Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5                                                                             L1}
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 18 MITSUBISHI                                       Radtyp: A 70535                        _—
Hersteller: BORBET GmbH                                     Stand:          21.10.1998                 AUTOMOTIVE
                                                                                                                 Seite: 2 von 4
 Verkaufsbezeichnung:         MITSUBISHI SAPPORO
 Fahrzeugtyp     |Betriebserlaubnis    [kW        Reifen             Auflagen zu Reifen             Auflagen
 E 16            E613                 91-95    [195/60R15            51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R15-90                                         12A; 364; 51A; 71A;
                                               205/55R15-87                                         721, 73C; 74A


 Verkaufsbezeichnung:      SPACE RUNNER, SPACE WAGON
 Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis  kW      Reifen      /Auflagen zu Reifen                           Auflagen
 N10             e1*96/79*0063*..,    [60-90   [185/65R15-87         |662                           3-turig;
                 F816                          195/60R15-87                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R15-89          [11A; 54A                      12A; 51A; 71A; 71C;
                                               205/55R15-87                                         721;73C; 74A
                                               205/60R15-90          [11A; 24M



Auflagen

10B)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
        Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
        Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

10N)    Gegebenenfalls aufgefiihrte Fabrikatsbindungen in den Fahrzeugpapieren sind beizubehalten.

11A)    Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
        oder Prufer fiir den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen
        Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIl zur StVZO unter Angabe von
        FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
        Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestatigung bescheinigen zu lassen.

11B)    Wird eine in diesem Gutachten aufgefihrte ReifengréRe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
        papieren genannt ist, so sind die Angaben uber die ReifengroRe in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu
        lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
        Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.

11G)    Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern missen,
        sofern diese durch keine weiteren Auflagen bertihrt werden, dem Serienstand entsprechen. Fir die
        Sonder-Fahrwerksfedern muf eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der
        Rad/Reifenkombination dtirfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
        der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
        Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen

11H)    Wird das serienmafige Ersatzrad verwendet, soll mit maBiger Geschwindigkeit und nicht langer als
        erforderlich gefahren werden. Hierbei mussen die serienmafigen Befestigungsteile verwendet werden
        Bei Fahrzeugausfiihrungen mit Aliradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daf
        nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zulassig sind.

12A)    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht moglich

21P)    Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten eine
        ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
        Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MaBgabe zu bescheinigen, daf nur
        dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

22B)    Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit
        der Rad/Reifen-Kombination herzustellen

TUV AUTOMOTIVE GMBH     - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND              - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN
Gutachten366-0357~95-MURDI1N5                                                                      II
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 18 MITSUBISHI                                      Radtyp: A 70535                  —_
Hersteller. BORBET GmbH                                    Stand: 21.10.1998                 AUTOMOTIVE
                                                                                                        Seite: 3 von 4
22H)   Gegebenenfalls ist durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhauser im Bereich der
       RadauBenseite eine ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten
       Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung   nach §19 Abs.3 StVZO mit der
       MaRgabe zu bescheinigen, da nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

221)   Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine
       ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
       Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der MaBRgabe zu bescheinigen, daR nur
       dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

24C    An den vorderen Radhausern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
       MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

24D)   An den hinteren Radhdusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
       MaRnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

24J)   An den vorderen Radhausern ist die ausreichende Radabdeckung zu priifen und gegebenenfalls durch
       geeignete MaRnahmen wieder herzustelien.

24M)   An den hinteren Radhausern     ist die ausreichende Radabdeckung zu prifen und gegebenenfalls durch
       geeignete MaRnahmen wieder herzustellen

364)   Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulassig an Fahrzeugausfiihrungen mit Servolenkung.

51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfilldruck ist zu beachten.

51G)   Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulassig, wenn dieser Reifen in den
       Fahrzeugpapieren bereits serienmaRig eingetragen ist.

54A)   Es ist der Nachweis zu erbringen, da@ die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
       Wegstreckenzahler innerhalb der zulassigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgefihrt
       wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
       beriicksichtigen

662)   Es darfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
       DUNLOP; FULDA; SEMPERIT; PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE                 (H, V, Z); CONTINENTAL       (H, V,
       Z); GOODYEAR       (H, V, Z); KLEBER C651 H/V,Krisalp   T M+S; TOYO (H, V, Z); GOODYEAR      EAGLE GW
       (M+8); MICHELIN MXV2 (H, V), MXV3A (H, V), MXV3A Energy, XM+S 100 (T), XM+S 130 (T);
       UNIROYAL     MS*plus 3, MS*plus 44; YOKOHAMA      A509, S760, S480 (M+8)
       Werden Reifen anderer Hersteller oder andere Reifen mit M+S-Profil verwendet, so ist eine Bestatigung
       des Reifenherstellers tber die Montierbarkeit der Reifen auf dieser FelgengroRe vorzulegen; die Eignung
       des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3
       StVZO mit der MalRgabe zu bescheinigen, dal nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

71A)   Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der Felgenauflen- und -innenseite nur Klebegewichte
       unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

71C)   Zum Auswuchten der Sonderrader durfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
       werden.

721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
       aulen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fiir einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig.
       Das Ventil darf nicht uber den Felgenrand hinausragen

73C)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulassig.


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Gutachten366-0357-95-MURD/1N5                                                               II
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592                                                M
ANLAGE: 18 MITSUBISHI                                    Radtyp: A 70535                  _—
Hersteller: BORBET GmbH                                  Stand:   21.10.1998                  AUTOMOTIVE
                                                                                                    Seite:   4 von 4
74A)   Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden.   Bei
       Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
       Schaftlange zu beachten.

751)   Die zuldssige Achslast des Fahrzeugs darf nicht gréRer als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage
       angegebenen    Radlast sein




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