Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B-7017 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 100 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø54,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AJ1(a), E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5309 110 Nm E12J1, E12T, E12U, E12U M12x1,5 TMG, E12U TMG2, W3, XP13M(a), XP13M(a)-TMG, XP13N(a), XP9(A), XP9F(A) RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ: E11 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 195/40R17 A01)bisA10) (außer 4WD) K15) 205/40R17 K18)K21) e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1 Typ: E11U ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 Toyota Corolla 195/40R17 A01)bisA10) (außer 4WD) K15) 205/40R17 K18)K21) e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1 Typ: W3 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0128*.., e11*2001/116*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Toyota MR2 205/40R17 A02) bis A10) (bis NT 03) 215/35R17 A01)K03) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 195/40R17 215/35R17 A02) bis A10) V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 103 Toyota MR2 205/40R17 215/40R17 A02) bis A10) (ab NT 04) VH01) e11*98/14*0128*06E 540/735 4/100/54,1 RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12U e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*.. E12J e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*.. E12T e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 141 Toyota Corolla 195/45R17 A02) bis A10) (Schrägheck, Stufenheck, Kombi) 205/45R17 215/40R17 A01)K15) 215/45R17 A01)K15)K58) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12U TMG e1*2001/116*0320*.. E12U TMG2 e1*2001/116*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 bis 165 Toyota Corolla Kompressor 195/45R17 A02) bis A10) N205) 205/45R17 215/40R17 A01)K15) 215/45R17 A01)K15)K58) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E12J1 e11*98/14*0178*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/45R17 A02) bis A10) 205/45R17 215/40R17 A01)K15) RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 72 Toyota IQ 195/40R17 A02) bis A10) A01)K01)K04) 195/45R17 A01)K01)K04) 205/40R17 A01)K01)K04) 215/40R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Toyota Yaris TS 195/40R17 A02) bis A10) A01)K04)K74) 205/40R17 A01)K03)K04)K75) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP9(A) e11*2001/116*0248*.. XP9F(A) e11*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 195/40R17 A02) bis A10) Charade A01)K04)K74) 205/40R17 A01)K03)K04)K75) 215/35R17 A01)K01)K04)K75) RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13M(a) e6*2007/46*0344*.. XP13N(a) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 195/40R17 A02) bis A10) (3-türige Ausführungen, A01)K86) E76) Serienräder kleiner 16Zoll) 215/35R17 A01)GFZ)K01)K04)K86) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 195/45R17 A02) bis A10) (3-türige Ausführungen, A01)K86)K87) E76) 16Zoll-Serienräder) 205/40R17 A01)K01)K04)K86) 215/40R17 A01)K01)K04)K26)K86)K87) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13N(a) e11*2007/46*0153*.. XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*.. XP13M(a) e6*2007/46*0344*.. XP13N(a) e6*2007/46*0345*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris 195/40R17 A02) bis A10) (5-türige Ausführungen, A01)K86) E76) Serienräder kleiner 16Zoll) 215/35R17 A01)GFZ)K01)K86) RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XP13M(a) e11*2007/46*0152*.. XP13M(a)-TMG e13*2007/46*1722*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 82 Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/45R17 A02) bis A10) (5-türige Ausführungen, A01)K86)K87) E76) 16Zoll-Serienräder) 205/40R17 A01)K01)K86) 215/40R17 A01)K01)K26)K86)K87) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport". G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14, 175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K58) An Achse 1 ist die Kunststoffverkleidung zum Motor bzw. Getriebe im Radeinschwenkbereich um ca. 10 mm warm einzuformen oder auszuschneiden. Kontrollmöglichkeit: Kreisfahrt mit vollem Lenkeinschlag. K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen. K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben) umzulegen, - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten, - der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen auszustellen. K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante komplett umzulegen, - Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und hinter Radmitte komplett umzulegen, - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 11h Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. VH01)Die Verwendung dieser Reifenkombination (vorne 205/40R17 hinten 215/40R17) am Toyota MR 2 ab NT 04 ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Es sind nur solche Fabrikate mit einer Abrollumfangsdifferenz vorn/hinten von min. 27 mm bis max. 63 mm zulässig. Die Anlage Nr. 11h mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020 RA-001081-A0-021-11h~TO-4-100-54-ET38