Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Z
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
ur
Radausführung: LK120
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
In
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
fo
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
rm
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
at
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
io
Verwendungsbereich
n
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
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Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K4, 1K2, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5248 120 Nm
346K, 346L, 346R, 346X, 390L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
390X, 392C, 560X, X1, Z89, ZR
1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 5248 120 Nm
Z
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 04: 5275 120 Nm
ur
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
3L bis Nachtrag 04: 5248 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
In
ab Nachtrag 05: 5275 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
3K bis Nachtrag 05: 5248 120 Nm
fo
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 06: 5275 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
rm
M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
3C bis Nachtrag 07: 5248 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 08 (4-er): 5275 120 Nm
at
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
io
5L, 5K, 3K-N1, 6C, 701, 7L, K- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5275 140 Nm
N1, X3, X-N1, 3-V, UKL-C/X, M3 M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
n
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01)K01)K02)K69)N225)T85)
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Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K04)K68)T85)
Z
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
Typ 1K4 bis A01)K01)K04)K69)
ur
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
In
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
fo
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/35R19 235/30R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13)K25)N225) K02)K28)N245)T86) V00)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim
rm
Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
at
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
io
272 BMW M2 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A94) B80)EF0)
235/40R19 M+S
n
A94)
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Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
346K e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
Z
77 bis 142 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10)
(außer 330i, 330d) A01)K01)K04)K15)K32)K33)T85)
ur
225/35R19
A01)K01)K04)K33)T88)
In
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346L e1*98/14*0097*..
346C e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
346X e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
346R e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
fo
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 225/35R19 A02) bis A10)
(330i, 330d) A01)K01)K04)K33)T88)
rm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
at
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10)
io
(Limousine, Kombi, Cabrio, N225)T85) EF0)
Coupe)
225/35R19
G4S)N235)T88)
n
235/30R19
A01)K03)N245)T86)
235/35R19
A01)G01)K03)N245)
245/30R19
A01)K03)K04)N255)T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) EF0)V00)
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Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 5 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
3K e1*2007/46*0315*..
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- N225)T85) E66)
Z
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 225/35R19
Kombi, bis EG-Genehmig.- G4S)N235)T88)
ur
Nr. e1*2007/46*0315*05;
Coupe/Cabrio, bis EG- 235/30R19
Gen.-Nr. A01)K03)N245)T86)
e1*2007/46*0316*07)
235/35R19
A01)G01)K03)N245)
In
245/30R19
A01)K03)K04)N255)T89)
fo
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) E66)V00)
rm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
at
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01)G01)K04) E66a)
Genehmigungs-Nr.
io
e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19
kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K04)T91)
235/40R19
n
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82)
245/35R19
A01)K01)K02)K82)
255/35R19
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01)K04) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19
Z
kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K04)T91)
235/40R19
ur
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82)
245/35R19
A01)K01)K02)K82)
255/35R19
In
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
fo
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)V00)
rm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
at
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01)G01)K04)T93) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19
io
e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K04)T91)
kleinsten Serienreifen 205/..)
235/40R19
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82)
n
245/35R19
A01)K01)K02)K82)T93)
255/35R19
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01)K04)N235)T93) E66b)
Genehmigungs-Nr.
Z
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19
e24*2007/46*0022*03, mit A01)K01)K04)N245)T91)
kleinsten Serienreifen 225/..)
ur
235/40R19
A01)G01)K01)K04)K13)K22)K25)K82)N245
)
245/35R19
A01)K01)K02)K82)N255)T93)
In
255/35R19
A01)K01)K02)K82)
fo
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)V00)
rm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
at
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 225/45R19 A02) bis A10)
EF0)
io
235/40R19
245/40R19
A01)K04)
n
255/40R19
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) EF0)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 205/..) 235/35R19
Z
A01)A94a)K04)T91)
255/30R19
ur
A01)G01)K01)K04)T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
In
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
fo
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
rm
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a)N235)
Grand Coupe 4-türig, mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 225/40R19 M+S
A94a)
235/35R19
at
A01)A94a)G01)K04)N245)T91)
235/35R19 M+S
A01)A94a)G01)K04)T91)
io
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
n
K04) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R19 A02) bis A10)
A01)K03)
235/35R19
Z
A01)K01)T91)
ur
245/35R19
A01)K01)K04)
255/30R19
A01)K01)K04)T91)
In
255/35R19
A01)K01)K04)
fo
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
rm
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19 A02) bis A10)ER1)
(Limousine, außer 550i und A94)
M550D)
235/40R19
A94)
at
245/40R19
A01)K03)
io
255/40R19
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
n
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
(Limousine, nur 550i und A01)K03)N255)
M550D)
255/40R19
Z
A01)K03)K04)N265)
ur
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
In
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19 A02) bis A10) ER1)
(Kombi, außer 550i und A94)
M550D)
235/40R19
fo
A94)T95)
245/40R19
A01)K03)
rm
255/40R19
A01)K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
at
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) ER1)
io
K04) V00)
n
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
(Kombi, nur 550i und A01)K03)
M550D)
255/40R19
A01)K03)K04)
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94)T93) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R19
Z
A94)
ur
235/40R19
A94)
245/35R19
A01)A94)K03)T93)
In
245/40R19
A01)A94)K03)
255/35R19
fo
A01)A94)K01)
255/40R19
A01)K01)
rm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
at
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A01)A94)K03)T93) E19a)
Coupe. Ausführungen mit
io
kleinsten Serienreifen 245/..) 245/40R19
A01)A94)K03)
255/35R19
n
A01)A94)K01)
255/40R19
A01)G01)K01)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19 A02) bis A10)
(Baureihe F01) A94)ER3) E50)E70)
Z
255/40R19
A94)ER1)
ur
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
In
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/40R19 A02) bis A10)
A01)K04)
235/35R19
fo
A01)K03)K04)
245/35R19
A01)K03)K04)
rm
255/35R19
A01)K03)K04)K78)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
at
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K78) V00)
io
n
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/45R19 A02) bis A10)
A01)K01)N235)
235/45R19
Z
A01)K01)
245/40R19
ur
A01)K01)K02)
255/40R19
A01)K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
In
vorne hinten
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
fo
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X-N1 e1*2007/46*0454*..
rm
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 225/45R19 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A94)N235)ER1)
17Zoll)
at
235/45R19
A01)A94a)K04)N245) ER2)
245/45R19
io
A01)K03)K04) ER3)
255/40R19
n
A01)K03)K04) ER1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A01)K03)K04) ER3)
18Zoll)
255/40R19
A01)K03)K04) ER1)
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/35R19 A02) bis A10)
(serienmäßig kl. A01)K03)K04)
Sommerbereifung vorn und
Z
hinten 225/45R17) 235/35R19
A01)G01)K03)K04)K74)
ur
245/30R19
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
In
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
fo
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
rm
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(serienmäßig kl. A01)K03)K04)
Sommerbereifung vorn
225/.. und hinten 255/..) 235/35R19 M+S
A01)G01)K03)K04)K74)
at
245/30R19 M+S
A01)K01)K04)
io
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
n
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 225/35R19 A02) bis A10)
Works A01)K01)K02)K85)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
Z
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ur
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
In
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
fo
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
rm
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
at
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
io
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
n
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 16 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Z
B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit
einem Durchmesser von 380mm verbaut ist.
ur
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
In
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
- Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
- Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
fo
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
rm
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
- Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
at
- Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
- Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
io
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
n
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1425 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Z
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
ur
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
In
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
fo
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
rm
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
at
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
io
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
n
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers
Z
entsprechend zu kürzen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
ur
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
In
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
fo
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
rm
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
at
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
io
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
n
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 5 mm zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
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Teiletyp : BLX-8519
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Z
Befestigungsschraube zu kürzen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
ur
erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
In
einzuformen und klebend zu befestigen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
fo
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
rm
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
at
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
io
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
n
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Z
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
ur
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
In
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
fo
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
at
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
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für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019
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RA-000770-F0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx