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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     1 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                   ATX-8520
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                       Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                              Lk 112
               Radausführungskennz.:                                       Lk 112
               Radgröße:                                                 8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
§22 53112*02




               Lochzahl:                                                      5
               Mittenlochdurchmesser:                                    66,50 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                        760 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5284       150 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                       5253       175 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     2 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                           e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse      225/35R20                                 A01) bis A10)
                               (Kompaktlimousine 5-                                             A11) BF1) K04) K25)
                               türig)                 235/30R20
                                                      K01) T88)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2A                             e1*2007/46*1829*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes A-Klasse        225/35R20                               A01) bis A10)
                               (Limousine 4-türig)                                              A11) BF1) K04) K25)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53112*02




               F2B                            e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 165      Mercedes B-Klasse       235/30R20                                A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                                A11) BF1) K03) K04) T88)
                               Mehrlenker-Hinterachse)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R20                                 A02) bis A10)
                               (Coupe C205, Cabrio    GCX) N235) T90)                           A11) BF1) E110a)
                               A205)
                                                      225/35R20 M+S
                                                      GCX) T90)

                                                        235/30R20
                                                        A94a) N245) T88)

                                                        235/30R20 M+S
                                                        A94a) T88)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                             K122) K132)        A11) BF1) E110a) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     3 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                           e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                A02) bis A10)
                               (Limousine, W205)      GH1) N235) T90)                          A11) BF1) E103)

                                                       225/35R20 M+S
                                                       GH1) T90)

                                                       235/30R20
                                                       A01) K01) N245) T88)

                                                       235/30R20 M+S
                                                       A01) K01) T88)

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
§22 53112*02




                                                       225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                            K04) K122) T92)    A11) BF1) E103) GB6) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                          e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                                A02) bis A10)
                               (Kombi, S205)          N235)                                    A11) BF1) E103) GCX) T90)

                                                       225/35R20 M+S

                                                       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                       vorne                hinten
                                                       225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                            K04) K122) T92)    A11) BF1) E103) GCU) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                          e1*2018/858*00017*..
               R2CW                          e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               300             Mercedes C43 AMG       245/35R20                                A01) bis A10)
                               Limousine, Kombi                                                BF2) K143)
                                                      255/35R20
                                                      G01) K03) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes CLA 35 AMG 245/30R20                                   A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                              BF1) K01) K04) K14)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     4 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               285 bis 310     Mercedes CLA 45         245/30R20                          A02) bis A10)
                               AMG , CLA AMG 45 S                                         BF1) EB1) N255)
                               (Limousine, Kombi)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94) T90)                         A11) BF3)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   235/35R20
§22 53112*02




                               ab 225/..)               A94) T92)

                                                        245/30R20
                                                        A94) T90)

                                                        245/35R20
                                                        A94)

                                                        255/30R20
                                                        A94) T92)

                                                        255/35R20
                                                        A94a)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                            e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20                         A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;          A94) N255) T90)                   A11) BF3) EB2)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen   245/35R20
                               ab 245/..)               A94) N255)

                                                        255/30R20
                                                        A94) N265) T92)

                                                        255/35R20
                                                        A94a) N265)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     5 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                             e1*2001/116*0501*..
               212G                            e1*2007/46*0484*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/30R20                              A02) bis A10)
                               (W212, Limousine,                                                A11) BF1) E111) EB3) T88)
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Serienreifen in
                               16Zoll)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                           e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20                                 A02) bis A10)
                               (W213, Limousine)      A94) N245) T92)                           A11) BF2) E111a) EB2) EB4)
                                                                                                EB5) ER1)
§22 53112*02




                                                        245/35R20
                                                        N255) T95)

                                                        255/30R20
                                                        A94) N265) T92)

                                                        255/35R20
                                                        GEE) N265) T97)

                                                        HL 245/35R20
                                                        N255)

                                                        HL 255/35R20
                                                        GEE) N265)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A02) bis A10)
                                                        N235) T90)           A94) N265) T92)    A11) BF2) E111a) EB2) EB4)
                                                                                                EB5) ER1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     6 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                          e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                         A02) bis A10)
                               (S213, Kombi)          N255) T95)                        A11) BF3) EB2) EB4) EB5) ER1)

                                                       255/35R20
                                                       GEE) N265) T97)

                                                       HL 245/35R20
                                                       N255) T98)

                                                       HL 255/35R20
                                                       GEE) N265)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
§22 53112*02




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      235/40R20                         A01) bis A10)
                                                      K04) T96)                         BF2) ER1) K01)

                                                       235/45R20
                                                       K04) K120)

                                                       245/40R20
                                                       K04)

                                                       255/40R20
                                                       K02) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                         A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                                                       245/35R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               245G                          e1*2001/116*0470*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               265 bis 280     Mercedes GLA45 AMG 245/35R20                             A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     7 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLA           235/45R20                         A01) bis A10)
                               (H247)                 K03) K120)                        A11) BF1)

                                                       245/40R20
                                                       K01) K04)

                                                       255/40R20
                                                       K01) K04) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 53112*02




               225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/40R20                         A02) bis A10)
                               AMG, GLA 45 AMG,                                         A11a) A94) BF1) EB1)
                               GLA 45 S AMG           235/45R20
                               (H247)
                                                      245/40R20

                                                       255/40R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                         A01) bis A10)
                               (X247)                 K03) K120)                        BF1)

                                                       245/40R20
                                                       K01) K04)

                                                       255/40R20
                                                       K01) K04) K120)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2B                           e1*2007/46*1909*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               225             Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                            A02) bis A10)
                               (X247)                                                   A11a) A94) BF1)
                                                      235/45R20

                                                       245/40R20

                                                       255/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     8 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                          e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 225     Mercedes GLK           235/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                A94) BF1)
                                                        235/45R20

                                                        245/40R20

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                                                             A94a) K04)         BF1) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
§22 53112*02




               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       245/40R20                               A01) bis A10)
                               Vito, Marco Polo                                                 BF4) E105) ER1) G01) K01)
                               (W 447, Ausführungen                                             K04) K13) K25) K123) K124) T99)
                               mit Serienbereifung bis
                               18Zoll; 2WD und 4WD)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               639/2                           e1*2007/46*0457*..
               639/4                           e1*2007/46*0458*..
               639/5                           e1*2007/46*0459*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       245/40R20                               A01) bis A10)
                               Vito, Marco Polo                                                 BF4) E105) ER1) K01) K04)
                               (W 447, Ausführungen                                             K13) K25) K123) K124) T99)
                               mit kleinster
                               Serienbereifung
                               in19Zoll; 2WD und 4WD)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     9 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                      nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau
                      der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 53112*02




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     10 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
§22 53112*02




                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5284
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 175 Nm

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                     Mercedes Vito (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                     Mercedes V-Klasse (W 447) :
                     • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                     • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                     • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
                     die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     11 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
                     mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                     mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz Advics mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø360x36 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
§22 53112*02




                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm

               EB5)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                        Ø360x36 mm

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                    Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                    Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 225/50R17,
                    245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     12 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                    zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18,
                    255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
§22 53112*02




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                     Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     13 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder
                        nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
                        (verkleben) oder auszuschneiden.

               K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach
                        vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen,
                     • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden,
                     • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu
                        kürzen.

               K124) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
§22 53112*02




                     • das Kunststoffinnenradhaus ist im Schwenkbereich hinter der Vorderachse im rot markierten
                        Bereich um 20mm warm einzuformen.




               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um
                     5 mm zu kürzen.

               K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb (Übergang
                     Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     14 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
                     mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 53112*02




                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-C0-021
               Anlage-Nr. :                18b
               Seite :                     15 / 15
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
                      möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich
                      um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
                      entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 18b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ ATX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
§22 53112*02
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53112*02




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006