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							Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5                                                                                     [1]
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592
ANLAGE:      40 NETHERLAND                                    Radtyp: A 70535                            ———
Hersteller: BORBET GmbH                                       Stand:      21.10.1998                       AUTOMOTIVE
                                                                                                                         Seite: 1 von 2
Raddaten:

RadgréRe nach Norm               7JIX15H2                     EinpreRtiefe (mm)             35

Lochkreis (mm)/Lochzahl          114,3/4                      Zentrierart                  : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung
Ausfih-     [ Ausfuhrungsbezeichnung                             Mitten- | Zentrierring-          zul.      zul.              gultig
rung                                                             loch         werkstoff           Rad-    |Abroll-  |ab
              Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                             last    umfang | Fertig
              Rad                          Zentrierring                                           (kg) | (mm)       Datum
114.3X        A 70535 Lk114,3X             ohne Ring                     67                           510     1935|     05/91
114.3X        A 70535 Lk114,3X             ohne Ring                     67                           515     1910]     05/91

Verwendungsbereich:

Die Sonderrader kénnen an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:

Fahrzeughersteller/Fz.-Herstellerschlissel-Nr.      : NETHERLAND                   19644

Befestigungsteile                                   : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Anzugsmoment der Befestigungsteile                  2100 Nm




Verkaufsbezeichnung:          MITSUBISHI CARISMA
 Fahrzeugtyp     [Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen                Auflagen
 DAO             e4*93/81*0005*..      85-103    [195/50R15-82         [11A; 221                         Stufenheck;
                                                 195/55R15-84          [11A; 22B                         Schragheck;
                                                 205/50R15-85          |11A; 22B                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R15-82          [11A; 22B                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 74H



Auflagen

10B)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
         Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im
         Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A)     Der vorschriftsmaRige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
         oder Prufer fur den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverstandigen oder einen
         Angesteliten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
         FAHRZEUGHERSTELLER,          FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf der im
         Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestatigung bescheinigen zu lassen

11B)     Wird eine in diesem Gutachten aufgefuhrte ReifengroBe verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
         papieren genannt ist, so sind die Angaben uber die Reifengrofe in den Fahrzeugpapieren berichtigen zu
         lassen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthalt.

11G)     Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern missen,
         sofern diese durch keine weiteren Auflagen beriihrt werden, dem Serienstand entsprechen. Fiir die
         Sonder-Fahrwerksfedern muf eine Allgemeine Betriebserlaubnis vorliegen; gegen die Verwendung der

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Gutachten 366-0357-95-MURD/1N5                                                                   1]
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 41592                                               M
ANLAGE: 40 NETHERLAND                                      Radtyp: A 70535
Hersteller: BORBET GmbH                                    Stand: 21.10.1998                 AUTOMOTIVE

                                                                                                      Seite: 2 von 2
       Rad/Reifenkombination durfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
       der Sonderrader eine Fahrwerksanderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderrader gesondert zu beurteilen.

11H)   Wird das serienmaRige Ersatzrad verwendet, soll mit maRiger Geschwindigkeit und nicht langer als
       erforderlich gefahren werden. Hierbei mussen die serienmaRigen Befestigungsteile verwendet werden.
       Bei Fahrzeugausfuhrungen   mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daf3
       nur Reifen mit gleich groRem Abrollumfang zuléssig sind

12A)   Die Verwendung von Schneeketten ist nicht méglich

22B)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten ist eine ausreichende Freigangigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

221)   Gegebenenfalls ist durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten eine
       ausreichende Freigangigkeit herzustellen; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen
       Fallen auf der Abnahmebestatigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Magabe zu bescheinigen, daf nur
       dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf.

51A)   Der vom Fahrzeughersteller (siche Betriebsanleitung oder Reifenfiilldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
       Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfilldruck ist zu beachten

71A)   Zum Auswuchten der Sonderrader dirfen an der Felgenaufen- und -innenseite nur Klebegewichte
       unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

721)   Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
       auRen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fiir einen
       Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulassig
       Das Ventil darf nicht aber den Felgenrand hinausragen.

73C)   Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulssig.

74A)   Es durfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden.     Bei
       Verwendung von Radschrauben ist die in der Anlage zum Gutachten dem Fahrzeug zugeordnete
       Schaftléange zu beachten

74H)   Die Sonderrader missen an der RadanschluRflache plan anliegen. Uberstehende Teile, die dieses
       verhindern, missen entfernt werden.




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