Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550
Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-10020
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Hinterachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 10Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr.
49546*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*04) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
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Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204X GLC: 5242 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
GLK: 5255 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
212 Baureihe W212: 5255 130 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Baureihe W213: 5255 150 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
230, 230 AMG, 231 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
221, 221 AMG, R1EC, R1ES, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 150 Nm
R1ECLS M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
180 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) B103)
A94a) V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) B103)
V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) B85)B103)
(W213, Limousine) K02)K133)M00)N265 E111a)
)T92)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) B85)B103)
K02)K133)M00)N265 E111a)V00)
)T92)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) B85)B103)
K02)K133)N275)T94) E111a)V00)
245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B85)B103)
K02)K133)K26)T95) E111a)V00)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B85)B103)
K02)K133)K26)T97) E111a)V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B85)B103)
K02)K133)K26)T95) E111a)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B85)B103)
(S213, Kombi) K02)K133)K26)T97) V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B85)B103)
K02)K133)K26)T95) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550
Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) B103)
(Coupe, Cabrio; K04)K133)M00)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen ab 225/..) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) B103)
K04)K133)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B103)
K02)K126)K133) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)B103)
(Coupe, Cabrio; K04)K133)M00)N265
Ausführungen mit kleinsten )
Serienreifen ab 245/..)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) B103)
K04)K133)N265)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B103)
K02)K126)K133) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
143 bis 190 Mercedes E-Klasse All- 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) B85)B103)
Terrain K133)M00) ER1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) B85)B103)
K04)K133) ER1)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
100 bis 225 Mercedes GLK 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K02)M00)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
K02)
235/40R20 265/35R20 A01) bis A10)
K02) V00)
235/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K02) V00)
235/45R20 255/40R20 A01) bis A10)
K02) V00)
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)ER2)
K02) V00)
235/45R20 295/35R20 A01) bis A10)
K02) V00)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K02) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K02) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K02) V00)
255/40R20 295/35R20 A01) bis A10)
K02) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550
Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)B72a)B85)
(W222, ab Modell 2014) M00)N255)T99) E98b)ER4)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) B72a)B85)
M00)T99) E98b) ER4)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) B72a)B85)
N265)T97) E98b) ER4)
255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10) B72a)B85)
T97) E98b) ER4)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) B72a)B85)
N265) E98b) ER4)GAP)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) B72a)B85)
E98b) ER4)GAP)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) B72a)B85)
K04) E98b) ER4)V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) B72a)B85)
K02) E98b) ER4)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
AMG E98b) ER4)
(W222)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550
Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) B72a)B85)
Cabrio M00)
(C217, A217)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) B72a)B85)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) B72a)B85)
G01)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) B72a)B85)
K125) V00)
255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) B72a)B85)
K02)K125) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) B72a)B85)
K04)K125) G01)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe,
S63 AMG Cabrio
(C217, A217) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K02)K125) V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550
Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
170 bis 380 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)B101)
(Baureihe R230) M00)N265)T92) E114)
255/30R20 285/30R20 A01) bis A10) B101)
K16)K28) E114)G01)V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B101)
K04)K16) E114)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 AMG e1*2001/116*0248*..
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
350 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) B101)
SL65 AMG M00) E114)
(Baureihe R230)
255/30R20 285/30R20 A01) bis A10) B101)
K16)K28) E114)G01)V00)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B101)
K04)K16) E114)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
231 e1*2007/46*0803*..
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET35 10.0x20,ET35
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) M00)N265) E114a)E115)
255/30R20 295/25R20 A01) bis A10)
K04) E114a)E115)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550
Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-10020
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
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A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B72a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm
B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
-4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm
B101) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
Brembo AMG 8-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten,
die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-
/Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213:
nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur
Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1431 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1403 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1417 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
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G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
zum Befestigungsniet auszuschneiden,
- die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
- die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante
umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis
zum Befestigungsniet auszuschneiden
- die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um
10 mm zu kürzen
- die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
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Nr. : RA-000769-D0-015
Anlage-Nr. : 35a
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Teiletyp : BLX-10020
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 35a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-10020 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2019
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