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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     B-7017
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                              Lk 100
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                    64,10 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                           580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Nissan Motor

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
K13, E12                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               5334     110 Nm
                                  M12x1,25
K12, K14, E11                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                5222   110 Nm
                                  M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-001081-A0-021-15b~NI-4-100-60-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                15b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                             e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra              195/40R17                          A02) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww. auch A01)K01)K04)K16)K44)               E44b)
                165/70R14)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                             e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65       Nissan Micra              195/40R17                          A02) bis A10)
                (Serie 185/50R16 ww. auch A01)K01)K04)K16)                   E44a)
                175/60R15, 165/70R14)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                              e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63       Nissan Micra, Micra Cabrio 195/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie 175/65R16 ww. auch A01)K01)K04)K16)                   E44)
                185/50R16)
                                           195/45R17
                                           A01)K01)K04)K16)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
K12                              e11*2001/116*0195*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81       Nissan Micra, Micra Cabrio 195/40R17                         A02) bis A10)
                (Serie 175/60R15 ww. auch A01)K01)K04)K16)                   E44b)
                185/50R16)




RA-001081-A0-021-15b~NI-4-100-60-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     3/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K13                            e13*2007/46*1111*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Micra            195/40R17                          A02) bis A10)
                (5-türig)               A01)K01)K04)K20)K28)

                                          195/45R17
                                          A01)G3T)K01)K04)K20)K28)

                                          205/40R17
                                          A01)G8N)K01)K04)K20)K28)

                                          215/35R17
                                          A01)G8P)K01)K04)K20)K28)

                                          215/40R17
                                          A01)G3T)K01)K04)K20)K28)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                            e9*2007/46*6454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74       Nissan Micra            195/45R17                          A02) bis A10)
                                        A01)K04)N205)

                                          205/45R17
                                          A01)K01)K04)K28)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
K14                             e9*2007/46*6454*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
86              Nissan Micra N-Sport     205/45R17                         A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)K28)

                                          215/40R17
                                          A01)K01)K04)K28)




RA-001081-A0-021-15b~NI-4-100-60-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     4/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E11                            e11*2001/116*0268*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85       Nissan Note             195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                         205/45R17
                                         A01)K03)K04)

                                         215/40R17
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12                            e11*2007/46*0753*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72       Nissan Note             195/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/45R17

                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-001081-A0-021-15b~NI-4-100-60-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                15b
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16
     ww. auch 175/65R15 ausgerüstet sind.

E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16
     ww. auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.

E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16
     ww. auch 185/50R16 ausgerüstet sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-001081-A0-021-15b~NI-4-100-60-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R15,
     185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     175/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-001081-A0-021-15b~NI-4-100-60-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                15b
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


K44) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei
     Fahrzeugen, die werksseitig mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder
     bei denen diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) genehmigt ist.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020




RA-001081-A0-021-15b~NI-4-100-60-ET38