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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  B-7017
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 100
Radgröße:                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                        600 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
155, 17, 17CK, 19E, 19E-299, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               5215     110 Nm
1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX1, 35I, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
35I-299, 53, 53B, 53I, AA, AAN




RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     2 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ:                         17
ABE / EG-Genehmigung:        9138; 9138/1; 9138/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 81    Golf, Jetta             195/40R17                           A01) bis A10)
                                      G01)                                K79)K88)

                                        215/35R17
                                                                          4/100/57,1



Typ:                         17CK
ABE / EG-Genehmigung:        A123
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37           Golf, Jetta               195/40R17                         A01) bis A10)
              (Diesel)                  G01)                              K79)K88)

                                        215/35R17

                                                                          4/100/57,1



Typ:                         155
ABE / EG-Genehmigung:        B042; B042/1; B042/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 82    Golf-Cabriolet         195/40R17                            A01) bis A10)
                                     G01)                                 K79)K88)

                                        215/35R17

                                                                          4/100/57,1



Typ:                         53
ABE / EG-Genehmigung:        9033; 9033/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 81    Scirocco                195/40R17                           A01) bis A10)
                                      G01)                                K79)K88)

                                        215/35R17

                                                                          4/100/57,1



Typ:                         53B
ABE / EG-Genehmigung:        C116; C116/1; C116/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 102   Scirocco                195/40R17                           A01) bis A10)
                                      G01)                                K79)K88)

                                        215/35R17

                                                                          4/100/57,1




RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


 Typ:                             19E
 ABE / EG-Genehmigung:            D186; D186/1; D186/2
 Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
 (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
  33 bis 102   Golf, Jetta,                195/40R17                          A01) bis A10)
               Golf, Jetta GTI,                                               K09)K12)
               Golf, Jetta (16-V)          205/40R17
                                           G01)

                                           215/35R17



  118            Golf G60

 D186/1/2        840/740.                                                     4/100/57,1



 Typ:                         19E-299
 ABE / EG-Genehmigung:        E083
 Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
 (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
  66 bis 72    Golf,                       195/40R17                          A01) bis A10)
               Golf syncro,                                                   K09)K12)
               Jetta,                      205/40R17
               Jetta syncro                G01)

                                           215/35R17

  118            Golf Rallye               205/40R17                          A01) bis A10)
                                           G01)                               K09)K12)

                                           215/35R17

                 870/                                                         4/100/57,1



Typ:                         1HX0
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,                 195/40R17                         A01) bis A10)
              Golf Variant                 G30)                              K57)

                                           205/40R17
                                           G30)K26)

                                           215/35R17
                                           K01a)K13)K26)

                                           215/40R17
                                           G01)K01a)K13)K26)

F804/NT17E      920/880                                                      4/100/57,0




RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     4 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ:                            1H
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 .bis 85   Golf, Golf Variant,         195/40R17                         A01) bis A10)
              Vento,                      G30)T81)                          K57)
              Golf syncro,
              Golf Variant syncro         205/40R17
                                          G30)K26)

                                          215/35R17
                                          K01)K13)K26)

                                          215/40R17
                                          G01)K01)K13)K26)

e1*96/79*0068*03E   950/990                                                 4/100/57,0



Typ:                         1EX0
ABE / EG-Genehmigung:        G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet              195/40R17                         A01) bis A10)
                                          G30)T81)                          K57)

                                          205/40R17
                                          G30)K26)

                                          215/35R17
                                          K01a)K13)K26)

                                          215/40R17
                                          G01)K01a)K13)K26)

G407/NT08E          950/800                                                 4/100/57,0



Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet           195/40R17                            A01) bis A10)
                                       G30)T81)                             K57)

                                          205/40R17
                                          G30)K26)

                                          215/35R17
                                          K01)K13)K26)

                                          215/40R17
                                          G01)K01)K13)K26)

e1*98/14*0070*06    950/810                                                 4/100/57,0




RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     5 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ:                           1HX1
ABE / EG-Genehmigung:          G156 ; e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Golf Syncro,              195/40R17                          A01) bis A10)
              Golf Syncro Variant       G30)T81)                           K57)

                                         205/40R17
                                         G30)K26)

                                         215/35R17
                                         K01)K13)K26)

                                         215/40R17
                                         G01)K01)K13)K26)

e1*92/53*0004*01E   890/880                                                4/100/57,0




Typ:                         53I
ABE / EG-Genehmigung:        E664; E664/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 118   Corrado                 205/40R17                            A01) bis A10)
                                      G01)                                 K16)

                                         215/35R17

E664/1/NT06         925/710                                                4/100/57,1



Typ:                         35I
ABE / EG-Genehmigung:        E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 100   Passat,                 205/40R17                            A01) bis A10)
              Passat Variant                                               K12)
                                      215/40R17

E657/1/NT14E        1000/1020                                              4/100/57,1



Typ:                         35I-299
ABE / EG-Genehmigung:        E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Passat syncro              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                           K12)
                                         215/40R17

E960/NT14E          940/1020                                               4/100/57,1




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Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     6 / 10                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                e13*2007/46*1167*..
AAN                               e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 66       VW up!                     195/40R17                         A02) bis A10)
                (nicht Cross up!)          A01)K01)K04)K13)K22)              E92)

                                           205/40R17
                                           A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                           215/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85              VW up! GTI              195/40R17                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K13)K22)

                                           205/40R17
                                           A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                           215/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
AAN                            e13*2007/46*1182*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 61       VW e-up!                195/40R17                            A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K13)K22)

                                           205/40R17
                                           A01)K01)K04)K13)K22)K25)

                                           215/35R17
                                           A01)K01)K04)K28)




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Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                             e13*2007/46*1167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66       VW Cross up!            195/40R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)

                                         205/40R17
                                         A01)K03)K04)K100)K101)

                                         215/35R17
                                         A01)K01)K04)K101)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
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A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G30) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 195/60R14 nicht bereits serienmäßig
     eingetragen ist, sind die Auflagen 1) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
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K09) Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch die Montage einer
     geeigneten Kotflügelverbreiterung für eine ausreichende Abdeckung des Reifens und des
     Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu Par. 36a StVZO) zu
     sorgen.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum hinteren
        Stoßfänger komplett um- und anzulegen, ggf. vorhandene Kunststoffkanten von
        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen.

K79) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination zu gewährleisten sind
     folgende Maßnahmen erforderlich:
     - An Achse 1 und 2 sind die Radhausausschnittkanten vollständig umzulegen bzw.
         abzuschleifen.
     - An Achse 2 muss das innere Radhaus durch Dengeln an das äußere Karosserieblech
         angelegt werden und im Bereich des vorstehenden Radlaufs um ca. 10 mm
         aufgeweitet werden,
     - Bei der Montage von Karosserieteilen aus Kunststoff ist darauf zu achten, dass die
         Befestigung an den Radhausausschnittkanten nicht mehr möglich ist. Diese Teile
         müssen über den gesamten Bereich der Radhäuser geklebt werden.

K88) Um eine ausreichende Radabdeckung sicherzustellen sind - soweit serienmäßig nicht
     bereits vorhanden - geeignete Kotflügelverbreiterungen zu montieren.




RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter Radmitte,
        umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen.

K101) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist, im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50° vor Radmitte,
        umzulegen,
     - die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020




RA-001081-A0-021-09b~VW-4-100-57-ET30