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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                12a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   B-7017
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Borbet
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 100
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   64,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                          580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oderMarke     : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
R50                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  5260     110 Nm
                            M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
MINI                        bis Modelljahr 08/2006                            5260    110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                            ab Modelljahr 09/2006                             5278    110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M14x1,25, Schaftlänge 30 mm oder
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   5278    110 Nm
                            M14x1,25, Schaftlänge 30 mm


RA-001081-A0-021-12a~BM-4-100-56-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                12a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                            e1*2001/116*0231*..
R50                             e1*98/14*0168*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160      BMW Mini One, Mini        205/40R17                          A02) bis A10)
                Cooper, Mini Cooper S     A01)K04)K52)
                (Limousine, ab Modelljahr
                09/2006)                  205/45R17
                                          A01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                             e1*2001/116*0231*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      BMW Mini                  205/40R17                          A02) bis A10)
                (Cabrio, ab Modelljahr    A01)K04)K52)
                09/2006)
                                          205/45R17
                                          A01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                             e1*2001/116*0231*..
R50                              e1*98/14*0168*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160      BMW Mini One, Mini         205/40R17                         A02) bis A10)
                Cooper, Mini Cooper S      A01)K04)K52)
                (Limousine, bis Modelljahr
                08/2006)                   205/45R17
                                           A01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)




RA-001081-A0-021-12a~BM-4-100-56-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI                             e1*2001/116*0231*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155      BMW Mini                  205/40R17                          A02) bis A10)
                (Cabrio, bis Modelljahr   A01)K04)K52)
                08/2006)
                                          205/45R17
                                          A01)K04)

                                           215/40R17
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
MINI-N                          e1*2001/116*0343*..
UKL-C                           e1*2007/46*0369*..
UKL-K                           e1*2007/46*0370*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 147      Mini                       195/45R17                         A02) bis A10)B41)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)K04)N205)                     EF0)
                Coupe, Roadster)
                                           205/45R17
                                           A01)G0B)K04)K72)

                                           215/40R17
                                           A01)K03)K04)K72)K73)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

RA-001081-A0-021-12a~BM-4-100-56-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     - Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø316x22 mm

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-001081-A0-021-12a~BM-4-100-56-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                12a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


G0B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R16,
     185/50R17, 195/55R16, 205/40R18, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K52) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen im Bereich über Radmitte
     nach hinten bis zur Trennfuge (auf Restdicke von ca. 10 mm) zu kürzen; die Radhaus-
     Verkleidungsschale ist in diesem Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden
     oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die
     gekürzte Verbreiterung.

K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb
         der Stoßfängerunterkante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K73) An Achse 2 ist die senkrecht ins Radhaus ragende Blechkante (liegt hinter dem
     Filzinnenkotflügel) im Bereich von der Radmitte bis ca. 100 mm unterhalb der
     Stoßfängerunterkante aufzuweiten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-001081-A0-021-12a~BM-4-100-56-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020




RA-001081-A0-021-12a~BM-4-100-56-ET38