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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  ATX-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  ATX-8520
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Borbet Vertriebs GmbH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 112
Radausführungskennz.:                                      Lk 112
Radgröße:                                               8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast: *)                                       760 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5241        140 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5274       150 Nm
                Schaftlänge 33 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5274       140 Nm
                Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  ATX-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3H                             e1*2007/46*1725*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206     VW Arteon, VW Arteon 225/35R20                             A02) bis A10)
                Shooting Brake          A93) N235) T90)                    BF1)

                                         235/35R20
                                         N245)

                                         245/30R20
                                         A01) A93a) K04) T90)

                                         245/35R20
                                         A01) K04)

                                         255/30R20
                                         A01) K03) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
16                             e1*2007/46*0539*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162      VW Beetle               225/35R20                          A01) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)     K04)                               BF1) E99) K01) K95)

                                         235/30R20
                                         A93a) K04)

                                         245/30R20
                                         K02) K26)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                              e1*2001/116*0307*..
3C                              e1*2007/46*0502*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 206      VW Passat                225/35R20                         A01) bis A10)
                (B8; Limousine, Kombi; T90)                                BF1) E93a) K28)
                außer Alltrack)
                                         235/30R20
                                         K03) K04) K63) T88)

                                         235/35R20
                                         K03) K04) K25) K63) K97)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
3C                             e1*2001/116*0307*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 206     VW Passat Alltrack      235/35R20                          A01) bis A10)
                (B8)                                                       BF1) E93a) K104)
                                        255/30R20
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. :                10d
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  ATX-8520


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3CC                           e1*2001/116*0468*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 220     VW Passat CC, VW CC 235/30R20                              A01) bis A10)
                                                                           BF1) GCB) K03) K04) K82)
                                                                           K83) K84) T88)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                            e1*2007/46*0452*..
3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331     VW Phaeton             245/35R20                           A02) bis A10)
                                       N255) T95)                          BF2) ER1)

                                         255/35R20
                                         A01) K03) T97)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
7N                            e1*2007/46*0401*..
7N                            e1*2007/46*0434*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 162      VW Sharan              235/35R20                           A01) bis A10)
                                       G01) K04)                           BF3) T92)

                                         255/30R20
                                         G6S) K02) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      VW T-Roc                235/30R20                          A01) bis A10)
                (Frontantrieb)                                             A93a) BF1) K01) K04)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140     VW T-Roc                 225/35R20                         A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                         235/35R20
                                         G0N)

                                         245/30R20
                                         K04)

                                         255/30R20
                                         K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. :                10d
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  ATX-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                              e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
221             VW T-Roc R               225/35R20                         A01) bis A10)
                (Allradantrieb)                                            BF1) K01)
                                         235/30R20
                                         A93a)

                                         235/35R20

                                         245/30R20

                                         255/30R20
                                         K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A1                             e13*2007/46*1845*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110      VW T-Roc Cabrio         225/35R20                          A01) bis A10)
                (Frontantrieb)                                             BF1) K01)
                                        235/35R20

                                         245/30R20
                                         K04)

                                         255/30R20
                                         K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
5N                              e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1              235/35R20                         A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen) A93) K03)                           BF1) E98)

                                         245/35R20
                                         K03) K04) K63)

                                         255/35R20
                                         K01) K04) K80)
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Nr. :                       RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. :                10d
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  ATX-8520


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1             235/35R20                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit       A93)                                BF1) E98)
                Serie 255/40R19 und
                Verbreiterungen)        245/35R20

                                         255/35R20


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20                             A02) bis A10)
                Allspace                 GE8)                               BF1) E98a)
                (ohne Verbreiterung)
                                         245/40R20
                                         A01) K01)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 176      VW Tiguan 2, Tiguan 2 235/45R20                             A02) bis A10)
                Allspace                  GE8)                              BF1) E98a)
                (mit Verbreiterung)
                                          245/40R20


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1T                            e1*2001/116*0211*..
1T                            e1*2007/46*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      VW Touran 2            225/35R20                            A01) bis A10)
                (außer Cross)                                               BF1) E96a) K01) K04) K28)
                                                                            K71) K105) T90)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. :                       RA-001133-A0-021
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A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).
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Nr. :                       RA-001133-A0-021
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BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5241
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5274
       Anzugsmoment: 150 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
       Zubehörkit: 5274
       Anzugsmoment: 140 Nm

E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.


E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/50R18,
     215/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16,
     225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19,
     235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
     235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen
       oder nach innen umzuformen.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
         bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
         umzulegen,
       • der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K83)   An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante
       des Verbreiterungsflap zu kürzen.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur
         Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K95)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis
         Stoßfängeroberkante umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen.

K97)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
        mm aufzuweiten,
      • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
        kürzen.
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Nr. :                       RA-001133-A0-021
Anlage-Nr. :                10d
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K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um
        10 mm aufzuweiten,
      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
        aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 10d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ ATX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021