Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 [1]
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE: 40 NETHERLAND Radtyp: A 70535 ———
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE
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Raddaten:
RadgréRe nach Norm 7JIX15H2 EinpreRtiefe (mm) 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausfih- [ Ausfuhrungsbezeichnung Mitten- | Zentrierring- zul. zul. gultig
rung loch werkstoff Rad- |Abroll- |ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umfang | Fertig
Rad Zentrierring (kg) | (mm) Datum
114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 510 1935| 05/91
114.3X A 70535 Lk114,3X ohne Ring 67 515 1910] 05/91
Verwendungsbereich:
Die Sonderrader kénnen an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlissel-Nr. : NETHERLAND 19644
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile 2100 Nm
Verkaufsbezeichnung: MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp [Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DAO e4*93/81*0005*.. 85-103 [195/50R15-82 [11A; 221 Stufenheck;
195/55R15-84 [11A; 22B Schragheck;
205/50R15-85 |11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-82 [11A; 22B 12A; 51A; 71A; 721;
73C; 74A; 74H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
oder Prufer fur den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen
Angesteliten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestatigung bescheinigen zu lassen
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgefuhrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren genannt ist, so sind die Angaben uber die Reifengrofe in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu
lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern missen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen beriihrt werden, dem Serienstand entsprechen. Fiir die
Sonder-Fahrwerksfedern muf eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der
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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5 1]
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592 M
ANLAGE: 40 NETHERLAND Radtyp: A 70535
Hersteller: BORBET GmbH Stand: 21.10.1998 AUTOMOTIVE
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Rad/Reifenkombination durfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmaRige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer als
erforderlich gefahren werden. Hierbei mussen die serienmaRigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausfuhrungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daf3
nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zuléssig sind
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht méglich
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
221) Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine
ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Magabe zu bescheinigen, daf nur
dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siche Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfilldruck ist zu beachten
71A) Zum Auswuchten der Sonderrader dirfen an der Felgenaufen- und -innenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
auRen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fiir einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig
Das Ventil darf nicht aber den Felgenrand hinausragen.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulssig.
74A) Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. Bei
Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
Schaftléange zu beachten
74H) Die Sonderrader missen an der RadanschluRflache plan anliegen. Uberstehende Teile, die dieses
verhindern, missen entfernt werden.
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