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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      1 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     BLX-10020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                          Hinterachse **)
               Radausführung:                                                LK112
               Radausführungskennz.:                                         LK112
               Radgröße:                                                   10Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49550*05




               Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der
               Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den
               Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255        150 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm           5283       150 Nm
               BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255       130 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                             5255       120 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      2 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ECLS                      e1*2007/46*1818*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               143 bis 270   Mercedes CLS           245/35R20         275/30R20                                 A02) bis A10)
                                                                      A94a)                                     A11) BF1)
                                                    245/35R20         285/30R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                                                               255/30R20               295/25R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                                                               255/35R20               285/30R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
                                                               255/35R20               295/30R20                A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
§22 49550*05




               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               120 bis 220   Mercedes E-Klasse         255/30R20       255/30R20                                A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                           K04) K133) M00)                          A11) BF1)
                             Ausführungen mit                          T92)
                             kleinsten Serienreifen ab 245/35R20       275/30R20                                A01) bis A10)
                             225/..)                                   K02) K126) K133)                         A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1EC                          e1*2007/46*1666*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse     Hinterachse
                                                       8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               120 bis 270   Mercedes E-Klasse         255/30R20       255/30R20                                A01) bis A10)
                             (Coupe, Cabrio;                           K04) K133) M00)                          A11) BF1) T92)
                             Ausführungen mit                          N265)
                             kleinsten Serienreifen ab 245/35R20       275/30R20                                A01) bis A10)
                             245/..)                                   K02) K126) K133)                         A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      3 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               212                         e1*2001/116*0501*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse      255/30R20         255/30R20                                 A01) bis A10)
                             (W213, Limousine)                        K02) K133) M00)                           A11) BF1) E111a) ER9)
                                                                      N265) T92)
                                                    225/35R20         255/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K133) M00)                           A11) BF1) E111a) ER9) V00)
                                                                      N265) T92)
                                                    235/35R20         265/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K133) N275)                          A11) BF1) E111a) ER9) V00)
                                                                      T94)
                                                    245/30R20         295/25R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K126) K133)                          A11) BF1) E111a) ER9) V00)
                                                                      T95)
                                                    245/35R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
§22 49550*05




                                                                      K02) K126) K133)                          A11) BF1) E111a) ER9)
                                                                      T97)
                                                    HL 245/35R20      275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K126) K133)                          A11) BF1) E111a) ER9) V00)
                                                                      T97)
                                                    255/30R20         295/25R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K126) K133)                          A11) BF1) E111a) ER9) V00)
                                                                      T95)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R1ES                        e1*2007/46*1560*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               110 bis 270   Mercedes E-Klasse      245/35R20         275/30R20                                 A01) bis A10)
                             (S213, Kombi)                            K02) K126) K133)                          A11) BF1) ER9)
                                                                      T97)
                                                    HL 245/35R20      275/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K126) K133)                          A11) BF1) ER9) V00)
                                                                      T97)
                                                    255/30R20         295/25R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K126) K133)                          A11) BF1) ER9) V00)
                                                                      T95)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      4 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                        e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               120 bis 280   Mercedes E-Klasse      245/40R20         245/40R20                                 A02) bis A10)
                             (W214, Limousine)                        A94a) M00) N255)                          A11) B99) BF2) E134) ER7)
                                                                      T99)
                                                    245/40R20 M+S     245/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                      A94a) M00) T99)                           A11) B99) BF2) E134) ER7)
                                                                      W255)
                                                    255/40R20         255/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) N265) T101)                          A11) B99) BF2) E134) ER6)
                                                                                                                G3V)
                                                               255/40R20 M+S           255/40R20 M+S            A01) bis A10)
                                                                                       K04) T101) W265)         A11) B99) BF2) E134) ER6)
                                                                                                                G3V)
                                                               245/40R20               275/35R20                A01) bis A10)
§22 49550*05




                                                                                       K02)                     A11) B99) BF2) E134) ER7)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                         e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               145 bis 280   Mercedes E-Klasse       245/40R20        245/40R20                                 A02) bis A10)
                             (S214, Kombi, nicht All                  M00) N255) T99)                           A11) B99) BF2) ER7)
                             Terrain)                245/40R20 M+S    245/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                      M00) T99) W255)                           A11) B99) BF2) ER7)
                                                     245/40R20        275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11) B99) BF2) ER7)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               270 bis 287   Mercedes GLC 43 AMG, 255/40R20           255/40R20                                 A02) bis A10)
                             GLC 43 AMG Coupe                                                                   BF2)
                             (X253, C253)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      5 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CGLC                       e1*2018/858*00186*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse      Hinterachse
                                                     8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               120 bis 270   Mercedes GLC            265/45R20        265/45R20                                 A01) bis A10)
                             (X254, ohne                              A94a) K04)                                A11e) BF2) ER1)
                             Verbreiterung, Mild-    265/45R20 M+S    265/45R20 M+S                             A01) bis A10)
                             Hybrid)                                  A94a) K04)                                A11e) BF2) ER1)
                                                     235/50R20        295/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11e) BF2) ER2) V00)
                                                     235/50R20 M+S    295/40R20 M+S                             A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11e) BF2) ER2) V00)
                                                     245/45R20        275/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      A94) K02)                                 A11e) BF2) ER4) V00)
                                                     245/45R20        HL 275/40R20                              A01) bis A10)
                                                                      A94) K02)                                 A11e) BF2) ER4) V00)
                                                     245/45R20 M+S    275/40R20 M+S                             A01) bis A10)
§22 49550*05




                                                                      A94) K02)                                 A11e) BF2) ER4) V00)
                                                     245/45R20 M+S    HL 275/40R20 M+S                          A01) bis A10)
                                                                      A94) K02)                                 A11e) BF2) ER4) V00)
                                                     255/45R20        285/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11e) BF2) ER3)
                                                     255/45R20 M+S    285/40R20 M+S                             A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11e) BF2) ER3)
                                                     265/45R20        295/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11e) BF2) ER2) V00)
                                                     265/45R20 M+S    295/40R20 M+S                             A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      A11e) BF2) ER2) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      6 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               204X                        e1*2001/116*0480*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               100 bis 225   Mercedes GLK           245/40R20         245/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) M00)                                 BF3)
                                                    255/40R20         255/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3)
                                                    235/40R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    235/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    235/45R20         255/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    235/45R20         265/40R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) ER5) V00)
                                                    235/45R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
§22 49550*05




                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    245/40R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    245/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    255/40R20         285/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
                                                    255/40R20         295/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02)                                      BF3) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               150 bis 380   Mercedes S-Klasse,     255/35R20         255/35R20                                 A01) bis A10)
                             Heckantrieb                              K83) N265)                                A11) BF1) E97a) ER9)
                             (W221)                 235/35R20         255/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K83) N265)                                A11) BF1) E97a) ER9) V00)
                                                    245/35R20         265/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K83) N275)                           A11) BF1) E97a) ER8) V00)
                                                    255/35R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K02) K83)                                 A11) BF1) E97a) ER7) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      7 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               155 bis 320   Mercedes S-Klasse, 4- 255/35R20          255/35R20                                 A01) bis A10)
                             MATIC                                    K83)                                      BF1) E97a) ER9)
                             (W221)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               221 AMG                     e1*2001/116*0396*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
§22 49550*05




               386 bis 463   Mercedes S63 AMG,      255/35R20         275/35R20                                 A01) bis A10)
                             S65 AMG                                  K02) K83)                                 BF1) E97a) V00)
                             (W221)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               150 bis 390   Mercedes S-Klasse      245/40R20         245/40R20                                 A02) bis A10)
                             (W222, ab Modell 2014)                   M00) N255) T99)                           A11) BF1) E98b) ER7)
                                                    245/40R20 M+S     245/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                      M00) T99)                                 A11) BF1) E98b) ER7)
                                                    255/35R20         255/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                      N265) T97)                                A11) BF1) E98b) ER9)
                                                    255/35R20 M+S     255/35R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                      T97)                                      A11) BF1) E98b) ER9)
                                                    255/40R20         255/40R20                                 A02) bis A10)
                                                                      N265)                                     A11) BF1) E98b) ER6) GAP)
                                                    255/40R20 M+S     255/40R20 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                                A11) BF1) E98b) ER6) GAP)
                                                               245/40R20               275/35R20                A01) bis A10)
                                                                                       K04)                     A11) BF1) E98b) ER7) V00)
                                                               255/35R20               295/30R20                A01) bis A10)
                                                                                       K02)                     A11) BF1) E98b) ER9) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      8 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               221                         e1*2001/116*0335*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               270 bis 345   Mercedes S-Klasse      245/40R20         245/40R20                                 A02) bis A10)
                             Coupe, Cabrio                            M00)                                      BF1)
                             (C217, A217)           255/35R20         255/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                                                                BF1)
                                                               255/40R20               255/40R20                A01) bis A10)
                                                                                                                BF1) G01)
                                                               245/40R20               275/35R20                A01) bis A10)
                                                                                       K125)                    BF1)
                                                               255/35R20               295/30R20                A01) bis A10)
                                                                                       K02) K125)               BF1) V00)
                                                               255/40R20               285/35R20                A01) bis A10)
                                                                                       K04) K125)               BF1) G01) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
§22 49550*05




               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               170 bis 380   Mercedes SL            255/30R20         255/30R20                                 A02) bis A10)
                             (Baureihe R230)                          M00) N265) T92)                           BF4) E114) EB1)
                                                    255/30R20         285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K16) K28)                                 BF4) E114) EB1) G01) V00)
                                                    255/30R20         295/25R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K16)                                 BF4) E114) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               230 AMG                     e1*2001/116*0248*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               350 bis 450   Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S         255/30R20 M+S                             A02) bis A10)
                             SL65 AMG                                 M00)                                      BF4) E114) EB1)
                             (Baureihe R230)        255/30R20         285/30R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K16) K28)                                 BF4) E114) EB1) G01) V00)
                                                    255/30R20         295/25R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04) K16)                                 BF4) E114) EB1) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      9 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               230                         e1*98/14*0169*..
               231                         e1*2007/46*0803*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                         Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse       Hinterachse
                                                    8½Jx20H2, ET30 10Jx20H2, ET35
               225 bis 335   Mercedes SL            255/30R20         255/30R20                                 A02) bis A10)
                             (Baureihe R231)                          M00) N265)                                BF3) E114a) E115)
                                                    255/30R20         295/25R20                                 A01) bis A10)
                                                                      K04)                                      BF3) E114a) E115) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-10020, LK112 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-8520, LK112 (ABE-Nr. 49546*06) an der Vorderachse zulässig (siehe
               separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


               Auflagen und Hinweise

               A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
§22 49550*05




                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                        oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                        entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                        durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                        die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                        enthält.

               A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                        Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                        befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                        die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                        Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                        Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                        Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                        Radkontur hinausragen.

               A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                        zu verwenden.

               A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      10 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 49550*05




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               B99)   Zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Bremsscheibe Ø 370x36 mm
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 300x22 mm

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5283
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      11 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.

               E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                     Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

               E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit
                      "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

               E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit "S"
                     beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E114a) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit "N"
                      beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

               E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/Reifenkombination
                     255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA) ausgerüstet sind oder diese in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 49550*05




               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung (Code
                     201) ausgerüstet sind.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe Ø360x36 mm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1370 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER6)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER7)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      12 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020



               ER8)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER9)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R18 ausgerüstet oder diese
                      in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                      der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder diese
§22 49550*05




                    in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
                    der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett
                      umzulegen.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger komplett um- und
                        eng anzulegen,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
                        bis zur Schraube zu kürzen.

               K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                       Befestigungsniet auszuschneiden,
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu
                       kürzen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      13 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                       Befestigungsniet auszuschneiden
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm zu
                       kürzen
                     • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

               K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
                       eng an das Radhaus zu verkleben,
                     • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
§22 49550*05




                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 AB5b
               Seite :                      14 / 14
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                     Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.

               W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                     Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 49550*05




               Die Anlage AB5b mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BLX-10020 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.05.2024
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49550*05




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006