Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B-7017 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 108 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 600 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AAL, ABL, AFL, ALL, ANL, BAP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm BCV, BFP, BNP, DA1, DAW, M12x1,5 DAX, DB1, DBW, DBX, DFW, DN1, DNW, DNX, GBP, JA8, JA8-LPG, JD3, JH1, JHH, JK8, JN8, JR8, JU2, JU2-LPG RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ: ABL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 3-türig Fließheck 195/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K11)K16)K18) S01) e11*93/81*0051*02E 925/835 4/108/63,4 Typ: AFL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 4-türig 195/40R17 A01) bis A10) Stufenheck G01) B23)K11)K16)K18) S01) e11*93/81*0052*03 930/860 4/108/63,4 Typ: AAL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 5-türig Fließheck 195/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K11)K16)K18) S01) e11*93/81*0053*02E 935/845 4/108/63,4 Typ: ANL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort Kombi 195/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K11)K16)K18) S01) e11*93/81*0054*05 920/900 4/108/63,4 Typ: ALL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Escort Cabrio 195/40R17 A01) bis A10) G01) B23)K11)K16)K18) S01) e11*93/81*0055*01E 900/860 4/108/63,4 RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ: GBP ABE / EG-Genehmigung: G274 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 125 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10) (Stufenheck, Fließheck) K03)K49)S01) G274/NT10E 1030/900 4/108/63,4 Typ: BNP ABE / EG-Genehmigung: G387 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 125 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10) K03)K49)S01) G387/NT09E 1030/1050 4/108/63,4 Typ: BFP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Mondeo (Stufenheck) 215/40R17 A01) bis A10) K03)K49)S01) e1*95/45*0045*06E 1030/980 4/108/63,4 Typ: BAP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Mondeo (Fließheck) 215/40R17 A01) bis A10) K03)K49)S01) e1*95/45*0046*06E 1030/915(985) 4/108/63,4 Typ: BNP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10) K03)K49)S01) e1*95/45*0047*06E 1030/1030(1100) 4/108/63,4 RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ: BCV ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 125 Cougar 205/40R17 A02) bis A10)S01) 215/40R17 215/45R17 A01)K33) 225/45R17 A01)K03)K04)K33) 151 Cougar 215/45R17 A02) bis A10)K33)S01) A01) 225/45R17 A01)K03)K04) e9*96/79*0027*06E 1075/945(935) 4/108/63,3 Typ: DAW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10) K32)S01) 55 bis 96 Focus (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10) K18)K26)K32)K50) S01) e13*97/27*0037*18E 965/860(915) 4/108/63,3 Typ: DBW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10) K32)S01) 55 bis 96 Focus (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10) K18)K26)K32)K50) S01) e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3 RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ: DFW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus (4-türig, Stufenheck) 205/40R17 A01) bis A10) K32)S01) 55 bis 96 Focus (4-türig, Stufenheck) 215/40R17 A01) bis A10) K18)K26)K32)K50) S01) e13*97/27*0039*16E 960/880(930) 4/108/63,3 Typ: DNW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Focus Turnier 205/40R17 A01) bis A10) (5-türig, Kombi) K32)S01) 55 bis 96 Focus Turnier 215/40R17 A01) bis A10) (5-türig, Kombi) K18)K26)K32)K50) S01) e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3 Typ: DNX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.. , e13*98/14D0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus (Kombi) 205/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K32)S01) 83 bis 86 Focus (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50) S01) e13*98/14*0056*01 885/960(1010) 4/108/63,3 e13*98/14*0056*04E Typ: DAX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.. , e13*98/14D0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K32)S01) 83 bis 86 Focus (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50) S01) e13*98/14D0057*04E 895/865(915) 4/108/63,3 RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ: DBX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.. , e13*98/14D0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K32)S01) 83 bis 86 Focus (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10) (ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50) S01) e13*98/14D0058*04E 885/850(900) 4/108/63,3 Typ: DA1 ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0081*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 Focus ST170 (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10) K18)K26)K32)K50) 215/45R17 S01) e13*98/214*0081*03E 915/855(905) 4/108/63,3 Typ: DB1 ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0082*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 Focus ST170 (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10) K18)K26)K32)K50) 215/45R17 S01) e13*98/214*0082*03E 905/850(900) 4/108/63,3 Typ: DN1 ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0095*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 127 Focus ST170 (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10) K18)K26)K32)K50) 215/45R17 S01) e13*98/14*0095*03E 905/920(970) 4/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 103 Ford B-Max 195/45R17 A02) bis A10) 205/40R17 205/45R17 215/40R17 RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10) (Frontantrieb, bis Modelljahr E75)S04) 2017) 205/55R17 215/45R17 215/50R17 A01)K01) 225/45R17 225/50R17 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 103 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10) (Frontantrieb, ab Modelljahr A93) E75a)S04) 2018) 205/55R17 215/45R17 A93) 215/50R17 225/45R17 A93) 225/50R17 A01)K01) RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10) (Allradantrieb) A93) 205/55R17 215/45R17 A93) 215/50R17 225/45R17 A93) 225/50R17 A01)K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD3 e1*2001/116*0210*.. JH1 e1*98/14*0191*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 110 Ford Fiesta 195/40R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A01)K40) S01) 215/35R17 A01)K40) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. JA8 e9*2001/116*0069*.. JR8 e9*2007/46*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/40R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A01)K67) S01) 205/40R17 A01)G9K)K03)K04)K67)K68) 215/35R17 A01)K01)K04)K67)K68) RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA8 e9*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 134 bis 147 Ford Fiesta ST 195/40R17 A02) bis A10) A01)K67) S01) 205/40R17 A01)K03)K04)K67)K68) 215/35R17 A01)K01)K04)K67)K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JHH e9*2007/46*3142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 103 Ford Fiesta 195/45R17 A02) bis A10) (außer Active) E76) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JHH e9*2007/46*3142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Ford Fiesta Active 195/45R17 A02) bis A10) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JHH e9*2007/46*3142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 Ford Fiesta ST 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JU2 e1*98/14*0194*.. JU2-LPG e13*2007/46*1077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 195/45R17 A02) bis A10) A01)K03)N205) S01) 205/40R17 A01)K01) 215/35R17 A01)K01) 215/40R17 A01)K01)K40)K42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JU2 e1*98/14*0194*.. JN8 e13*2007/46*1349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 74 Ford Transit Courier, 195/45R17 A02) bis A10) Tourneo Courier 205/40R17 A93a)T84) 205/45R17 215/40R17 215/45R17 A01)K84) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B23) An Achse 2 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Bremsschläuchen und der Sonderrad-Reifen-Kombination zu achten. Die Bremsschläuche sind so zu verlegen, dass ein Abstand von min. 10 mm vom Sonderrad/-reifen gewährleistet ist. E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017: - Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17 E75a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Modelljahr 2018: Typ JK8 ab EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*18 E76) Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16, 195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. K33) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist komplett umzulegen, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus/Stoßfänger anzulegen. K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen, - die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:Die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, - die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine Flachkopfschraube zu ersetzen. K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche nach außen zu treiben. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001081-A0-021 Anlage-Nr. : 16 Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-7017 K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen - der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020 RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38