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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    B-8017
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk 114,3
Radgröße:                                                  8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø66,1
geprüfte Radlast: *)                                       650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                           5306        110 Nm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5273        120 Nm
                Schaftlänge 30 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         5273       110 Nm
                Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0M                          e11*2007/46*1340*..
ME0M                          e5*2007/46*1028*..
ME0N                          e11*2007/46*1339*..
ME0N                          e5*2007/46*1035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan e-NV200         215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF1) K01) K02)
                                        225/40R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke            205/55R17                         A01) bis A10)
                (Allrad)               M00) N215)                        BF1) K01) K04)

                                        215/50R17
                                        M00)

                                        215/55R17
                                        M00)

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        235/50R17

                                        245/45R17

                                        255/45R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                             e11*2007/46*0132*..
F15                             e3*2007/46*0162*..
F15                             e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
F15M                            e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                               A01) bis A10)
                Bifuel                   M00) N215)                              BF1) E19) K01) K04)
                (Frontantrieb)
                                         205/55R17 M+S
                                         M00)

                                         215/50R17
                                         M00)

                                         215/55R17
                                         K74) M00)

                                         225/50R17
                                         K74)

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         K74)

                                         245/45R17

                                         255/45R17
                                         K74)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               BF1) E19) V00)
                                         225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04) K74)          BF1) E19) V00)
                                         235/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04) K74)          BF1) E19) V00)

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F16                            e9*2007/46*6697*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
86              Nissan Juke             215/55R17                                A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          M00)                                     A93a) BF2) E19)

                                         215/60R17
                                         M00)

                                         225/55R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                           e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf            205/45R17                            A01) bis A10)
                                       A93) G01) M00)                       BF1)

                                         205/50R17
                                         K01) K04) M00)

                                         215/45R17
                                         A93) G01)

                                         215/50R17
                                         K01) K04) M00)

                                         225/45R17
                                         A93a) K01) K04)

                                         235/40R17
                                         A93) G01) K01) K04)

                                         235/45R17
                                         K01) K04)

                                         245/40R17
                                         K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1                              e9*2007/46*6537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
90              Nissan Leaf               205/45R17                         A01) bis A10)
                (mit Batterie 40kWh,      A93) M00)                         BF1) G01)
                62kWh)
                                          215/45R17
                                          A93a)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                           e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Pulsar          205/50R17                            A01) bis A10)
                                       K04) M00)                            BF1) K01)

                                         215/45R17
                                         A93a)

                                         215/50R17
                                         GDY) K04) M00)

                                         225/45R17
                                         K04)

                                         235/40R17
                                         K04)

                                         235/45R17
                                         K04)

                                         245/40R17
                                         K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                            e11*2001/116*0295*..
J10                            e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai,         215/60R17                           A02) bis A10)
                Qashqai+2               A93) M00)                           BF1)

                                         225/55R17
                                         A01) K03) K04)

                                         235/55R17
                                         A01) K01) K02)

                                         245/50R17
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                              e11*2007/46*0963*..
J11                              e5*2007/46*1029*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai            215/55R17                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)   A93a) M00)                        BF3)

                                         215/60R17
                                         M00)

                                         225/55R17
                                         A01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          215/60R17                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs- A93) M00)                           BF1)
                Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)    225/55R17
                                        A01) K04)

                                        235/55R17
                                        A01) K02) K03)

                                        245/50R17
                                        A01) K01) K02)

                                        255/50R17
                                        A01) K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail          225/60R17                         A01) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs- K04)                                 BF1)
                Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)    235/55R17
                                        K02) K03)

                                        245/55R17
                                        K01) K02)

                                        255/50R17
                                        K01) K02)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: 5306
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5273
       Anzugsmoment: 120 Nm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5273
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18,
     215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
         Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
         entsprechend zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001082-A0-021
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  B-8017


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 8a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ B-8017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.03.2020