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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                            ATX-8520
               Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                               Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                          Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                      Lk 114,3
               Radausführungskennz.:                                               Lk 114,3
               Radgröße:                                                          8½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                                   45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
               Lochzahl:                                                               5
               Mittenlochdurchmesser:                                             72,50 mm
§22 53112*01




               Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                   BOØ72,5/Ø60,1
               geprüfte Radlast: *)                                                 760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:        SUZUKI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                               moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                     5331        110 Nm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                   5259        110 Nm
                               Schaftlänge 30 mm

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               FR                               e4*2007/46*0142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               131             Suzuki Kizashi            225/35R20                                A02) bis A10)
                               (4-türig Limousine)                                                BF1)
                                                         235/35R20
                                                         A01) K47)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JY                             e4*2007/46*0779*..
               JY                             e6*2018/858*00006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               82 bis 103      Suzuki SX4              225/35R20                           A01) bis A10)
                               (ab EG-Genehmigungs-                                        A11) BF2) E45a) K04)
                               Nr. e4*2007/46*0779*04) 235/30R20
                                                       K01)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JT                               e4*2001/116*0091*..
               JT                               e4*2007/46*0292*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               78 bis 171      Suzuki Grand Vitara       235/45R20                         A02) bis A10)
                               (3- und 5-türig)                                            BF1)
                                                         245/40R20
§22 53112*01




                                                         A01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LY                            e4*2007/46*0928*..
               LY                            e6*2007/46*00005*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 103      Suzuki Vitara          225/35R20                            A01) bis A10)
                                                                                           A11) BF2) K04)
                                                        235/30R20
                                                        K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 53112*01




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
                      Zubehörkit: 5331
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5259
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53112 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001133-B0-021
               Anlage-Nr. :                13
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-8520



               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K47)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett
                         umzulegen,
                      • die in diesem Bereich an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des
                         Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen,
                      • das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               Die Anlage 13 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ ATX-8520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
§22 53112*01




               Geschäftsstelle Essen, 10.06.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53112*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006