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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49549 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55080013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ BLX-8518
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet GmbH
                                  Hauptstraße 5
                                  59969 Hallenberg 3
                                  QM-Nr. 49020320911

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            BLX
Typ                               BLX-8518
Radgröße                          8,5 J x 18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
LK120        BLX-8518 LK120 / Ø72,5-Ø67,1           5/120/67,1         35        720    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49549
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             BLX-8518 (s.o.)
Radgröße                          8,5 J x 18 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M14x1,5               60° Kegel      150                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                  Opel
                                  Saab

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55080013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ BLX-8518
Hersteller                        Borbet GmbH

                                                                                    Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Malibu        118, 123       225/45R18   T95                               0A1 A02 A04
KL1G                    118, 123       235/45R18                                     A05 A08 A09
e9*2007/46*0188*..      118, 123       245/40R18                                     A12 A19 A58
                        118, 123       245/45R18                                     Lim S01
                        118, 123       255/40R18   A01 K1a K2b K4h
Opel Insignia           81-191         225/45R18   R37 T91 T95                       0A1 A02 A04
0G-A                    81-191         235/40R18   T91 T93                           A05 A08 A09
e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/45R18                                     A12 A19 B03
e1*2007/46*0374*..      81-191         245/40R18   A01 K2b                           Flh Lim V00
- incl. Facelift 2013   81-191         245/45R18   A01 K2b                           V18 S01
                        81-191         255/40R18   A01 K1a K2b
Opel Insignia           81-191         225/45R18   R37 T91 T95                       0A1 A02 A04
0G-A, -/V               81-191         235/40R18   T91 T93 T95                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0475*..;    81-191         235/45R18   T94 T98                           A12 A19 B03
e1*2007/46*0374*..;     81-191         245/40R18   A01 K2b T93 T97                   Car KOV V00
e1*2007/46*0860*..      81-191         245/45R18   A01 K2b                           V18 S01
- Sports Tourer         81-191         255/40R18   A01 K1a K2b
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia OPC       239            235/45R18   M+S                               0A1 A02 A04
0G-A                    239            245/40R18   A01 K2b M+S                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   A01 K2b M+S                       A12 A19 A56
e1*2007/46*0374*..      239            255/40R18   A01 K1a K2b M+S                   Flh Lim S01
- incl. Facelift 2013
Opel Insignia OPC       239            235/45R18   M+S T94 T98                       0A1 A02 A04
0G-A                    239            245/40R18   A01 K2b M+S T93 T97               A05 A08 A09
e1*2001/116*0475*..;    239            245/45R18   A01 K2b M+S                       A12 A19 A56
e1*2007/46*0374*..      239            255/40R18   A01 K1a K2b M+S                   Car KOV S01
- Sports Tourer
- Station Wagon
- incl. Facelift 2013
Saab 9-5                118-221        225/45R18   T95                               0A1 A02 A04
YS3G                    118-221        235/45R18                                     A05 A08 A09
e4*2007/46*0137*..      118-221        245/40R18   A01 K2b                           A12 A19 Lim
                        118-221        245/45R18   A01 K2b                           V00 V18 S01
                        118-221        255/40R18   A01 K1a K2b K4h


Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55080013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ BLX-8518
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55080013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ BLX-8518
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49549 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55080013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ BLX-8518
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                       Seite 5 von 6
V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
       Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R18       225/35R18
Nr. 2 205/45R18       225/40R18
Nr. 3 215/35R18       255/30R18
Nr. 4 215/40R18       245/35R18, 255/35R18
Nr. 5 215/45R18       235/40R18, 245/40R18
Nr. 6 225/35R18       245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7 225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8 225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9 225/50R18       245/45R18, 255/45R18
Nr. 10 235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11 235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12 235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13 245/35R18      255/35R18
Nr. 14 245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15 245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16 245/50R18      275/45R18
Nr. 17 255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18 255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19 255/50R18      285/45R18
Nr. 20 255/55R18      285/50R18
Nr. 21 265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Februar 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49549 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55080013 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 H2 Typ BLX-8518
Hersteller                   Borbet GmbH

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Lambsheim, 5. Februar 2014




Coen                                                             00205702.DOC




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