Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-10020 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Hinterachse **) Radausführung: LK112 Radausführungskennz.: LK112 Radgröße: 10Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 49550*05 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: *) 730 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. **) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 150 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm 5283 150 Nm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 130 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5255 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10) A94a) A11) BF1) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10) A11) BF1) V00) 255/30R20 295/25R20 A02) bis A10) A11) BF1) V00) 255/35R20 285/30R20 A02) bis A10) A11) BF1) V00) 255/35R20 295/30R20 A02) bis A10) A11) BF1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe §22 49550*05 separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; K04) K133) M00) A11) BF1) Ausführungen mit T92) kleinsten Serienreifen ab 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) 225/..) K02) K126) K133) A11) BF1) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio; K04) K133) M00) A11) BF1) T92) Ausführungen mit N265) kleinsten Serienreifen ab 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) 245/..) K02) K126) K133) A11) BF1) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10) (W213, Limousine) K02) K133) M00) A11) BF1) E111a) ER9) N265) T92) 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10) K02) K133) M00) A11) BF1) E111a) ER9) V00) N265) T92) 235/35R20 265/30R20 A01) bis A10) K02) K133) N275) A11) BF1) E111a) ER9) V00) T94) 245/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) ER9) V00) T95) 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) §22 49550*05 K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) ER9) T97) HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) ER9) V00) T97) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) ER9) V00) T95) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) (S213, Kombi) K02) K126) K133) A11) BF1) ER9) T97) HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10) K02) K126) K133) A11) BF1) ER9) V00) T97) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K02) K126) K133) A11) BF1) ER9) V00) T95) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2EW e1*2018/858*00213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 120 bis 280 Mercedes E-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (W214, Limousine) A94a) M00) N255) A11) B99) BF2) E134) ER7) T99) 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) A94a) M00) T99) A11) B99) BF2) E134) ER7) W255) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K04) N265) T101) A11) B99) BF2) E134) ER6) G3V) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A01) bis A10) K04) T101) W265) A11) B99) BF2) E134) ER6) G3V) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) §22 49550*05 K02) A11) B99) BF2) E134) ER7) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2ES e1*2018/858*00214*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 145 bis 280 Mercedes E-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (S214, Kombi, nicht All M00) N255) T99) A11) B99) BF2) ER7) Terrain) 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) M00) T99) W255) A11) B99) BF2) ER7) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) A11) B99) BF2) ER7) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 270 bis 287 Mercedes GLC 43 AMG, 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) GLC 43 AMG Coupe BF2) (X253, C253) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CGLC e1*2018/858*00186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 120 bis 270 Mercedes GLC 265/45R20 265/45R20 A01) bis A10) (X254, ohne A94a) K04) A11e) BF2) ER1) Verbreiterung, Mild- 265/45R20 M+S 265/45R20 M+S A01) bis A10) Hybrid) A94a) K04) A11e) BF2) ER1) 235/50R20 295/40R20 A01) bis A10) K02) A11e) BF2) ER2) V00) 235/50R20 M+S 295/40R20 M+S A01) bis A10) K02) A11e) BF2) ER2) V00) 245/45R20 275/40R20 A01) bis A10) A94) K02) A11e) BF2) ER4) V00) 245/45R20 HL 275/40R20 A01) bis A10) A94) K02) A11e) BF2) ER4) V00) 245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10) §22 49550*05 A94) K02) A11e) BF2) ER4) V00) 245/45R20 M+S HL 275/40R20 M+S A01) bis A10) A94) K02) A11e) BF2) ER4) V00) 255/45R20 285/40R20 A01) bis A10) K02) A11e) BF2) ER3) 255/45R20 M+S 285/40R20 M+S A01) bis A10) K02) A11e) BF2) ER3) 265/45R20 295/40R20 A01) bis A10) K02) A11e) BF2) ER2) V00) 265/45R20 M+S 295/40R20 M+S A01) bis A10) K02) A11e) BF2) ER2) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 100 bis 225 Mercedes GLK 245/40R20 245/40R20 A01) bis A10) K02) M00) BF3) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) K02) BF3) 235/40R20 265/35R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) 235/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) 235/45R20 255/40R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) 235/45R20 265/40R20 A01) bis A10) K02) BF3) ER5) V00) 235/45R20 295/35R20 A01) bis A10) §22 49550*05 K02) BF3) V00) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) 245/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) 255/40R20 295/35R20 A01) bis A10) K02) BF3) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) Heckantrieb K83) N265) A11) BF1) E97a) ER9) (W221) 235/35R20 255/35R20 A01) bis A10) K83) N265) A11) BF1) E97a) ER9) V00) 245/35R20 265/35R20 A01) bis A10) K04) K83) N275) A11) BF1) E97a) ER8) V00) 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10) K02) K83) A11) BF1) E97a) ER7) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10) MATIC K83) BF1) E97a) ER9) (W221) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. 221 AMG e1*2001/116*0396*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 §22 49550*05 386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10) S65 AMG K02) K83) BF1) E97a) V00) (W221) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) M00) N255) T99) A11) BF1) E98b) ER7) 245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10) M00) T99) A11) BF1) E98b) ER7) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) N265) T97) A11) BF1) E98b) ER9) 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10) T97) A11) BF1) E98b) ER9) 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10) N265) A11) BF1) E98b) ER6) GAP) 255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10) A11) BF1) E98b) ER6) GAP) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K04) A11) BF1) E98b) ER7) V00) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K02) A11) BF1) E98b) ER9) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10) Coupe, Cabrio M00) BF1) (C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10) BF1) 255/40R20 255/40R20 A01) bis A10) BF1) G01) 245/40R20 275/35R20 A01) bis A10) K125) BF1) 255/35R20 295/30R20 A01) bis A10) K02) K125) BF1) V00) 255/40R20 285/35R20 A01) bis A10) K04) K125) BF1) G01) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten §22 49550*05 Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 170 bis 380 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) (Baureihe R230) M00) N265) T92) BF4) E114) EB1) 255/30R20 285/30R20 A01) bis A10) K16) K28) BF4) E114) EB1) G01) V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K04) K16) BF4) E114) EB1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. 230 AMG e1*2001/116*0248*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 350 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10) SL65 AMG M00) BF4) E114) EB1) (Baureihe R230) 255/30R20 285/30R20 A01) bis A10) K16) K28) BF4) E114) EB1) G01) V00) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K04) K16) BF4) E114) EB1) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 230 e1*98/14*0169*.. 231 e1*2007/46*0803*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35 225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10) (Baureihe R231) M00) N265) BF3) E114a) E115) 255/30R20 295/25R20 A01) bis A10) K04) BF3) E114a) E115) V00) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten §22 49550*05 Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. §22 49550*05 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B99) Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255 Anzugsmoment: 150 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5283 Anzugsmoment: 150 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255 Anzugsmoment: 130 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5255 Anzugsmoment: 120 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1). E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 49550*05 E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe Ø360x36 mm ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER7) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 ER8) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER9) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G3V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese §22 49550*05 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und eng anzulegen, • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett bis zur Schraube zu kürzen. K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden, • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum Befestigungsniet auszuschneiden • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu kürzen • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben, • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- §22 49550*05 Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO Nr. : RA-000769-F0-015 Anlage-Nr. : AB5b Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-10020 T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. §22 49550*05 Die Anlage AB5b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BLX-10020 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 28.05.2024 Anlage 0 Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen Seite 9 von 9 Mo b i l i t ä t Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04 Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad- abdeckungsauflagen beschrieben sind. Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt. Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der Gummileisten an der Karosserie gewährleistet. Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich. Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig. Vorderachse: Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte §22 49550*05 Hinterachse: Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte V:28.09.2006