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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   B-7017
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk 100
Radgröße:                                                7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                  64,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                         580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :        Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
19E, 19E-299                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            5215     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-001081-A0-021-14~VW-4-100-57-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


Typ:                             19E
ABE / EG-Genehmigung:            D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 102   Golf, Jetta,                195/40R17                         A01) bis A10)
              Golf, Jetta GTI,                                              K12)
              Golf, Jetta (16-V)          205/40R17
                                          G01)
D186/1/2        840/740                                                     4/100/57,1



Typ:                         19E-299
ABE / EG-Genehmigung:        E083
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 72    Golf,                  195/40R17                              A01) bis A10)
              Golf syncro,                                                  K12)
              Jetta,
              Jetta syncro

                                                                            4/100/57,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-001081-A0-021-14~VW-4-100-57-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. :                14
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-7017


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020




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