Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 [1] zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592 ANLAGE: 40 NETHERLAND Radtyp: A 70535 ——— Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE Seite: 1 von 2 Raddaten: RadgréRe nach Norm 7JIX15H2 EinpreRtiefe (mm) 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausfih- [ Ausfuhrungsbezeichnung Mitten- | Zentrierring- zul. zul. gultig rung loch werkstoff Rad- |Abroll- |ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang | Fertig Rad Zentrierring (kg) | (mm) Datum 114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 510 1935| 05/91 114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 515 1910] 05/91 Verwendungsbereich: Die Sonderrader kénnen an folgenden Fahrzeugen angebaut werden: Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlissel-Nr. : NETHERLAND 19644 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile 2100 Nm Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DAO e4*93/81*0005*.. 85-103 [195/50R15-82 [11A; 221 Stufenheck; 195/55R15-84 [11A; 22B Schragheck; 205/50R15-85 |11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R15-82 [11A; 22B 12A; 51A; 71A; 721; 73C; 74A; 74H Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen oder Prufer fur den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen Angesteliten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestatigung bescheinigen zu lassen 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefuhrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug- papieren genannt ist, so sind die Angaben uber die Reifengrofe in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern missen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen beriihrt werden, dem Serienstand entsprechen. Fiir die Sonder-Fahrwerksfedern muf eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der TUV AUTOMOTIVE GMBH - UNTERNEHMENSGRUPPE TUV SUDDEUTSCHLAND - RIDLERSTRASSE 57 - 80339 MUNCHEN Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 1] zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592 M ANLAGE: 40 NETHERLAND Radtyp: A 70535 Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE Seite: 2 von 2 Rad/Reifenkombination durfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmaRige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer als erforderlich gefahren werden. Hierbei mussen die serienmaRigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausfuhrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daf3 nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zuléssig sind 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht méglich 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 221) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Magabe zu bescheinigen, daf nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siche Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfilldruck ist zu beachten 71A) Zum Auswuchten der Sonderrader dirfen an der Felgenaufen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von auRen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fiir einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig Das Ventil darf nicht aber den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulssig. 74A) Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete Schaftléange zu beachten 74H) Die Sonderrader missen an der RadanschluRflache plan anliegen. Uberstehende Teile, die dieses verhindern, missen entfernt werden. 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