Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B-7017
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 100
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Bayerische Motorenwerke AG., München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BMW3/1, BMW3/R Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5215 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
RA-001081-A0-021-05~BM-4-100-57-ET25
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: BMW3/1
ABE / EG-Genehmigung: 9637/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 126 BMW 315, 195/45R17 A02) bis A10)
BMW 316, 316 A,
BMW 318i, 318iA, 205/40R17
BMW 320i, 320iA, T84)
BMW 323i, 323iA,
BMW 324d, 324dA, 205/45R17
BMW 325e, 325eA,
A01)K15)
BMW 325i, 325iA
215/40R17
A01)K15)K23)
4/100/57
Typ: BMW3/1
ABE / EG-Genehmigung: 9637/3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 126 BMW 315, 195/45R17 A02) bis A10)
BMW 316, 316 A,
BMW 318i, 318iA, 205/40R17
BMW 320i, 320iA, T84)
BMW 320i Touring,
BMW 325e, 325eA, 205/45R17
BMW 324d, 324dA,
A01)K15)
BMW 324td, 324tdA,
BMW 325i, 325iA,
BMW 325i Touring 215/40R17
A01)K15)K23)
4/100/57
Typ: BMW3/1
ABE / EG-Genehmigung: 9637/4
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 125 316i, 195/45R17 A02) bis A10)
316i Touring,
318i, 205/40R17
318i Touring, T84)
318is (16-V),
320i, 205/45R17
320i Touring,
A01)K15)
324d,
324td,
324td Touring, 215/40R17
325i,
325i Touring
4/100/57
RA-001081-A0-021-05~BM-4-100-57-ET25
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: BMW3/R
ABE / EG-Genehmigung: E147; E147/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 125 318i (Cabrio), 195/45R17 A02) bis A10)
320i (Cabrio),
325i (Cabrio) 205/40R17
T84)
205/45R17
A01)K15)
215/40R17
A01)K15)K23)
4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-001081-A0-021-05~BM-4-100-57-ET25
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020
RA-001081-A0-021-05~BM-4-100-57-ET25