Teilegutachten
nach § 19/3 StVZO
Nr. RZ- 054735-A0-015
über den Verwendungsbereich von Sonderrädern
an Fahrzeugen des Herstellers VW
Auftraggeber: BORBET
Haupstraße 5
59969 Hallenberg Hesborn
Hinweise für den Fahrzeughalter
Nach der Durchführung der Fahrzeugumrüstung ist das Fahrzeug unverzüglich einem amtlich anerkann-
ten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation zur Begutachtung vorzuführen. Die ausgefüllte und von der Prüf-
stelle abgestempelte Anbaubestätigung (amtliches Formblatt) ist im Fahrzeug mitzuführen und berechtig-
ten Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Technische Angaben zu den Sonderrädern
Vorderachse Vorderachse
+
Hinterachse
Herstelle r: BORBET BORBET
Art des Sonderrades: einteiliges einteiliges
Leichtmetallsonderrad Leichtmetallsonderrad
Radtyp: A75620 A90615
Ausführungsbezeichnung: Lk 100 Lk 100
Radgröße: 7 ½ J x 16 H2 9 J x 16 H2
Einpreßtiefe: 20 mm 15 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm 100 mm
Lochzahl: 4 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm mit Zentrierring Farbe 64,0 mm mit Zentrierring Farbe
beige, beige,
Kennz. BO∅64,0/∅57,1 Kennz. BO∅64,0/∅57,1
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Radlastprüfung: TÜV Bayern TÜV Automotive
Geprüfte Radlast: 515 kg 515 kg
Reifenabrollumfang: 1865 mm 1930 mm
RWTÜV Fahrzeug GmbH - Institut für Fahrzeugtechnik, Adlerstr. 7, 45307 Essen
Das Prüflaboratorium ist von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes für Prüfungen nach
EG-TypV, StVZO sowie FzTV akkreditiert (KBA-P 00009-95).
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 2 von 10
Durchgeführte Prüfungen
Es wurde die Verwendungsmöglichkeit der oben beschrie benen Sonderräder an Fahrzeugen des im Ver-
wendungsbereich genannten Herstellers geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Zugrundelegung des VdTÜV
Merkblatts 751 Anhang I und 3.4 der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern.
Fahrwerksfestigkeit
Die Spurweitenerhöhung ist größer als 2%. Es liegt ein positiver Prüfbericht über den Nachweis der
Fahrwerksfestigkeit vor.
Reifentragfähigkeiten
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 210 bis 240 km/h die
maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 210 km/h bis 91% bei 240 km/h linear abnehmend zu ermit-
teln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 240 bis 270 km/h die
maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 240 km/h bis 85% bei 270 km/h linear abnehmend zu ermit-
teln.
Für Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y ist bei Höchstgeschwindigkeiten über 270 bis 300 km/h die
maximale Reifentragfähigkeit von 100% bei 270 km/h bis 85% bei 300 km/h linear abnehmend zu ermit-
teln.
Für Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR ist bei Höchstgeschwindigkeiten bis 240 km/h die
zulässige Reifentragfähigkeit auf dem Reifen angegeben. Bei Geschwindigkeiten über 240 km/h ist die
zulässige Tragfähigkeit unter Angabe der am Fahrzeug auftretenden maximalen Sturzwerte vom jeweili-
gen Reifenhersteller zu erfragen.
Reifen mit der zusätzlichen Kennzeichnung Reinforced (RF), Extra Load oder XL, bezeichnet Reifen
die für höhere Tragfähigkeiten als die der Standardausführungen ausgelegt sind. Die Beschriftung auf dem
Reifen kann wahlweise mit Reinforced , Extra Load oder XL erfolgen, entscheidend ist der zugehörige
Load Index bzw. bei ZR-Reifen die auf dem Reifen angegebene Tragfähigkeit. Die oben beschriebenen
Tragfähigkeitsabschläge bleiben unberührt.
Ergebnis der Prüfungen
Entsprechende Auflagen und Hinweise, die sich aus den oben beschrie benen Prüfungen für die einzelnen
Rad-Reifen-Kombinationen ergaben, sind den Abschnitten Verwendungsbereich und Auflagen und Hin-
weise zu entnehmen. Die Prüfergebnisse und somit auch die Auflagen und Hinweise berücksichtigen die
in der E.T.R.T.O. genannten Reifengrößtmaße „Maximum in Service“.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigungsteile : Mit den vom Radhersteller mitzuliefernden Kegel-
bundradschrauben M12x1,5,
Schaftlänge 30 mm Kegelwinkel 60°
Anzugsmoment in Nm : 110
Spurverbreiterung : bis zu 60 mm
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 3 von 10
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
7½Jx16H2 ET20 9Jx16H2 ET15
33; 37; 40; 47; Golf, Jetta 215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)K01)K02)
51; 53; 55; 59; K58)K60)K61)M06)
62; 66 F22)B98)
205/45R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)B17)K01)
K02)K58)M06)K60)
K61)F22)B98)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)K01)K02)
K58)K60)K61)M06)
F22)V06)B98)
zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
9Jx16H2 ET15 9Jx16H2 ET15
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)K01)K02)
K58)M06)K60)K61)
F22)B98)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)K01)K02)
K58)K60)K61)M06)
F22)V06)B98)
245/35R16-86 245/35R16-86 A01)bisA10)K01)K02)
K58)K60)K61)F22)
B98)
D186/2 790/740 4/100/57,0
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 4 von 10
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
7½Jx16H2 ET20 9Jx16H2 ET15
40; 44; 47; 55; Golf, Vento 205/45R16-83 225/40R16-85 A01)bisA10)E47)
66; 74; 81; 85 K01)K02)K58)K59)
V04)B99)
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)E47)
K01)K02)K58)K59)
M06)B99)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)E47)
K01)K02)K58)K59)
M06)V06)B99)
zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
9Jx16H2 ET15 9Jx16H2 ET15
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)E47)
K01)K02)K58)K59)
M06)B99)
225/40R16-85 225/40R16-85 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)V06)
245/35R16-86 245/35R16-86 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
E47)
F804/NT17E 920/890 4/100/57,0
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 5 von 10
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
7½Jx16H2 ET20 9Jx16H2 ET15
40; 44; 47; 55; Golf, Vento, 205/45R16-83 225/40R16-85 A01)bisA10)E47)B99)
66; 74; 81; 85 (nicht syncro) K01)K02)K58)K59)
V04)
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)V06)
zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
9Jx16H2 ET15 9Jx16H2 ET15
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)
225/40R16-85 225/40R16-85 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)V06)
245/35R16-86 245/35R16-86 A01)bisA10)E47)B99)
K01)K02)K58)K59)
e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,0
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 6 von 10
Typ: 1EX0
ABE / EG-Genehmigung: G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
7½Jx16H2 ET20 9Jx16H2 ET15
55; 66; 74 Golf Cabriolet 205/45R16-83 225/40R16-85 A01)bisA10)B99)
81; 85 K01)K02)K58)K59)
V04)
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)V06)
zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
9Jx16H2 ET15 9Jx16H2 ET15
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)
225/40R16-85 225/40R16-85 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)V06)
245/35R16-86 245/35R16-86 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
G407/NT08E 950/800(960/800 nur NT04) 4/100/57,0
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 7 von 10
Typ: 1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.. / e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
(kW) Vorderachse Hinterachse Hinweise
7½Jx16H2 ET20 9Jx16H2 ET15
55; 66; 74; 81; Golf-Cabriolet 205/45R16-83 225/40R16-85 A01)bisA10)B99)
85 K01)K02)K58)K59)
V04)
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)V06)
zulässige Rad- / Reifengrößen Auflagen und
Vorderachse Hinterachse Hinweise
9Jx16H2 ET15 9Jx16H2 ET15
215/40R16-82 215/40R16-82 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)
225/40R16-85 225/40R16-85 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
215/40R16-82 245/35R16-86 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
M06)T08)V06)
245/35R16-86 245/35R16-86 A01)bisA10)B99)
K01)K02)K58)K59)
e1*98/14*0070*09 950/800 4/100/57,0
Auflagen und Hinweise
A01) Auflage entfällt für dieses Gutachten.
A02) Nach §19(3) StVZO Nr. 4 ist nach Anbau der Sonderräder das Fahrzeug unverzüglich einem amt-
lich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr bzw. einem Kraft-
fahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfin-
genieur) zur Anbauabnahme vorzuführen. Der ordnungsgemäße Anbau der Räder wird auf dem
vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster durch die ab-
nehmende Stelle bestätigt.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen sind, sofern sie in der Tabelle nicht aufgeführt sind, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weite-
ren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleic hzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den An-
bau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 8 von 10
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen und sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet wer-
den.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschrie-
bene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können, es sei
denn, daß die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B17) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit ABV (ABS –Bremssystem).
B98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- unbelüftete Bremsscheibe Ø234x12 mm .
B99) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø257x20 mm.
E47) Nicht zulässig am Golf Variant.
F22) Bei dieser Rad-Reifen-Kombination ist besonders auf unbeschädigte Feder-Anschlagpuffer zu ach-
ten; verschlissene PU-Puffer sind gegen neue zu ersetzen (Einfluß auf Reifenfreigängigkeit).
K01) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen.
K02) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu sorgen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitli-
chen Stoßleiste komplett umzulegen und auszustellen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kot-
flügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca.100 mm vor und hinter der Radmitte ein Strei-
fen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzuschneiden.
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 9 von 10
K59) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind
entsprechend zu kürzen,
- die umgelegte Radhausaussschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten,
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers, ist von der Oberkante auf einer Länge von ca.
100 mm nach unten entsprechend der umgelegten Radhauskante, zu kürzen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten,
sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett
um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von Kotflügelverbreiterungen sind entspre-
chend zu kürzen und ggf. neu zu befestigen,
- die umgelegte Radhausausschnittkante ist über den gesamten Bereich aufzuweiten.
K61) An Achse 2 ist das Radhausblech oberhalb der umgele gten Radhausausschnittkante in einem Be-
reich von ca. 100 mm vor und hinter der Radmitte (im Bereich der äußeren Reifenschulter) an den
Außenkotflügel anzuformen.
M06) Die Verwendung der Bereifungsgröße 215/40R16 auf der Felgengröße 9 J x 16 H2 ist von folgen-
den Reifenherstellern freigegeben:
Hersteller: Typ:
Dunlop SP 8000, SP 2040, SP 9000
Continental Conti Sport Contact
Bridgestone B530, S-01
Yokohama A510, A520
Goodyear Eagle F1
Toyo Proxes T1
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die Montierbarkeit des Reifens auf der
Felgengröße 9Jx16H2 durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T08) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg (LI=82). Die Tragfähig-
keit des ZR-Reifens muss min. 475 kg betragen (Angabe steht auf dem Reifen).
V04) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn
205/45R16 und hinten 225/40R16
Hersteller: Typ:
Dunlop SP 8000
Michelin XGTV, Pilot SX GT
Pirelli P 7000
Yokohama A520
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RZ-054735-A0-015
Teilegutachten nach § 19.3 StVZO
Nr. : RZ- 054735-A0-015
Auftraggeber : BORBET
Typ(en) : A75620; A90615
Ausführung(en) : Lk 100 Seite 10 von 10
V06) Die Verwendung dieser Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachge-
wiesen wurde. Für folgende Fabrikate ist diese von den Reifenherstellern bestätigt worden: vorn:
215/40R16und hinten: 245/35R16
Hersteller: Typ:
Continental ContiSportContact, CZ91
Werden andere Reifenfabrikate/-typen verwendet, so ist die ABV/ABS-Eignung durch eine Bestä-
tigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Sonstiges
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und
der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten
genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung ent-
sprechen.
Der Auftraggeber/Hersteller (Inhaber des Teilegutachtens) hat den Nachweis (Zertifikat-Registrier-Nr.
ESN 05834AQ96 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2
StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 10 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf
nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vor-
genommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Essen, 22. April 2003
Prüflaboratorium
Labor für Fahrzeugtechnik
Bereich Komponenten
Dipl.-Ing. Leibold
RZ-054735-A0-015