Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B-7017
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 100
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 625 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
155, 17, 17CK, 19E, 19E-299, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5215 110 Nm
1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX1, 35I, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
35I-299, 53, 53B, 53I, AA, AAN
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
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Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: 17
ABE / EG-Genehmigung: 9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Golf, Jetta 195/40R17 A01) bis A10)
G01) K79)K88)
215/35R17
4/100/57,1
Typ: 17CK
ABE / EG-Genehmigung: A123
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 Golf, Jetta 195/40R17 A01) bis A10)
(Diesel) G01) K79)K88)
215/35R17
4/100/57,1
Typ: 155
ABE / EG-Genehmigung: B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 82 Golf-Cabriolet 195/40R17 A01) bis A10)
G01) K79)K88)
215/35R17
4/100/57,1
Typ: 53
ABE / EG-Genehmigung: 9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 81 Scirocco 195/40R17 A01) bis A10)
G01) K79)K88)
215/35R17
4/100/57,1
Typ: 53B
ABE / EG-Genehmigung: C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 102 Scirocco 195/40R17 A01) bis A10)
G01) K79)K88)
215/35R17
4/100/57,1
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
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Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 102 Golf, Jetta, 195/40R17 A01) bis A10)
Golf, Jetta GTI, K09)K12)K13)K22)K25)K
Golf, Jetta (16-V) 26)
205/40R17
G01)
215/35R17
118 Golf G60
D186/1/2 840/740. 4/100/57,1
Typ: 19E-299
ABE / EG-Genehmigung: E083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 72 Golf, 195/40R17 A01) bis A10)
Golf syncro, K09)K12)K13)K22)K25)K26)
Jetta, 205/40R17
Jetta syncro G01)
215/35R17
118 Golf Rallye 205/40R17 A01) bis A10)
G01) K09)K12)K13)K22)K25)K26)
215/35R17
870/ 4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Golf, Vento, 195/40R17 A01) bis A10)
Golf Variant G30) K01a)K02a)
K12)K13)K22)K25)K26)
F804/NT17E 920/880 4/100/57,0
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
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Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 .bis 85 Golf, Golf Variant, 195/40R17 A01) bis A10)
Vento, G30)T81) K57)
Golf syncro,
Golf Variant syncro
e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,0
Typ: 1EX0
ABE / EG-Genehmigung: G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Golf Cabriolet 195/40R17 A01) bis A10)
G30)T81) K01a)K02a)
K12)K13)K22)K25)K26)
G407/NT08E 950/800 4/100/57,0
Typ: 1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Golf Cabriolet 195/40R17 A01) bis A10)
G30)T81) K01)K02)
K12)K13)K22)K25)K26)
e1*98/14*0070*06 950/810 4/100/57,0
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156 ; e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Golf Syncro, 195/40R17 A01) bis A10)
Golf Syncro Variant G30)T81) K01)K02)
K12)K13)K22)K25)K26)
e1*92/53*0004*01E 890/880 4/100/57,0
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
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Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: 53I
ABE / EG-Genehmigung: E664; E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 118 Corrado 205/40R17 A01) bis A10)
G01) K03)K04)K13)K16)
215/35R17
E664/1/NT06 925/710 4/100/57,1
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 100 Passat, 205/40R17 A01) bis A10)
Passat Variant K12)K13)K22)
E657/1/NT14E 1000/1020 4/100/57,1
Typ: 35I-299
ABE / EG-Genehmigung: E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Passat syncro 205/40R17 A01) bis A10)
K12)K13)K22)
E960/NT14E 940/1020 4/100/57,1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66 VW up! 195/40R17 A02) bis A10)
(nicht Cross up!) A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28) E92)
205/40R17
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
215/35R17
A01)K01)K02)K13)K22)K28)
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 VW up! GTI 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28)
205/40R17
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
215/35R17
A01)K01)K02)K13)K22)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
AAN e13*2007/46*1182*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 61 VW e-up! 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K13)K22)K25)K28)
205/40R17
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
215/35R17
A01)K01)K02)K13)K22)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 VW Cross up! 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K101)
215/35R17
A01)K01)K04)K101)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 5c
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G30) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R14 nicht bereits serienmäßig
eingetragen ist, sind die Auflagen 1) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
sorgen.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
sorgen.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch die Montage einer
geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des
Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
sorgen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
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Teiletyp : B-7017
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.
K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind
folgende Maßnahmen erforderlich:
- An Achse 1 und 2 sind die Radhausausschnittkanten vollständig umzulegen bzw.
abzuschleifen.
- An Achse 2 muss das innere Radhaus durch Dengeln an das äußere Karosserieblech
angelegt werden und im Bereich des vorstehenden Radlaufs um ca. 10 mm
aufgeweitet werden,
- Bei der Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, dass die
Befestigung an den Radhausausschnittkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile
müssen über den gesamten Bereich der Radhäuser geklebt werden.
K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.
K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50° vor Radmitte,
umzulegen,
- die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Die Anlage Nr. 5c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020
RA-001081-A0-021-05c~VW-4-100-57-ET25