Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 12 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B-7017 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 100 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EM2, EP1, EP2, EP4, EU5, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5308 110 Nm EU6, EU7, EU8, EU9, GD1, M12x1,5 GD5, GE2, GE3, GE6, GG1, GG2, GG3, GG5, GG6, GP1, GK RA-001081-A0-021-12~HO-4-100-56-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 12 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typen: ABE / EG-Genehmigung: EU5 e11*98/14*0158*.. EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. EP1 e11*98/14*0173*.. EP2 e11*98/14*0174*.. EP4 e11*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 81 Honda Civic 205/45R17 A02) bis A10) 4/100//56 Typ: EM2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0080*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 92 Civic Coupe 205/45R17 A02) bis A10) e6*98/14*0080*03 830/800 4/100/56,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: GD5 e6*98/14*0087*.. GD1 e6*98/14*0088*.. GE2 e6*2001/116*0101*.. GE3 e6*2001/116*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 57 bis 61 Honda Jazz 195/40R17 A01) bis A10) K41) 205/40R17 G01) 4/100/56,1 RA-001081-A0-021-12~HO-4-100-56-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 12 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GG1 e6*2001/116*0125*.. GE6 e6*2001/116*0126*.. GG2 e6*2001/116*0127*.. GG3 e6*2001/116*0128*.. GG5 e6*2001/116*0131*.. GG6 e6*2001/116*0132*.. GG1 e6*2007/46*0010*.. GE6 e6*2007/46*0011*.. GP1 e6*2007/46*0012*.. GG5 e6*2007/46*0013*.. GG6 e6*2007/46*0014*.. GG2 e6*2007/46*0015*.. GG3 e6*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 73 Honda Jazz, Jazz Hybrid 195/40R17 A02) bis A10) A01)K01)K04)K12) 205/40R17 A01)G3S)K01)K04)K12)K54) 215/35R17 A01)G2W)K01)K04)K12)K26) 215/40R17 A01)G3S)K01)K04)K12)K25)K26) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GK e6*2007/46*0162*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 96 Honda Jazz 195/40R17 A02) bis A10) A01)K01) 205/40R17 A01)K01)K15)K23)K57) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-001081-A0-021-12~HO-4-100-56-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 12 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-001081-A0-021-12~HO-4-100-56-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 12 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15, 185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-001081-A0-021-12~HO-4-100-56-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 12 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der Radmitte um- und eng anzulegen, - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen, - die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150 mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden. K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante Stoßfänger komplett umzulegen, - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfernen, - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen. K57) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die an der Radhauskante befindlichen Spreiznieten zur Befestigung des Kunststoffinnenradhauses sind zu entfernen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen, - das Kunststoffinnenradhaus ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020 RA-001081-A0-021-12~HO-4-100-56-ET38