Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  ATX-8520
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                            Lk 112
               Radausführungskennz.:                                     Lk 112
               Radgröße:                                               8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                    5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 53112*01




               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         Ø66,45 / Ø57,1
               geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5241        120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5274       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5241       140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5274       160 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit        G4K)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                               kleinsten Serienreifen                                     T90)
                               205/..)                  245/30R20
                                                        K01) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257     Audi A6                  225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit        G2Y)                              BF1) E44) E54) K04) K64)
                               kleinsten Serienreifen                                     T90)
§22 53112*01




                               225/..)                  245/30R20
                                                        K01) K28)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                            e1*2001/116*0198*..
               4E                            e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331     Audi A8                235/35R20                           A02) bis A10)
                                                      N245) T92)                          BF2) E44)

                                                        245/35R20
                                                        N255) T95)

                                                        245/40R20
                                                        N255)

                                                        255/35R20
                                                        N265)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  225/35R20                          A01) bis A10)
                               (ohne                    A93) K04)                          BF3) K01)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/30R20
                                                        A93) K04) T88)

                                                        235/35R20
                                                        K04)

                                                        245/30R20
                                                        A93a) K02)

                                                        255/30R20
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53112*01




               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   225/35R20                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93) K03) K04)                    BF3)

                                                        235/30R20
                                                        A93) K01) K04) T88)

                                                        235/35R20
                                                        K01) K04)

                                                        245/30R20
                                                        A93a) K01) K02)

                                                        255/30R20
                                                        K01) K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               225/35R20 M+S                        A01) bis A10)
                                                      A93) K03) K04)                       BF3)

                                                        235/30R20
                                                        A93) K01) K04)

                                                        235/35R20
                                                        K01) K04)

                                                        245/30R20
                                                        A93a) K01) K02)

                                                        255/30R20
                                                        K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                  235/35R20                          A02) bis A10)
                               (ohne                    A93)                               BF4)
                               Serienverbreiterung)
                                                        245/35R20

                                                        255/35R20
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53112*01




               88 bis 162      Audi Q3                   235/35R20                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF4)

                                                        245/35R20

                                                        255/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                            e1*2007/46*0590*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 270     Audi Q3 RS             225/35R20 M+S                        A02) bis A10)
                                                      A93)                                 BF4)

                                                        235/35R20
                                                        A93) N245)

                                                        245/35R20
                                                        N255)

                                                        255/35R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                                  A01) bis A10)
                               (ohne                    A93a)                                   A11) BF4) K04)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        K01)

                                                        255/40R20
                                                        K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                                  A02) bis A10)
§22 53112*01




                               (mit Serienverbreiterung) A93a)                                  A11) BF4)

                                                        235/45R20

                                                        245/40R20

                                                        255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                            e1*2007/46*2038*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294             Audi RS Q3, RS Q3      235/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                               Sportback              A93a)                                     BF4) EB1)

                                                        245/40R20 M+S

                                                        255/40R20


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                              e1*2018/858*00006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/45R20                              A01) bis A10)
                               Sportback                 A94) ER2) K03)                         BF3)

                                                        265/45R20
                                                        ER1) K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R20            255/45R20          A01) bis A10)
                                                        K03)                 A94)               BF3) ER2)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                             e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169     Audi TT                   235/30R20                         A01) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) K03) K27)
                               Baureihe 8S; Serie bis 19 245/30R20
                               Zoll; ab EG-              K04)
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180     Audi TT                  235/30R20                          A01) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85) K03) K27)
                               Baureihe 8S; Serie       245/30R20
                               auch 20Zoll; ab EG-      K04)
§22 53112*01




                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                             e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 228     Audi TTS                  245/30R20                         A01) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) K03) K04) K27)
                               Baureihe 8S; Serie bis 19
                               Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 235     Audi TTS                 245/30R20                          A01) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;                                           BF1) E77a) E85) K03) K04)
                               Baureihe 8S; Serie                                          K27)
                               auch 20Zoll; ab EG-
                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*17)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
§22 53112*01




                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
§22 53112*01




                      Zubehörkit: 5241
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5274
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø380x38 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VCR 273 VW AG mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1470 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                    einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 53112*01




                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53112*01




               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 10 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ ATX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.06.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53112*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006