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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     1 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  ATX-9520
               Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                      Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                      Hinterachse **)
               Radausführung:                                             Lk 112
               Radausführungskennz.:                                      Lk 112
               Radgröße:                                                9½Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
§22 53114*01




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                       760 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr.
               53112*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                              Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                      moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5255-0      130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5255-0     150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5253       150 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                          5253       130 Nm
                               Schaftlänge 33 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
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               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               110 bis 245      Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                       A01) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio                       K28) K103) K122)                A11) BF1) E110a)
                                A205)                                     K132) M00) T90)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                       A01) bis A10)
                                (Limousine, W205)                         K04) K28) K103)                 A11) BF1) E103)
§22 53114*01




                                                                          K122) M00) T90)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                       A01) bis A10)
                                (Kombi, S205)                             K04) K28) K103)                 A11) BF1) E103) GCT)
                                                                          K122) M00) T90)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     3 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S      245/30R20 M+S                   A01) bis A10)
                                C63 AMG, C63 S AMG                        K04) K128) M00)                 BF1)
                                (Limousine, W205)      255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                 BF1)
                                                                          K128)
                                                       245/30R20          265/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                 BF1) V00)
                                                                          K128)
                                                       255/30R20          275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                 BF1) V00)
                                                                          K128)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 53114*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S      245/30R20 M+S                   A01) bis A10)
                                C63 AMG, C63 S AMG                        K04) K128) M00)                 BF1)
                                (Kombi, S205)                             T90)
                                                       255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                 BF1)
                                                                          K128)
                                                       245/30R20          265/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                 BF1) V00)
                                                                          K128)
                                                       255/30R20          275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K28) K103)                 BF1) V00)
                                                                          K128)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     4 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET30   9½Jx20H2, ET40
               120 bis 220      Mercedes E-Klasse        235/35R20        235/35R20                       A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94a) T92)                      A11) BF2)
                                Ausführungen mit         245/30R20        245/30R20                       A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    A94a) M00)                      A11) BF2) T90)
                                ab 225/..)               245/35R20        245/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF2)
                                                            255/30R20              255/30R20              A01) bis A10)
                                                                                   T92)                   A11) BF2)
                                                            245/35R20              275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                   K04) K133)             A11) BF2)
                                                            245/35R20              285/30R20              A01) bis A10)
                                                                                   K04) K133)             A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 53114*01




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                             e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET30   9½Jx20H2, ET40
               120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/30R20        245/30R20                       A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;                           A94a) M00) N255)                A11) BF2) T90)
                                Ausführungen mit         245/35R20        245/35R20                       A02) bis A10)
                                kleinsten Serienreifen                    N255)                           A11) BF2)
                                ab 245/..)               255/30R20        255/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF2) T92)
                                                         245/35R20        275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K133)                      A11) BF2)
                                                         245/35R20        285/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K04) K133)                      A11) BF2) V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     5 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                            e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/35R20          235/35R20                       A01) bis A10)
                                (W213, Limousine)                         T92)                            A11) BF2) E111a) ER1) N245)
                                                       245/35R20          245/35R20                       A01) bis A10)
                                                                          N255) T95)                      A11) BF2) E111a) ER1)
                                                       255/30R20          255/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          N265) T92)                      A11) BF2) E111a) ER1)
                                                       225/35R20          255/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          N265) T92)                      A11) BF2) E111a) ER1) V00)
                                                       235/35R20          265/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K04) N275) T94)                 A11) BF2) E111a) ER1) V00)
                                                       245/35R20          275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K133) T97)                 A11) BF2) E111a) ER1)
                                                       245/35R20          285/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K133)                      A11) BF2) E111a) ER1) V00)
                                                       HL 245/35R20       275/30R20                       A01) bis A10)
§22 53114*01




                                                                          K02) K133) T97)                 A11) BF2) E111a) ER1) V00)
                                                       HL 245/35R20       285/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K133)                      A11) BF2) E111a) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                       A01) bis A10)
                                (S213, Kombi)                             N255) T95)                      A11) BF2) ER1)
                                                       245/35R20          275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K133) T97)                 A11) BF2) ER1)
                                                       245/35R20          285/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K133) T99)                 A11) BF2) ER1) V00)
                                                       HL 245/35R20       275/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K133) T97)                 A11) BF2) ER1) V00)
                                                       HL 245/35R20       285/30R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02) K133) T99)                 A11) BF2) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     6 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                           e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/35R20          245/35R20                       A01) bis A10)
                                Terrain                                   T95)                            BF2) ER1)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                           e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               120 bis 280      Mercedes E-Klasse      235/40R20          235/40R20           A02) bis A10)
                                (W214, Limousine)                         A94) T96)           A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              N245)
§22 53114*01




                                                            235/40R20 M+S    235/40R20 M+S    A02) bis A10)
                                                                             A94) T96)        A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              W245)
                                                            245/40R20        245/40R20        A02) bis A10)
                                                                             A94) N255) T99)  A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                            245/40R20 M+S    245/40R20 M+S    A02) bis A10)
                                                                             A94) T99) W255)  A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                            255/40R20        255/40R20        A02) bis A10)
                                                                             N265) T101)      A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              G3V)
                                                            255/40R20 M+S    255/40R20 M+S    A02) bis A10)
                                                                             T101) W265)      A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              G3V)
                                                            HL 255/40R20     HL 255/40R20     A02) bis A10)
                                                                             N265)            A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              G3V)
                                                            HL 255/40R20 M+S HL 255/40R20 M+S A02) bis A10)
                                                                             W265)            A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              G3V)
                                                            245/40R20        275/35R20        A01) bis A10)
                                                                             K04)             A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                            255/40R20        285/35R20        A01) bis A10)
                                                                             K02)             A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              V00)
                                                            HL 255/40R20     285/35R20        A01) bis A10)
                                                                             K02)             A11) B99) BF2) E134) ER1)
                                                                                              V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     7 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                             e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2, ET30   9½Jx20H2, ET40
               145 bis 280      Mercedes E-Klasse        235/40R20        235/40R20                       A02) bis A10)
                                (S214, Kombi, nicht All                   A94) T96)                       A11) B99) BF2) ER1) N245)
                                Terrain)                 235/40R20 M+S    235/40R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94) T96)                       A11) B99) BF2) ER1) W245)
                                                         245/40R20        245/40R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94) N255) T99)                 A11) B99) BF2) ER1)
                                                         245/40R20 M+S    245/40R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94) T99) W255)                 A11) B99) BF2) ER1)
                                                         245/40R20        275/35R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           A11) B99) BF2) ER1)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
§22 53114*01




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                           e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               100 bis 225      Mercedes GLK           235/40R20          235/40R20                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            BF1)
                                                       235/45R20          235/45R20                       A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                       BF1)
                                                       245/40R20          245/40R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1)
                                                       255/40R20          255/40R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1)
                                                       235/40R20          265/35R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       235/40R20          275/35R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       235/45R20          255/40R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       235/45R20          265/40R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       245/40R20          275/35R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       245/40R20          285/35R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
                                                       255/40R20          285/35R20                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     8 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               150 bis 390      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                       A02) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014)                    N255) T99)                      A11) BF3) E98b) ER1)
                                                       245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          T99)                            A11) BF3) E98b) ER1)
                                                       255/35R20          255/35R20                       A02) bis A10)
                                                                          N265) T97)                      A11) BF3) E98b) ER1)
                                                       255/35R20 M+S      255/35R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          T97)                            A11) BF3) E98b) ER1)
                                                       255/40R20          255/40R20                       A02) bis A10)
                                                                          N265)                           A11) BF3) E98b) ER1) GAP)
                                                       255/40R20 M+S      255/40R20 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF3) E98b) ER1) GAP)
                                                            245/40R20              275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF3) E98b) ER1) V00)
                                                            245/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
§22 53114*01




                                                                                                          A11) BF3) E98b) ER1) V00)
                                                            255/40R20              285/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF3) E98b) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                            e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30     9½Jx20H2, ET40
               270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                       A02) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                                             BF2)
                                (C217, A217)           255/35R20          255/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF2)
                                                            255/40R20              255/40R20              A01) bis A10)
                                                                                                          BF2) G01)
                                                            245/40R20              275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                          BF2)
                                                            255/40R20              285/35R20              A01) bis A10)
                                                                                                          BF2) G01) V00)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     9 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2S                             e1*2007/46*2115*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2, ET30    9½Jx20H2, ET40
               210 bis 450      Mercedes S-Klasse       235/45R20         235/45R20                       A02) bis A10)
                                (W223, mit                                M00) T100)                      A11) BF3) E130) ER1) N245)
                                Hinterachslenkung bis   245/40R20         245/40R20                       A02) bis A10)
                                4,5°)                                     A94) T99)                       A11) BF3) E130) ER1) N255)
                                                        255/40R20         255/40R20                       A02) bis A10)
                                                                          A94a) T101)                     A11) BF3) E130) ER1)
                                                        255/40R20         285/35R20                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF3) E130) ER1)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                             e1*98/14*0169*..
§22 53114*01




               231                             e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2, ET30    9½Jx20H2, ET40
               225 bis 335      Mercedes SL             255/30R20         255/30R20                       A02) bis A10)
                                (Baureihe R231)                           A94a) N265)                     BF4) E114a) E115)
               Die Verwendung des Rades ATX-9520, Lk 112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp ATX-8520, Lk 112 (ABE-Nr. 53112*01) an der Vorderachse zulässig
               (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
               Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig.

               A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     10 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 53114*01




                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255-0
                      Anzugsmoment: 150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     11 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5253
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
§22 53114*01




               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                     die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                     "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                     Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                     Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

               ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
                    zulässig bis zu einer Achslast von 1520 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
                    Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     12 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
§22 53114*01




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                     Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

               K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

               K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                        oder nach hinten/oben zu biegen,
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                        anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
                     • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

               K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                     Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                     um 5 mm zu kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     13 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520


               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 53114*01




                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53114 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001134-B0-021
               Anlage-Nr. :                CD2c
               Seite :                     14 / 14
               Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                  ATX-9520



               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
§22 53114*01




               W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage CD2c mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ ATX-9520 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 10.06.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 53114*01




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006