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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  B-7017
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           Lk 100
Radgröße:                                               7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø56,6
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo / Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
KLAJ, KLAT, KLEJ                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5219     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
KLAS, CHIK                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                5312   110 Nm
                                 M12x1,5
                                 je nach Serienausstattung auch               5219   110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
KL1T, CHIV                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                5312   110 Nm
                                 M12x1,5



RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019 ; e13*93/81*0007*.. , e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero            205/40R17                                    A01) bis A10)
                                                                                    K17)S04)
                                              215/40R17
                                              B21)K31)K33)
e13*93/81*0007*05E     860/890                                                      4/100/56,5



Typ:                            KLAT
ABE / EG-Genehmigung:           e4*96/27*0017*.. , e4*98/14*0017*.. ,e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos,               195/40R17                                  A01) bis A10)
              (4türig/ Stufenheck,                                                   K32)S04)
              3türig/ Schrägheck)


e42001/116*0017*14E    870/840                                                      4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.. , e4*98/14*0018*.. , e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira,           205/40R17                                  A01) bis A10)
              Daewoo Sertio,                                                      K03)K15)K21)
              Daewoo J100


e4*2001/116*0018*17E   950/995                                                      4/100/56,5



Typ:                             KLAS
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0063*.. , e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 69    Daewoo Kalos, Lanos          195/40R17                                A01) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos,      G01)                                     K03)K04)
              (3- und 5- türig);


 53 bis 74             Chevrolet Aveo, Wave   195/40R17                             A01) bis A10)
                       (4-türig)              G01)                                  K03)K04)



Typ:                          CHIK
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG       195/40R17                                    A01) bis A10)
              (4-türig)                G01)                                         K03)K04)
e11*2001/116*0321*08   840/820                                                      4/100/56,5




RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                13a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
KL1T                             e4*2007/46*0270*..
CHIV                             e50*2007/46*0087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Chevrolet Aveo, Aveo LPG 205/45R17                          A02) bis A10)
                                          A93)

                                          205/50R17
                                          A01)K04)

                                          215/45R17
                                          A93a)

                                          225/45R17
                                          A01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
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Teiletyp :                  B-7017


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ABS (breitere Spur an Achse 2).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-001081-A0-021-13a~DW-4-100-56_5-ET38
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere
     Karosserieblech anzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K31) Die Kunststoffabdeckung des Tankeinfüllrohres ist zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen.

K32) Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 4-türig, Stufenheck-Ausf.:
     - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis
         zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der im Radhaus befindliche
         Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
     Freigängigkeitsmaßnahmen beim Lanos 3-türig, Schrägheck-Ausf.:
     - An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb
         Unterkante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus
         stehenden Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach
         außen zu formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem
         Seitenschweller (ab Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach
         innen zu biegen und die Befestigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K33) An Achse 1 ist der Kunststoff-Spritzschutz im Bereich der Ausbuchtung durch Erwärmung
     zur Fahrzeugmitte hin einzuformen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020




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