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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         ATX-8520
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                            Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                   Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                            Lk 114,3
               Radgröße:                                                       8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                            114,3 mm
               Lochzahl:                                                            5
               Mittenlochdurchmesser:                                           72,50 mm
§22 53112*01




               Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                              760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                             moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                             120 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    5305         125 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    5305         110 Nm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    5305         120 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JW                            e4*2018/858*00060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 120      Hyundai Genesis GV60 255/45R20                                   A02) bis A10)
                                                                                                A94) BF1)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                             e11*2007/46*3807*..
               PDE                             e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               184             Hyundai i30 N, i30       235/30R20                             A01) bis A10)
                               Fastback N                                                     BF2) G01) K01) K02) K27)
                                                                                              K28) K58)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               PDE                            e11*2007/46*3807*..
               PDE                            e5*2007/46*1075*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               202 bis 206     Hyundai i30 N           235/30R20                              A01) bis A10)
                               Performance, i30                                               BF2) K01) K02) K27) K28)
                               Fastback N Performance                                         K58)
§22 53112*01




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               VF                            e4*2007/46*0263*..
               VF                            e4*2007/46*0264*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 130      Hyundai I40            225/35R20                               A02) bis A10)
                               (Kombi)                                                        BF3) G03)
                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne                hinten
                                                      225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                                           K02) K28) K57)     BF3) G03) V00)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               NE                              e9*2018/858*11054*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               42 bis 81       Hyundai Ioniq 5          235/50R20                             A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)               A94a) K02) N245)                      BF4) K01)

                                                        235/50R20 M+S
                                                        A94a) K02)

                                                        245/45R20
                                                        A94) N255)

                                                        245/45R20 M+S
                                                        A94)

                                                        255/45R20
                                                        A94a) K02)

                                                        265/45R20
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               CE                              e4*2018/858*00145*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               37 bis 81       Hyundai Ioniq 6          235/40R20                         A01) bis A10)
                               (2WD, 4WD)                                                 A94) BF4) K01)
                                                        245/40R20
                                                        K04)

                                                        255/40R20
                                                        G3V) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                             e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 146      Hyundai Kona, Kona      225/35R20                          A02) bis A10)
                               Hybrid                  A93a) GG4)                         A11) BF3)
                               (Frontantrieb)
                                                       235/30R20
§22 53112*01




                                                        235/35R20
                                                        G7U)

                                                        245/30R20
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/30R20
                                                        A01) GG4) K03) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               OSE                           e4*2007/46*1522*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               26 bis 28       Hyundai Kona Elektro   225/35R20                           A02) bis A10)
                                                      A93a)                               BF3)

                                                        235/30R20

                                                        235/35R20

                                                        245/30R20
                                                        A01) K03) K04)

                                                        255/30R20
                                                        A01) K03) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                              e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 146     Hyundai Kona             225/35R20                         A02) bis A10)
                               (Allradantrieb)                                            A11) BF3)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               OS                            e4*2007/46*1259*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               206             Hyundai Kona N         235/35R20                           A01) bis A10)
                                                      K04)                                BF3) K01)

                                                        255/30R20
                                                        K02)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                             e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               146             Hyundai Kona             225/40R20                         A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit           K04)                              BF4)
                               Einzelradaufhängung
                               an HA; Front- +          235/40R20
                               Allradantrieb)           K01) K04)
§22 53112*01




                                                        245/35R20
                                                        K01) K04)

                                                        255/35R20
                                                        K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2                            e4*2018/858*00153*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 88       Hyundai Kona            225/35R20                          A01) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit          G01) K04)                          A11) BF4) K01)
                               Verbundlenker an HA;
                               Frontantrieb)           235/35R20
                                                       K04)

                                                        255/30R20
                                                        G01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SX2E                          e4*2018/858*00168*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               33 bis 53       Hyundai Kona Elektro   225/40R20                          A01) bis A10)
                                                      K04) N235)                         BF4)

                                                       225/40R20 M+S
                                                       K04)

                                                       235/40R20
                                                       K01) K04)

                                                       245/35R20
                                                       K01) K04)

                                                       255/35R20
                                                       K01) K02)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 53112*01




               DM                             e11*2007/46*0633*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 199     Hyundai Santa Fe, Grand 235/45R20                         A02) bis A10)
                               Santa Fe                A94)                              BF3)

                                                       245/45R20
                                                       A94)

                                                       255/45R20
                                                       A01) A94a) K03) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                             e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 147     Hyundai Santa Fe        235/45R20                         A02) bis A10)
                                                                                         BF2) E56)
                                                       235/50R20
                                                       A01) K01) K04)

                                                       245/45R20
                                                       A01) K03)

                                                       255/45R20
                                                       A01) K01) K04)

                                                       265/45R20
                                                       A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               TM                              e4*2007/46*1318*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 148     Hyundai Santa Fe,        235/45R20                         A02) bis A10)
                               Santa Fe Hybrid                                            A11) BF2) E56a)
                                                        235/50R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        245/45R20
                                                        A01) K03)

                                                        255/45R20
                                                        A01) K01) K04)

                                                        265/45R20
                                                        A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               TL                             e11*2007/46*2711*..
§22 53112*01




               TL                             e5*2007/46*1084*..
               TLE                            e11*2007/46*2724*..
               TLE                            e5*2007/46*1076*..
               TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 136      Hyundai Tucson          255/35R20                          A01) bis A10)
                                                                                          A11) BF3) K01) K02)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               NX4E                          e5*2018/858*00001*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 132      Hyundai Tucson, ix35   235/45R20                           A02) bis A10)
                                                                                          A11) BF4)
                                                        245/40R20

                                                        255/40R20
                                                        A01) K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53112*01




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 125 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 53112*01




                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5305
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

               E56a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*03

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                    225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 53112*01




                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K57)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben.

               K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
                        Grad hinter der Radmitte umzulegen,
                      • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                16
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 16 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ ATX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.06.2024
§22 53112*01
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53112*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006