Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 1 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: ATX-9520 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Vertriebs GmbH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radausführungskennz.: Lk 112 Radgröße: 9½Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 760 kg Reifenabrollumfang: 2200 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 130 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255-0 150 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 150 Nm Schaftlänge 33 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 2 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 218 e1*2007/46*0485*.. 218 AMG e1*2007/46*0643*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 386 bis 430 Mercedes CLS 63 AMG 255/30R20 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A94) BF1) T92) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; T92) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/30R20 ab 225/..) M00) T90) 245/35R20 255/30R20 A01) K03) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) K126) K133) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; M00) N255) T90) BF2) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/35R20 ab 245/..) N255) 255/30R20 A01) K03) N265) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) K126) K133) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 3 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10) (W213, Limousine) N245) T92) BF2) E111a) EB1) ER2) K01) 245/35R20 K04) N255) T95) 255/30R20 K04) N265) T92) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K01) N245) K02) K133) N275) BF2) E111a) EB1) ER2) V00) T94) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) K02) K26) K133) BF2) E111a) EB1) ER2) T97) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) K02) K26) K133) BF2) E111a) EB1) ER2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A01) bis A10) (S213, Kombi) BF2) EB1) ER2) K01) K04) N255) T95) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K01) K02) K26) K133) BF2) EB1) ER2) T97) 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10) K01) K02) K26) K133) BF2) EB1) ER2) V00) T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 A01) bis A10) Terrain BF2) ER2) K01) K133) K134) T95) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A01) bis A10) BF1) K01) K118) K119) K120) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 4 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 245/40R20 A01) bis A10) (H247) BF1) K01) K02) K120) 255/40R20 275/35R20 285/35R20 K61) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 245/40R20 A01) bis A10) (X247) BF1) K01) K02) K120) 255/40R20 275/35R20 285/35R20 K61) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) (X253, ohne ER2) M00) BF3) Verbreiterung) 255/45R20 ER1) 265/40R20 A01) ER2) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) ER2) M00) N245) BF3) 235/45R20 M+S ER2) M00) 255/45R20 ER1) 265/40R20 ER2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 5 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 43 AMG M00) BF3) Coupe (X253, C253) 255/40R20 255/45R20 265/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) M00) BF3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, ohne ER2) M00) BF3) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 255/45R20 ER1) 265/40R20 ER2) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) M00) BF3) ER2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 6 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, mit ER2) M00) N245) BF3) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/45R20 M+S ER2) M00) 255/45R20 ER1) 265/40R20 ER2) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10) M00) BF3) ER2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/40R20 A01) bis A10) BF1) K01) K02) 235/45R20 M00) 245/40R20 255/40R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/40R20 265/35R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 235/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) K01) M00) K02) BF1) V00) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K01) M00) K02) BF1) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 7 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) T99) BF3) E98b) ER2) 245/40R20 M+S T99) 255/35R20 N265) T97) 255/35R20 M+S T97) 255/40R20 GAP) N265) 255/40R20 M+S GAP) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K04) BF3) E98b) ER2) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K04) BF3) E98b) ER2) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K04) BF3) E98b) ER2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R20 M+S A02) bis A10) S65 AMG BF3) E98b) (Limousine, W222) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10) BF3) E98b) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) Coupe, Cabrio A94a) BF2) (C217, A217) 255/35R20 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 245/40R20 275/35R20 A02) bis A10) BF2) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 8 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 9 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255-0 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255-0 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5253 Anzugsmoment: 150 Nm E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø360x36 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1480 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 10 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt). K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich entsprechend anzupassen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 11 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO Nr. : RA-001134-A0-021 Anlage-Nr. : 2b Seite : 12 / 12 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : ATX-9520 T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 2b mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ ATX-9520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 25.01.2021