Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     1 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    B-8017
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 114,3
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5305        110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5305        120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     2 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                              e11*2001/116*0262*..
BLE                             e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                  205/45R17                          A01) bis A10)
                (Schrägheck, bis         M00) T88)                          BF1) E50) K01) K04)
                Modelljahr 2013)
                                         205/50R17
                                         K58) M00)

                                         215/45R17
                                         K58)

                                         225/40R17
                                         K58)

                                         225/45R17
                                         K58)

                                         235/40R17
                                         K58)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                   205/50R17                         A01) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab          K04) M00)                         BF1) E50a) K01) K15)
                Modelljahr 2014)
                                          235/45R17
                                          K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                            e13*2007/46*1972*..
BPE                           e13*2007/46*2249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Mazda 3                205/50R17                            A01) bis A10)
                                       M00)                                 BF2) K01) K02)

                                         215/50R17
                                         M00)

                                         225/45R17
                                         A93a)

                                         235/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     3 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 143      Mazda 6                  215/55R17                            A01) bis A10)
                (bei Typ GH nur          M00)                                 BF1) E51a) K01)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R17
                e1*2001/116*0448*14,     GB7) K67) M00)
                bei Typ GHE nur
                Ausführungen ab EG-      225/55R17
                Genehmigungs-Nr.         K04) K12)
                e13*2007/46*1075*06)
                                         235/50R17
                                         K04) K12)

                                         235/55R17
                                         GB7) K04) K12) K25) K67) K68)

                                         245/50R17
                                         K04) K12) K67) K68)

                                         255/45R17
                                         K04) K12)

                                         255/50R17
                                         GB7) K02) K12) K25) K28) K67) K68)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             215/50R17                              A01) bis A10)
                                       M00)                                   BF1) K01) K04)

                                         215/55R17
                                         M00)

                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         245/45R17

                                         255/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     4 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                            e1*2001/116*0448*..
GHE                           e13*2007/46*1075*..
KE                            e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5             225/65R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01)
                                        235/60R17
                                        K04)

                                        235/65R17
                                        G0F) K04)

                                        245/60R17
                                        K02)

                                        255/55R17
                                        K02)

                                        255/60R17
                                        G0F) K02)

                                        275/55R17
                                        G0F) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KF                            e13*2007/46*1803*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 143     Mazda CX-5             225/65R17                         A01) bis A10)
                                       K04)                              BF1) EF0) K01)

                                        235/60R17
                                        K02)

                                        235/65R17
                                        K02)

                                        245/60R17
                                        K02)

                                        255/55R17
                                        K02)

                                        255/60R17
                                        K02)

                                        275/50R17
                                        K02)

                                        275/55R17
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     5 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143      Mazda CX-30            215/60R17                          A01) bis A10)
                (2WD)                  M00)                               BF2) EF0) K01) K04)

                                        225/55R17
                                        A93a)

                                        235/55R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Mazda CX-30            215/60R17                          A01) bis A10)
                (4WD)                  M00)                               BF2) K01) K04)

                                        225/55R17
                                        A93a)

                                        235/55R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
CPD                            e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy           205/40R17                         A01) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.                                      BF1) K04) K32) T84)
                195/55R15 od.
                195/50R16)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/50R17                         A01) bis A10)
                (Serie 205/65R15)       K04) M00)                         BF1) K01) K12)

                                        215/50R17
                                        K02) M00)

                                        235/45R17
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     6 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9           215/50R17                         A01) bis A10)
                (Serie 215/55R16)       K02) M00)                         BF1) K01) K12)

                                        225/45R17
                                        K04)

                                        235/45R17
                                        K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     7 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     8 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


GB7) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/65R16,
     225/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
          Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
          (Restdicke ca. 5 mm)
       • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
          bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
          Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     9 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:

       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
         klemmen
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
         auszuschneiden (siehe Skizze)




K67)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
         Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K68)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                9d
Seite :                     10 / 10
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017



Die Anlage 9d mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ B-8017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.03.2020