Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: B-8017
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 112
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast: *) 650 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: AUDI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 120 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 140 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5274 160 Nm
Schaftlänge 33 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 160 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3, A3 Sportback 215/45R17 A01) bis A10)
(3-türig, 5-türig) BF1) K01) K04) K27) K28)
K68) N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi A3, A3 Sportback, 215/45R17 M+S A01) bis A10)
S3, S3 Sportback BF1) K01) K04) K27) K28)
(3-türig, 5-türig) K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A01) bis A10)
Cabrio K03) M00) N215) BF1) E75)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 205/45R17 M+S
18 Zoll Räder verbaut K03) M00) W215)
oder eingetragen haben)
205/50R17
K01) K04) K28) K71) M00) N215)
205/50R17 M+S
K01) K04) K28) K71) M00) W215)
215/45R17
K03) K04) N225)
215/45R17 M+S
K03) K04) W225)
225/45R17
K01) K04) K28) K71)
235/40R17
K01) K04) K28) K71)
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Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140 Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17 A01) bis A10)
Cabrio K03) M00) BF1) E76)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 205/50R17
serienmäßig 19 Zoll K01) K04) K28) K71) M00)
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben) 215/45R17
K03) K04)
225/45R17
K01) K04) K28) K71)
235/40R17
K01) K04) K28) K71)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
S3 Cabrio K01) K28) K71) M00) BF1) K04)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die max. 215/45R17 M+S
18 Zoll Räder verbaut K03)
oder eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8V e1*2007/46*0607*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 Audi S3 Stufenheck, 205/50R17 M+S A01) bis A10)
S3 Cabrio K01) K28) K71) M00) BF1) K04)
(Nur zulässig an
Fahrzeugen die 215/45R17 M+S
serienmäßig 19 Zoll K03)
Räder verbaut und/oder
eingetragen haben)
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Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A01) bis A10)
(ohne A93) G01) K04) M00) BF2) K01)
Serienverbreiterung)
205/55R17
A93) K04) M00)
215/50R17
A93) K04) M00)
215/55R17
A93) K04) M00)
225/50R17
A93) K02)
235/45R17
A93) K04)
235/50R17
A93a) K02) K78)
245/45R17
A93) K02)
255/45R17
A93a) K02)
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Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Audi Q2 205/50R17 A01) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) G01) K04) M00) BF2) K01)
205/55R17
A93) K04) M00)
215/50R17
A93) K04) M00)
215/55R17
A93) K04) M00)
225/50R17
A93) K02)
235/45R17
A93) K04)
235/50R17
A93a) K02) K78)
245/45R17
A93) K02)
255/45R17
A93a) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GA e1*2007/46*1552*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 Audi SQ2 215/50R17 M+S A01) bis A10)
A93) K04) M00) BF2) K01)
215/55R17 M+S
A93) K04) M00)
225/50R17 M+S
A93) K02)
235/50R17 M+S
A93a) K02) K78)
245/45R17 M+S
A93) K02)
255/45R17 M+S
A93a) K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(ohne A93) M00) N225) BF3) EF0)
Serienverbreiterung)
225/55R17
A01) A93) K03) N235)
235/55R17
A01) A93a) K03) K04)
245/50R17
A01) A93) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8U e1*2007/46*0591*..
8U1 e13*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 162 Audi Q3 215/60R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) M00) N225) BF3) EF0)
225/55R17
A93) N235)
235/55R17
A93a)
245/50R17
A01) A93) K03) K04)
255/50R17
A01) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Audi Q3 225/60R17 A01) bis A10)
(ohne A93) K04) BF4) K01)
Serienverbreiterung)
225/65R17
ER2) K04)
235/60R17
K04)
245/55R17
A93) K04)
245/60R17
ER1) K04)
255/55R17
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F3 e1*2007/46*1900*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 169 Audi Q3 225/60R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) BF4)
225/65R17
ER2)
235/60R17
245/55R17
A01) A93) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155 Audi TT, Audi TT quattro 235/45R17 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe BF1) E77) K01) K04) K67)
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Serienreifen 225/..)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
8J e1*2001/116*0369*..
8J e1*2001/116*0375*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200 Audi TT, Audi TT quattro 235/45R17 M+S A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; Baureihe BF1) E77) K01) K04) K67)
8J; bis EG-
Genehmigungs-Nr
e1*2001/116*0369*16;
Ausführungen mit
kleinsten Sommer-
Reifen 245/..)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5241
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5241
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5274
Anzugsmoment: 160 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5241
Anzugsmoment: 160 Nm
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen sind.
E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
(dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
• bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1230 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1240 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Teiletyp : B-8017
K67) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
ca. 200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen oder entsprechend zu
kürzen.
K71) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
an das Blechradhaus anzulegen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte komplett umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen,
• der auf der Blechradhauskante befindliche Kunststoffradlauf ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 12
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : B-8017
Die Anlage 1 mit den Seiten 1-12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B-8017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.03.2020