Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 1/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: B-8017 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1 geprüfte Radlast: *) 650 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5306 110 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 120 Nm Schaftlänge 30 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5273 110 Nm Schaftlänge 30 mm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 2/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ME0M e11*2007/46*1340*.. ME0M e5*2007/46*1028*.. ME0N e11*2007/46*1339*.. ME0N e5*2007/46*1035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan e-NV200 215/45R17 A01) bis A10) BF1) K01) K02) 225/40R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 157 Nissan Juke 205/55R17 A01) bis A10) (Allrad) M00) N215) BF1) K01) K04) 215/50R17 M00) 215/55R17 M00) 225/50R17 235/45R17 235/50R17 245/45R17 255/45R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 3/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15 e5*2007/46*1031*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17 A01) bis A10) Bifuel M00) N215) BF1) E19) K01) K04) (Frontantrieb) 205/55R17 M+S M00) 215/50R17 M00) 215/55R17 K74) M00) 225/50R17 K74) 235/45R17 235/50R17 K74) 245/45R17 255/45R17 K74) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A01) bis A10) K01) K04) BF1) E19) V00) 225/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K74) BF1) E19) V00) 235/50R17 255/45R17 A01) bis A10) K01) K04) K74) BF1) E19) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F16 e9*2007/46*6697*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 86 Nissan Juke 215/55R17 A02) bis A10) (Frontantrieb) M00) A93a) BF2) E19) 215/60R17 M00) 225/55R17 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 4/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan Leaf 205/45R17 A01) bis A10) A93) G01) M00) BF1) 205/50R17 K01) K04) M00) 215/45R17 A93) G01) 215/50R17 K01) K04) M00) 225/45R17 A93a) K01) K04) 235/40R17 A93) G01) K01) K04) 235/45R17 K01) K04) 245/40R17 K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE1 e9*2007/46*6537*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 Nissan Leaf 205/45R17 A01) bis A10) (mit Batterie 40kWh, A93) M00) BF1) G01) 62kWh) 215/45R17 A93a) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 5/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Nissan Pulsar 205/50R17 A01) bis A10) K04) M00) BF1) K01) 215/45R17 A93a) 215/50R17 GDY) K04) M00) 225/45R17 K04) 235/40R17 K04) 235/45R17 K04) 245/40R17 K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 110 Nissan Qashqai, 215/60R17 A02) bis A10) Qashqai+2 A93) M00) BF1) 225/55R17 A01) K03) K04) 235/55R17 A01) K01) K02) 245/50R17 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J11 e11*2007/46*0963*.. J11 e5*2007/46*1029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Nissan Qashqai 215/55R17 A02) bis A10) (Frontantrieb + Allrad) A93a) M00) BF3) 215/60R17 M00) 225/55R17 A01) K04) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 6/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 215/60R17 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs- A93) M00) BF1) Nr.: e1*2001/116*0432*05) 225/55R17 A01) K04) 235/55R17 A01) K02) K03) 245/50R17 A01) K01) K02) 255/50R17 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A01) bis A10) (ab EG-Genehmigungs- K04) BF1) Nr.: e1*2001/116*0432*06) 235/55R17 K02) K03) 245/55R17 K01) K02) 255/50R17 K01) K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 7/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: 5306 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5273 Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 8/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5273 Anzugsmoment: 110 Nm E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GDY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/45R18, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53087 nach §22 StVZO Nr. : RA-001082-A0-021 Anlage-Nr. : 8a Seite : 9/9 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : B-8017 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 8a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ B-8017 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 17.03.2020