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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                6e
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  B-7017
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 100
Radgröße:                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                        600 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
AJ1(a), E12J, E12J1, E12T, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   5309     110 Nm
E12U, E12U TMG, E12U TMG2, M12x1,5
XP13M(a), XP13M(a)-TMG,
XP13N(a), XP9(A), XP9F(A)




RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                6e
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U                             e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
E12J                             e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
E12T                             e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141      Toyota Corolla             195/45R17                        A02) bis A10)
                (Schrägheck, Stufenheck, A01)K01)K15)
                Kombi)
                                           205/45R17
                                           A01)K01)K04)K15)K16)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K16)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K04)K16)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                         e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                        e1*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165     Toyota Corolla Kompressor 195/45R17                         A02) bis A10)
                                          A01)K01)K15)N205)

                                          205/45R17
                                          A01)K01)K04)K15)K16)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K16)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K04)K16)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                            e11*98/14*0178*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Toyota Corolla Verso       195/45R17                        A02) bis A10)
                                           A01)K01)K15)

                                          205/45R17
                                          A01)K01)K04)K15)K16)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K16)




RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(a)                         e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ               195/40R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          195/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          205/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS          195/40R17                          A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K75)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                           e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                          e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu    195/40R17                         A02) bis A10)
                Charade                   A01)K01)K04)K75)




RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                6e
Seite :                     4/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris                195/40R17                         A02) bis A10)
              (3-türige Ausführungen,     A01)K01)K04)K26)K86)              E76)
              Serienräder kleiner 16Zoll)
                                          205/40R17
                                          A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)

                                         215/35R17
                                         A01)GFZ)K01)K04)K26)K86)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris               195/45R17                          A02) bis A10)
              (3-türige Ausführungen,    A01)K01)K04)K25)K26)K86)K87)       E76)
              16Zoll-Serienräder)
                                         205/40R17
                                         A01)K01)K04)K26)K86)K87)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
XP13N(a)                        e11*2007/46*0153*..
XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
XP13M(a)                        e6*2007/46*0344*..
XP13N(a)                        e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris                195/40R17                         A02) bis A10)
              (5-türige Ausführungen,     A01)K01)K26)K86)                  E76)
              Serienräder kleiner 16Zoll)
                                          205/40R17
                                          A01)GFY)K01)K04)K26)K86)K87)

                                         215/35R17
                                         A01)GFZ)K01)K04)K26)K86)




RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                6e
Seite :                     5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(a)                        e11*2007/46*0152*..
XP13M(a)-TMG                    e13*2007/46*1722*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82     Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/45R17                         A02) bis A10)
              (5-türige Ausführungen,    A01)K01)K25)K26)K86)K87)          E76)
              16Zoll-Serienräder)
                                         205/40R17
                                         A01)K01)K04)K26)K86)K87)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                6e
Seite :                     6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                6e
Seite :                     7/8                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach
        oben) umzulegen,
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
        aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang
        zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
     - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
        entsprechend mit nach außen auszustellen.

K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
         Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
     - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
         Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
     - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                6e
Seite :                     8/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Die Anlage Nr. 6e mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020




RA-001081-A0-021-06e~TO-4-100-54-ET30