Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 13a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B-7017 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 100 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,6 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo / Chevrolet Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment KLAJ, KLAT, KLEJ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5219 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm KLAS, CHIK Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5312 110 Nm M12x1,5 je nach Serienausstattung auch 5219 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm KL1T, CHIV Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5312 110 Nm M12x1,5 RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 13a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ: KLEJ ABE / EG-Genehmigung: H019 ; e13*93/81*0007*.. , e13*95/54*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 77 Daewoo Espero 205/40R17 A01) bis A10) K17)S04) 215/40R17 B21)K31)K33) e13*93/81*0007*05E 860/890 4/100/56,5 Typ: KLAT ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0017*.. , e4*98/14*0017*.. ,e4*2001/116*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 78 Daewoo Lanos, 195/40R17 A01) bis A10) (4türig/ Stufenheck, K32)S04) 3türig/ Schrägheck) e42001/116*0017*14E 870/840 4/100/56,5 Typ: KLAJ ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0018*.. , e4*98/14*0018*.. , e4*2001/116*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 98 Daewoo Nubira, 205/40R17 A01) bis A10) Daewoo Sertio, K03)K15)K21) Daewoo J100 e4*2001/116*0018*17E 950/995 4/100/56,5 Typ: KLAS ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0063*.. , e4*2001/116*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 69 Daewoo Kalos, Lanos 195/40R17 A01) bis A10) Chevrolet Kalos, Lanos, G01) K03)K04) (3- und 5- türig); 53 bis 74 Chevrolet Aveo, Wave 195/40R17 A01) bis A10) (4-türig) G01) K03)K04) Typ: CHIK ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0321*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 Chevrolet Aveo LPG 195/40R17 A01) bis A10) (4-türig) G01) K03)K04) e11*2001/116*0321*08 840/820 4/100/56,5 RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 13a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL1T e4*2007/46*0270*.. CHIV e50*2007/46*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Chevrolet Aveo, Aveo LPG 205/45R17 A02) bis A10) A93) 205/50R17 A01)K04) 215/45R17 A93a) 225/45R17 A01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 13a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 13a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Karosserieblech anzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen. K32) Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 4-türig, Stufenheck-Ausf.: - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen. Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 3-türig, Schrägheck-Ausf.: - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb Unterkante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus stehenden Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die Befestigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen. K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung zur Fahrzeugmitte hin einzuformen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020 RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38