Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 1 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B-8017 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 650 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 2 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3H e1*2007/46*1725*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 206 VW Arteon 225/50R17 A01) bis A10) A93) N235) BF1) EF0) K03) K04) 225/55R17 N235) 235/50R17 N245) 255/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 205/55R17 A01) bis A10) (Limousine, Cabrio) K04) M00) N215) BF1) E99) K01) 215/50R17 K02) M00) 215/55R17 K02) K95) M00) 225/50R17 K02) K26) K95) 235/45R17 K02) 245/45R17 K02) K26) K95) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 3 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1F e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 191 VW EOS 205/45R17 A01) bis A10) K03) M00) N215) BF2) 205/45R17 M+S K03) M00) 205/50R17 K03) K04) K63) K71) M00) N215) 205/50R17 M+S K03) K04) K63) K71) M00) 215/45R17 K03) K71) N225) 215/45R17 M+S K03) K71) 225/45R17 K01) K04) K63) K71) N235) 225/45R17 M+S K01) K04) K63) K71) 235/40R17 K01) K04) K63) K71) 245/40R17 K01) K04) K63) K71) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K01) N235) K04) K63) K71) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 96 VW Golf 7 205/45R17 A01) bis A10) (Version mit M00) BF2) E90) K01) K04) Verbundlenker- Hinterachse) 215/45R17 K25) K28) K97) 235/40R17 K28) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 4 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 180 VW Golf 7 205/45R17 A01) bis A10) (Version mit K04) M00) N215) BF2) E91) K01) Mehrlenker- Hinterachse) 215/45R17 K04) K25) K97) N225) 235/40R17 K04) K28) 245/40R17 K02) K25) K28) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 215/45R17 M+S A01) bis A10) GTI TCR K04) K25) K97) BF2) E100a) K01) (Nicht zulässig bei Fahrzeugen die 235/40R17 M+S serienmäßig mit der K04) K28) Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind) 245/40R17 M+S K02) K25) K28) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 100 VW e-Golf 205/45R17 A01) bis A10) K04) M00) BF2) K01) 215/45R17 K04) K25) K97) 235/40R17 K04) K28) 245/40R17 K02) K25) K28) K97) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 5 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A01) bis A10) (Version mit K04) M00) N215) BF2) E90) EF0) K01) Verbundlenker- Hinterachse) 215/45R17 K04) K25) K28) K97) N225) 235/40R17 K02) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A01) bis A10) (Version mit K04) M00) N215) BF2) E91) EF0) K01) Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R17 K04) K25) K97) N225) 235/40R17 K02) K28) 245/40R17 K02) K25) K28) K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/45R17 A01) bis A10) Alltrack K03) BF2) 235/40R17 K01) K04) K28) K95) K99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A01) bis A10) (Version mit BF2) E90) K01) K04) K28) Verbundlenkerachse) K102) M00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 6 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A01) bis A10) (Version mit BF2) E91) K01) K04) K28) Mehrlenkerachse) K102) M00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 205/50R17 A01) bis A10) (B6 / B7, Limousine, A93a) K28) M00) BF1) E87) E93) K01) K04) Kombi, kleinste K21) K63) Serienreifen in 16Zoll, 215/45R17 außer Alltrack) A93) 215/50R17 G0R) K28) M00) 225/45R17 A93a) K28) 235/45R17 G0P) K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 184 bis 220 VW Passat 205/50R17 A01) bis A10) (B6 / B7, Limousine, A93a) K28) M00) N215) BF2) E87) E93) K01) K04) Kombi, kleinste K21) K63) Serienreifen in 17Zoll, 205/50R17 M+S außer Alltrack) A93a) K28) M00) 215/45R17 A93) N225) 215/50R17 K28) M00) N225) 225/45R17 A93a) K28) N235) 235/40R17 A93) K28) 235/45R17 K28) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 7 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 206 VW Passat 215/50R17 A01) bis A10) (B8; Limousine, Kombi; K04) M00) BF1) E93a) K01) K28) außer Alltrack) 215/55R17 K04) K63) M00) 225/50R17 K02) K63) 235/45R17 K04) 245/45R17 K02) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3C e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 155 VW Passat Alltrack 205/50R17 A02) bis A10) (B7) M00) BF1) E93) 205/55R17 A01) K99) M00) 215/50R17 A01) K03) K04) K99) M00) 225/45R17 235/45R17 A01) K03) K04) K99) 245/40R17 A01) K01) K04) K99) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 8 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 200 VW Passat Alltrack 215/50R17 A02) bis A10) (B8) A93) M00) N225) BF1) E93a) 215/50R17 M+S A93) M00) 215/55R17 M00) N225) 215/55R17 M+S M00) 225/50R17 A01) K104) 235/50R17 A01) K104) 245/45R17 A01) A93a) K104) 255/45R17 A01) K104) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3CC e1*2001/116*0468*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 220 VW Passat CC, VW CC 205/50R17 A01) bis A10) K03) K04) K83) M00) N215) BF1) 215/45R17 A93) K04) N225) 215/50R17 GCB) K01) K02) K81) K83) K84) M00) N225) 225/45R17 K03) K04) K83) N235) 235/45R17 K01) K02) K83) K84) 245/40R17 K01) K02) K83) K84) 245/45R17 G1C) K01) K02) K82) K83) K84) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 9 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1*2001/116*0471*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 206 VW Scirocco 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit M00) N215) BF2) kleinsten Serienreifen 17Zoll) 205/50R17 M+S M00) 215/45R17 N225) 215/45R17 M+S 215/50R17 A01) K03) K04) K15) M00) N225) 215/50R17 M+S A01) K03) K04) K15) M00) 225/45R17 A01) K03) N235) 225/45R17 M+S A01) K03) 235/40R17 A01) K03) K04) K15) 235/45R17 A01) K03) K04) K15) 245/40R17 A01) K01) K02) K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K03) N235) K02) K15) BF2) V00) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 10 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 13 e1*2001/116*0471*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 162 VW Scirocco 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit M00) N215) BF2) kleinsten Serienreifen 16Zoll) 215/45R17 N225) 215/50R17 A01) GCB) K03) K04) K15) M00) N225) 225/45R17 A01) K03) N235) 235/40R17 A01) K03) K04) K15) 235/45R17 A01) K03) K04) K15) 245/40R17 A01) K01) K02) K15) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R17 245/40R17 A01) bis A10) K03) N235) K02) K15) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 VW T-Roc 205/55R17 A01) bis A10) (Frontantrieb) K04) M00) N215) BF1) K01) 215/50R17 K04) M00) 225/45R17 K04) 235/45R17 K04) 245/45R17 K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 11 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 VW T-Roc 205/55R17 A01) bis A10) (Allradantrieb) M00) N215) BF1) K01) 215/55R17 K04) M00) 225/50R17 K04) 235/50R17 K02) 245/45R17 K04) 255/45R17 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A1 e13*2007/46*1845*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 221 VW T-Roc R 215/50R17 M+S A01) bis A10) (Allradantrieb) BF1) K01) M00) 215/55R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 215/60R17 A01) bis A10) (ohne Verbreiterungen) A93) K03) K04) M00) BF1) E98) 225/55R17 A93) K01) K04) 235/55R17 K01) K02) K63) K85) 245/50R17 K01) K02) K63) K85) 255/50R17 K01) K02) K80) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 12 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5N e1*2001/116*0450*.. 5N e1*2007/46*0487*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 155 VW Tiguan 1 215/60R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit A93) M00) BF1) E98) Serie 255/40R19 und Verbreiterungen) 225/55R17 A93) 235/55R17 245/50R17 255/50R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 13 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 120 Nm E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 14 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11 E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. E100a)Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 15 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 16 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K71) An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder nach innen umzuformen. K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen. K81) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte, nach oben einzuformen oder auszuschneiden. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunstsoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K83) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Verbreiterungsflap zu kürzen. K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 50 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und aufzuweiten, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K85) An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur Blechkante zu kürzen. K95) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschraube und die Kunstoffhalterung im Bereich Radmitte ist zu entfernen • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 45° vor Radmitte bis Stoßfängeroberkante umzulegen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das Radhaus anzulegen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K99) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 1c Seite : 17 / 17 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 K102) An Achse 2 ist vom Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzukleben. K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 1c mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B-8017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.03.2020