Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 8
               Seite :                      1/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     BLX-10020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                 Borbet
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                LK112
               Radausführungskennz.:                                         LK112
               Radgröße:                                                   10Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 49550*05




               Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø66,6
               geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                       Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                               moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                   5255        140 Nm
                               Schaftlänge 28,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm 5242        160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 8
               Seite :                      2/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               4G                          e1*2007/46*0436*..
               4G1                         e13*2007/46*1147*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 245   Audi A6               255/35R20                              A02) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    A01) K13) K22) K25) K73)               BF1) E54) EB1) EB2)

                                                     265/30R20
                                                     T94)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2                          e1*2007/46*1801*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               253 bis 257   Audi S6               255/35R20                              A01) bis A10)
                             (Limousine, Kombi)    ER5)                                   B59) BF1) K04)
§22 49550*05




                                                     255/40R20
                                                     ER2)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F8                          e1*2007/46*1751*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               210 bis 338   Audi A8, A8 L         245/40R20                              A02) bis A10)
                                                   ER3) M00) N255)                        A11) BF2) E44) EB3)

                                                     265/35R20
                                                     ER4)

                                                     275/35R20
                                                     ER3)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/40R20                              A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungs-                                        A11) BF2) E44) EB4) ER1)
                             Flaps vorne u. hinten)                                       K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 8
               Seite :                      3/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           265/40R20                               A01) bis A10)
                             Sportback                                                       BF2) EB4) ER1) K01) K04)
                             (ohne Verbreiterungs-
                             Flaps vorne u. hinten)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               FY                            e1*2007/46*1685*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 210   Audi Q5, Q5 Sportback 265/40R20                                 A01) bis A10)
                             (mit Verbreiterungs-                                            A11) BF2) E44) EB4) ER1) K01)
                             Flaps vorne u. hinten)
§22 49550*05




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FY                            e1*2007/46*1550*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               251 bis 260   Audi SQ5, SQ5           265/40R20                               A01) bis A10)
                             Sportback                                                       BF2) EB4) ER1) K01)
                             (mit Verbreiterungs-
                             Flaps vorne u. hinten)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 8
               Seite :                      4/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020



               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
§22 49550*05




               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                      Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               B59)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
                      • Audi ceramic – (innenbelüftete Scheibe aus kohlefaserverstärkter Keramik)

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                      Zubehörkit: 5255
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                      Zubehörkit: 5242
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. S7 mit belüfteter Scheibe Ø400x38 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Audi Ate 4605AP mit belüfteter Scheibe Ø356x34 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 8
               Seite :                      5/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020


               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 10-Kolben Festsattel Kennz. AKEBONO mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø420x40 mm

               EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. ACF006 mit belüfteter Scheibe Ø349x34 mm

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER3)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 49550*05




               ER4)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1450 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER5)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K73)   An Achse 1 ist durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels im
                      oberen Bereich des vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter
                      die obere mittlere Befestigungslasche eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 49550 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000769-F0-015
               Anlage-Nr. :                 8
               Seite :                      6/6
               Auftraggeber :               Borbet GmbH
               Teiletyp :                   BLX-10020



               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
                      Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 8 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               BLX-10020 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 28.01.2022
§22 49550*05
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9
                                                                                                                   Mo b i l i t ä t
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49550*05




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:28.09.2006