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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     1 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    B-8017
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 112
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     66,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         5255-0      130 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                    110 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                                    120 Nm
                Schaftlänge 28,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245                           e1*2001/116*0314*..
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142      Mercedes B-Klasse      205/45R17                                A01) bis A10)
                (Beim Typ 245G nur                                              BF1) E99) K01) K04) K81)
                zulässig an                                                     M00)
                Fahrzeugausführungen
                bis EG-Genehmigungs-
                Nr.
                e1*2001/116*0470*02)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse       205/45R17                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, W203 A94) M00) N215) T88)                    BF2) E66) EB1) EB2)
                bis e1*98/14*0139*13,
                S203 bis                205/45R17 M+S
                e1*98/14*0158*10,       A94) M00) T88)
                außer AMG-Modelle)
                                        205/50R17
                                        M00) N215)

                                        205/50R17 M+S
                                        M00)

                                        215/45R17
                                        A94a) N225)

                                        215/45R17 M+S
                                        A94a)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        245/40R17
                                        A01) K03)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                BF2) E66) EB1) EB2) V00)
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                           e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160      Mercedes C-Klasse        205/45R17                               A02) bis A10)
                Coupe                    A94) M00)                               BF2) E66) EB1) EB2)
                (bis e1*98/14*0159*10)
                                         205/50R17
                                         M00)

                                         215/45R17
                                         A94a)

                                         225/45R17

                                         235/40R17

                                         245/40R17
                                         A01) K03)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                 BF2) E66) EB1) EB2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203                            e1*98/14*0139*..
203K                           e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/45R17                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, W203 A94) M00) N215) T88)                    BF2) E67) EB1) EB2)
                ab e1*98/14*0139*14,
                S203 ab                 205/45R17 M+S
                e1*98/14*0158*11,       A94) M00) T88)
                außer AMG-Modelle)
                                        205/50R17
                                        M00) N215)

                                        205/50R17 M+S
                                        M00)

                                        215/45R17
                                        A94a) N225)

                                        215/45R17 M+S
                                        A94a)

                                        225/40R17
                                        A94a)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        235/45R17
                                        A01) G01)

                                        245/40R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                BF2) E67) EB1) EB2) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
203                           e1*98/14*0139*..
203CL                         e1*98/14*0159*..
203K                          e1*98/14*0158*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270     Mercedes C-Klasse AMG 205/50R17                                 A02) bis A10)
                (W203 ab               M00)                                     BF2) E67) EB1) EB2)
                e1*98/14*0139*14,
                S203 ab                215/45R17
                e1*98/14*0139*15)      A94a)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        235/45R17
                                        A01) G01)

                                        245/40R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                        M00)                                    BF2) E67) EB1) EB2) V00)
                                        215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                                                                BF2) E67) EB1) EB2) V00)
                                        225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                BF2) E67) EB1) EB2) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL                          e1*98/14*0159*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200      Mercedes C-Klasse       205/50R17                               A02) bis A10)
                Coupe, CLC              M00) N215)                              BF2) E67) EB1) EB2)
                (ab e1*98/14*0159*11)
                                        215/45R17
                                        A94a) N225)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        235/45R17
                                        A01) G01)

                                        245/40R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                BF2) E67) EB1) EB2) V00)
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Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     6 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/45R17                                A01) bis A10)
                (Coupe, C204)                                                   BF1) E110) K01) K04) K13)
                                                                                K21) N225)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
204                           e1*2001/116*0431*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225      Mercedes C-Klasse      205/50R17                                A01) bis A10)
                (Limousine, W204)      M00) N215)                               BF1) E104) EF0) K01) K04)
                                                                                K13) K85)
                                        205/50R17 M+S
                                        M00) W215)

                                        215/45R17
                                        N225)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
209                           e1*98/14*0184*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200     Mercedes CLK           205/50R17                                A02) bis A10)
                (mit und ohne          M00) N215)                               A94) BF3) EB1) EB2)
                Sportpaket)
                                       215/45R17
                                       N225)

                                        225/45R17

                                        235/40R17

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                        M00) N215)           A94)               BF3) EB1) EB2) V00)
                                        215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                        N225)                A94)               BF3) EB1) EB2) V00)
                                        225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                             A94a)              BF3) EB1) EB2) V00)
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Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     7 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
245G                          e1*2001/116*0470*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Mercedes GLA           215/60R17                                A01) bis A10)
                                       M00)                                     BF1) K01) K118)

                                        225/55R17
                                        K120)

                                        235/55R17
                                        K04) K119) K120)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180     Mercedes SLC           205/45R17                                A02) bis A10)
                                       A94) M00) N215)                          BF1)

                                        205/50R17
                                        M00) N215)

                                        215/45R17
                                        A94) N225)

                                        225/40R17
                                        A94)

                                        225/45R17

                                        235/40R17
                                        A01) K03)

                                        235/45R17
                                        A01) G01) K03) K97)

                                        245/40R17
                                        A01) K01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     8 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
171                             e1*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Mercedes SLK             205/50R17                              A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ohne Flap     A01) K03) K04) K22) K25) K82) M00)     BF3) EB3)
                an Hinterachse)          N215)

                                        215/45R17
                                        N225)

                                        225/45R17
                                        A01) K01) K04) K22) K25) K82)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                        K03) K22) K25)       K04)               BF3) EB3) V00)
                                        K82) M00) N215)
                                        225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                        K01) K22) K25) K82) K04)                BF3) EB3) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
171                            e1*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224     Mercedes SLK            205/50R17                               A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit Flap an A01) K03) K22) K25) K82) M00) N215)      BF3) E116) EB1) EB3)
                HA)
                                        215/45R17
                                        N225)

                                        225/45R17
                                        A01) K01) K22) K25) K82)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                        K03) K22) K25)                          BF3) E116) EB1) EB3) V00)
                                        K82) M00) N215)
                                        225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                        K01) K22) K25) K82)                     BF3) E116) EB1) EB3) V00)
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Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                2b
Seite :                     9 / 13
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
172                           e1*2007/46*0548*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225     Mercedes SLK           205/45R17                                A02) bis A10)
                                       A94) M00) N215)                          BF1)

                                        205/50R17
                                        M00) N215)

                                        215/45R17
                                        A94) N225)

                                        215/50R17
                                        A01) G01) K03) K97) K102) M00) N225)

                                        225/40R17
                                        A94)

                                        225/45R17

                                        235/40R17
                                        A01) K03)

                                        235/45R17
                                        A01) G01) K03) K97)

                                        245/40R17
                                        A01) K01)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Zubehörkit: 5255-0
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm
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E66)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund –
       Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl).

E67)   Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
       Instrumenten für Tacho und Drehzahl).

E99)   Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
       e1*2001/116*0470*02.

E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24

E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 2-Kolben Festsattel Kennz. Merzedes Benz 20.7046.03 11 mit belüfteter
         Scheibe Ø330x28 mm
       • Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. ATE, 36/290, DB-Emblem mit belüfteter Scheibe
         Ø290x10 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes Benz, 050222 mit belüfteter Scheibe
         Ø330x28 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB Stern,ATE36/290 mit belüfteter Scheibe
         Ø290x10 mm

EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Merzedes Benz 20.7046.03 11 mit belüfteter
         Scheibe Ø330x28 mm
       • Achse 2: 2-Kolben Festsattel Kennz. ATE, 36/290, DB-Emblem mit belüfteter Scheibe
         Ø290x10 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
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K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
          seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
       • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
       • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von
          der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.

K82)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett um- und anzulegen.

K85)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 45° vor Radmitte bis zum hinteren Stoßfänger
          komplett um- und anzulegen,
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
          oder nach hinten/oben zu biegen.
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
          anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
       umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K102) An Achse 1 ist der innere Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Scheinwerferserviceklappe
      um ca. 5 mm nach oben warm einzuformen.
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K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
      erforderlich:
      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
         aufzuweiten,
      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B-8017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.03.2020