Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-10020 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Hinterachse * Radausführung: LK112 Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 730 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*04) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 204X GLC: 5242 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm GLK: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 212 Baureihe W212: 5255 130 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Baureihe W213: 5255 150 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 230, 230 AMG, 231 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm 221, 221 AMG, R1EC, R1ES, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5255 150 Nm R1ECLS M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 180 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) B103) A94a) V00) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) B103) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) B85)B103) (W213, Limousine) K02)K133)M00)N265 E111a) )T92) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) B85)B103) K02)K133)M00)N265 E111a)V00) )T92) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) B85)B103) K02)K133)N275)T94) E111a)V00) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B85)B103) K02)K133)K26)T95) E111a)V00) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B85)B103) K02)K133)K26)T97) E111a)V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B85)B103) K02)K133)K26)T95) E111a)V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B85)B103) (S213, Kombi) K02)K133)K26)T97) V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B85)B103) K02)K133)K26)T95) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) B103) (Coupe, Cabrio; K04)K133)M00) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen ab 225/..) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) B103) K04)K133) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B103) K02)K126)K133) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)B103) (Coupe, Cabrio; K04)K133)M00)N265 Ausführungen mit kleinsten ) Serienreifen ab 245/..) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) B103) K04)K133)N265) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) B103) K02)K126)K133) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 143 bis 190 Mercedes E-Klasse All- 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) B85)B103) Terrain K133)M00) ER1) 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) B85)B103) K04)K133) ER1) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 100 bis 225 Mercedes GLK 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) K02)M00) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K02) 235/40R20 265/35R20 A01) bis A10) K02) V00) 235/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) V00) 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) K02) V00) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)ER2) K02) V00) 235/45R20 295/35R20 A01) bis A10) K02) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02) V00) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) K02) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)B72a)B85) (W222, ab Modell 2014) M00)N255)T99) E98b)ER4) 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) B72a)B85) M00)T99) E98b) ER4) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) B72a)B85) N265)T97) E98b) ER4) 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10) B72a)B85) T97) E98b) ER4) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) B72a)B85) N265) E98b) ER4)GAP) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) B72a)B85) E98b) ER4)GAP) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) B72a)B85) K04) E98b) ER4)V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) B72a)B85) K02) E98b) ER4)V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 430 bis 463 Mercedes S63 AMG, S65 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) AMG E98b) ER4) (W222) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 270 bis 345 Mercedes S-Klasse Coupe, 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) B72a)B85) Cabrio M00) (C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) B72a)B85) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) B72a)B85) G01) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) B72a)B85) K125) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) B72a)B85) K02)K125) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) B72a)B85) K04)K125) G01)V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) Coupe, S65 AMG Coupe, S63 AMG Cabrio (C217, A217) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02)K125) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 170 bis 380 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)B101) (Baureihe R230) M00)N265)T92) E114) 255/30R20 285/30R20 A01) bis A10) B101) K16)K28) E114)G01)V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B101) K04)K16) E114)V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 AMG e1*2001/116*0248*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 350 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A01) bis A10) B101) SL65 AMG M00) E114) (Baureihe R230) 255/30R20 285/30R20 A01) bis A10) B101) K16)K28) E114)G01)V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) B101) K04)K16) E114)V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 231 e1*2007/46*0803*.. 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x20,ET35 10.0x20,ET35 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) (Baureihe R231) M00)N265) E114a)E115) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K04) E114a)E115)V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte ‘Hinterachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520 (ABE-Nr. 49546*04) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B72a) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 322x32mm B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: -4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm B101) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: Brembo AMG 8-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm B103) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: 4-Kolben-Festsattel (Mercedes Benz) mit belüfteter Bremsscheibe Ø360x36mm E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad- /Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1431 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1403 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1417 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden, - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, - die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden - die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen - die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49550 Nr. : RA-000769-D0-015 Anlage-Nr. : 35a Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 35a mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-10020 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 01.04.2019 RA-000769-D0-015-35a~DB-5-112-66_5-ET35.docx