Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B-7017
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 100
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AJ1(a), E12J, E12J1, E12T, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5309 110 Nm
E12U, E12U TMG, E12U TMG2, M12x1,5
XP13M(a), XP13M(a)-TMG,
XP13N(a), XP9(A), XP9F(A)
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 195/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, A01)K01)K15)
Kombi)
205/45R17
A01)K01)K04)K15)K16)
215/40R17
A01)K01)K04)K16)
215/45R17
A01)K01)K04)K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2 e1*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165 Toyota Corolla Kompressor 195/45R17 A02) bis A10)
A01)K01)K15)N205)
205/45R17
A01)K01)K04)K15)K16)
215/40R17
A01)K01)K04)K16)
215/45R17
A01)K01)K04)K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/45R17 A02) bis A10)
A01)K01)K15)
205/45R17
A01)K01)K04)K15)K16)
215/40R17
A01)K01)K04)K16)
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Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
195/45R17
A01)K01)K04)
205/40R17
A01)K01)K04)
215/40R17
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
XP9F(A) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 195/40R17 A02) bis A10)
Charade A01)K01)K04)K75)
RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
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Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13M(a) e6*2007/46*0344*..
XP13N(a) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/40R17 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K26)K86) E76)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/40R17
A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)
215/35R17
A01)GFZ)K01)K04)K26)K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/45R17 A02) bis A10)
(3-türige Ausführungen, A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87) E76)
16Zoll-Serienräder)
205/40R17
A01)K01)K04)K26)K86)K87)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13N(a) e11*2007/46*0153*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13M(a) e6*2007/46*0344*..
XP13N(a) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 195/40R17 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, A01)K01)K26)K86) E76)
Serienräder kleiner 16Zoll)
205/40R17
A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)
215/35R17
A01)GFZ)K01)K04)K26)K86)
RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a) e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/45R17 A02) bis A10)
(5-türige Ausführungen, A01)K01)K25)K26)K86)K87) E76)
16Zoll-Serienräder)
205/40R17
A01)K01)K04)K26)K86)K87)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
oben) umzulegen,
- die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
- der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
- Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
hinter Radmitte komplett umzulegen,
- die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 6e
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Die Anlage Nr. 6e mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020
RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30