Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49384 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55055913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ BL5 80735
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            BL5
Typ                               BL5 80735
Radgröße                          8 J x 17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
105A         BL5 80735 LK105A / ohne Ring            5/105/56,6          35          610    2105

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49384
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             BL5 80735 (s.o.)
Radgröße                          8 J x 17 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               60° Kegel      125                     -
S03       Mutter M12x1,5               60° Kegel      140                     -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49384 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55055913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ BL5 80735
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                   Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo         55, 70, 85   205/50R17   K2b K4h R70                         A01 A12 A14
KL1T                   55, 70, 85   215/45R17   K2b K4h                             A19 Flh Lim
e4*2007/46*0270*..     55, 70, 85   225/45R17   K2b K4h                             V17 S03
                       55, 70, 85   235/40R17   K2a K2b K4g K8h R03
Chevrolet Cruze /-SW   80-104       215/50R17   A01 K1a K1b K2b K8e R70 T91 122     A12 A14 A19
KL1J                   80-104       225/45R17   T91 122                             A58 Car Flh
e4*2001/116*0140*..    80-104       225/50R17   A01 K1c K2b K4i K6g K8i 122         Lim V17 S03
                       80-104       235/45R17   A01 K1a K1b K2b K8e 122
                       80-104       245/45R17   A01 K1c K2b K4i K6g K8i 122
Chevrolet Trax         85-103       215/60R17   R70                                 A12 A14 A19
KL1B / J-A             85-103       225/55R17   A01 K1a K2b                         A57 V10 S02
e4*2007/46*0696*..;
e4*2007/46*0537*..
Opel Astra K          70-147        215/45R17                                       A12 A14 A19
B-K                   70-147        225/45R17   A01 K1a                             A58 Flh NoS
e4*2007/46*0996*..    70-147        235/40R17   A01 K1a K1b K2b K5d K8e             V17 S03
                      70-147        235/45R17   A01 G01 K1a K1b K2b K5d K8e
                      70-147        245/40R17   A01 K1c K2b K5d K8e
Opel Astra K Sports   70-147        215/45R17   K2b                                 A01 A12 A14
Tourer                70-147        225/45R17   K1a K2b K6j                         A19 A58 Car
B-K                   70-147        235/40R17   K1a K1b K2b K5d K6j K8e             NoS V17 S03
e4*2007/46*0996*02-.. 70-147        235/45R17   G01 K1a K1b K2b K5d K6j K8e
                      70-147        245/40R17   K1c K2b K5d K6j K8e
Opel Astra-J          64-88,103     215/50R17   R70                                 A12 A14 A19
P-J, -/V              64-88,103     225/45R17                                       A58 Flh Lim
e1*2007/46*0141*..;   64-88,103     225/50R17   A01 K1a K2b K4i K8g                 V17 S03
e4*2007/46*0309*..    64-88,103     235/45R17
                      64-88,103     245/45R17   A01 K1a K2b K4i K8g
Opel Astra-J          70-88,103     215/50R17   R70                                 A12 A14 A19
P-J/SW, -/V           70-88,103     225/45R17                                       A58 Car V17
e4*2007/46*0204*..;   70-88,103     225/50R17   A01 K1a K2b K4i K8g                 S03
e4*2007/46*0308*..    70-88,103     235/45R17
- Sports Tourer       70-88,103     245/45R17   A01 K1a K2b K4i K8g
- Station Wagon
Opel Mokka            81-103        215/60R17   R70                                 A12 A14 A19
J-A                   81-103        225/55R17   A01 K1a K2b                         A57 S02
e4*2007/46*
0537*00-14
Opel Mokka-X          81-112        215/60R17   R70                                 A12 A14 A19
J-A                   81-112        225/55R17   A01 K1a K2b                         A57 S03
e4*2007/46*0537*15-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49384 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55055913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ BL5 80735
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                          Seite 3 von 6
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

122      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1220 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49384 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55055913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ BL5 80735
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 4 von 6
Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49384 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55055913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ BL5 80735
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                  Seite 5 von 6
K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoS     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegpaket
(Serienreifen 215/55R16 oder 215/50R17).

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V10       Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleichen Reifengrößen zulässig.

V17   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr.   2   215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr.   3   215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr.   4   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr.   5   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr.   6   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr.   7   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr.   8   245/45R17      265/40R17, 275/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Oktober 2016 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49384 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55055913 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ BL5 80735
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 6 von 6
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 26. Oktober 2016




Coen

BW/CC                                                                                00259389.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim