Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B-7017
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 108
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 63,40 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AAL, ABL, AFL, ALL, ANL, BAP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde - 110 Nm
BCV, BFP, BNP, DA1, DAW, M12x1,5
DAX, DB1, DBW, DBX, DFW,
DN1, DNW, DNX, GBP, JA8,
JA8-LPG, JD3, JH1, JHH, JK8,
JN8, JR8, JU2, JU2-LPG
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: ABL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 3-türig Fließheck 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0051*02E 925/835 4/108/63,4
Typ: AFL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 4-türig 195/40R17 A01) bis A10)
Stufenheck G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0052*03 930/860 4/108/63,4
Typ: AAL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 5-türig Fließheck 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0053*02E 935/845 4/108/63,4
Typ: ANL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort Kombi 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0054*05 920/900 4/108/63,4
Typ: ALL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Escort Cabrio 195/40R17 A01) bis A10)
G01) B23)K11)K16)K18)
S01)
e11*93/81*0055*01E 900/860 4/108/63,4
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
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Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: GBP
ABE / EG-Genehmigung: G274
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 125 Mondeo 215/40R17 A01) bis A10)
(Stufenheck, Fließheck) K03)K49)S01)
G274/NT10E 1030/900 4/108/63,4
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: G387
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 125 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
G387/NT09E 1030/1050 4/108/63,4
Typ: BFP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mondeo (Stufenheck) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
e1*95/45*0045*06E 1030/980 4/108/63,4
Typ: BAP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mondeo (Fließheck) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
e1*95/45*0046*06E 1030/915(985) 4/108/63,4
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 Mondeo (4-türig Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
K03)K49)S01)
e1*95/45*0047*06E 1030/1030(1100) 4/108/63,4
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
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Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: BCV
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 125 Cougar 205/40R17 A02) bis A10)S01)
215/40R17
215/45R17
A01)K33)
225/45R17
A01)K03)K04)K33)
151 Cougar 215/45R17 A02) bis A10)K33)S01)
A01)
225/45R17
A01)K03)K04)
e9*96/79*0027*06E 1075/945(935) 4/108/63,3
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S01)
55 bis 96 Focus (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0037*18E 965/860(915) 4/108/63,3
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S01)
55 bis 96 Focus (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus (4-türig, Stufenheck) 205/40R17 A01) bis A10)
K32)S01)
55 bis 96 Focus (4-türig, Stufenheck) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0039*16E 960/880(930) 4/108/63,3
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Focus Turnier 205/40R17 A01) bis A10)
(5-türig, Kombi) K32)S01)
55 bis 96 Focus Turnier 215/40R17 A01) bis A10)
(5-türig, Kombi) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.. , e13*98/14D0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (Kombi) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S01)
83 bis 86 Focus (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*98/14*0056*01 885/960(1010) 4/108/63,3
e13*98/14*0056*04E
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.. , e13*98/14D0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (5-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S01)
83 bis 86 Focus (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*98/14D0057*04E 895/865(915) 4/108/63,3
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.. , e13*98/14D0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus (3-türig) 205/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K32)S01)
83 bis 86 Focus (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
(ww. Gasantrieb) K18)K26)K32)K50)
S01)
e13*98/14D0058*04E 885/850(900) 4/108/63,3
Typ: DA1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (5-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
215/45R17 S01)
e13*98/214*0081*03E 915/855(905) 4/108/63,3
Typ: DB1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0082*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (3-türig) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
215/45R17 S01)
e13*98/214*0082*03E 905/850(900) 4/108/63,3
Typ: DN1
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0095*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
127 Focus ST170 (Kombi) 215/40R17 A01) bis A10)
K18)K26)K32)K50)
215/45R17 S01)
e13*98/14*0095*03E 905/920(970) 4/108/63,3
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Ford B-Max 195/45R17 A02) bis A10)
205/40R17
205/45R17
215/40R17
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb, bis Modelljahr E75)S04)
2017) 205/55R17
215/45R17
215/50R17
A01)K01)
225/45R17
225/50R17
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb, ab Modelljahr A93) E75a)S04)
2018)
205/55R17
215/45R17
A93)
215/50R17
225/45R17
A93)
225/50R17
A01)K01)
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Ford EcoSport 205/50R17 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93)
205/55R17
215/45R17
A93)
215/50R17
225/45R17
A93)
225/50R17
A01)K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3 e1*2001/116*0210*..
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110 Ford Fiesta 195/40R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A01)K40) S01)
215/35R17
A01)K40)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JA8 e9*2001/116*0069*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 195/40R17 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) A01)K67) S01)
205/40R17
A01)G9K)K03)K04)K67)K68)
215/35R17
A01)K01)K04)K67)K68)
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
134 bis 147 Ford Fiesta ST 195/40R17 A02) bis A10)
A01)K67) S01)
205/40R17
A01)K03)K04)K67)K68)
215/35R17
A01)K01)K04)K67)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103 Ford Fiesta 195/45R17 A02) bis A10)
(außer Active) E76)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103 Ford Fiesta Active 195/45R17 A02) bis A10)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH e9*2007/46*3142*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Ford Fiesta ST 205/45R17 A02) bis A10)
215/40R17
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 195/45R17 A02) bis A10)
A01)K03)N205) S01)
205/40R17
A01)K01)
215/35R17
A01)K01)
215/40R17
A01)K01)K40)K42)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JN8 e13*2007/46*1349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74 Ford Transit Courier, 195/45R17 A02) bis A10)
Tourneo Courier
205/40R17
A93a)T84)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
A01)K84)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-001081-A0-021-16~FO-4-108-63_3-ET38
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53086 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-001081-A0-021
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B23) An Achse 2 ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Bremsschläuchen und der
Sonderrad-Reifen-Kombination zu achten. Die Bremsschläuche sind so zu verlegen, dass
ein Abstand von min. 10 mm vom Sonderrad/-reifen gewährleistet ist.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
- Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17
E75a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation ab Modelljahr 2018:
Typ JK8 ab EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*18
E76) Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
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ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen.
K33) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Blechlasche im Bereich der Stoßfängeroberkante ist komplett
umzulegen,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte ein Streifen von ca. 30 mm Breite (gemessen von
der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das
Blechradhaus/Stoßfänger anzulegen.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante
bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das
Blechradhaus anzulegen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:Die Radhausauschnittkante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
- die obere Sechskantbefestigungsschraube des Stoßfängers ist durch eine
Flachkopfschraube zu ersetzen.
K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche
nach außen zu treiben.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-7017
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
komplett umzulegen
- der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ B-7017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 03.04.2020
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