Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-8519
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK120
Radausführungskennz.: LK120
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 720 kg
Reifenabrollumfang: 2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5275 140 Nm
Schaftlänge 35 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 140 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) BF1) K01) K02) K69) N225)
T85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K68) T85) BF1) K01) K04)
1K2 bis Genehmigungs-
Nr. 225/35R19
e1*2007/46*0273*03; K69)
beim Typ 1K4 bis
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/35R19 235/30R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ K03) K13) K25) K02) K28) N245) BF2) V00)
1K2 ab Genehmigungs- N225) T86)
Nr.
e1*2007/46*0273*04;
beim Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 BMW 3er 215/35R19 A01) bis A10)
(außer 330i, 330d) K15) K32) T85) BF1) K01) K04) K33)
225/35R19
T88)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*..
346L e1*98/14*0097*..
346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*..
346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3er 225/35R19 A01) bis A10)
(330i, 330d) BF1) K01) K04) K33) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, N225) T85) BF1) EF0)
Cabrio, Coupe )
225/35R19
G4S) N235) T88)
235/30R19
A01) K03) N245) T86)
235/35R19
A01) G01) K03) N245)
245/30R19
A01) K03) K04) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) EF0) V00)
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Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- N225) T85) BF1) E66)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 225/35R19
Kombi, bis EG- G4S) N235) T88)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0315*05; 235/30R19
Coupe/Cabrio, bis EG- A01) K03) N245) T86)
Gen.-Nr.
e1*2007/46*0316*07 ) 235/35R19
A01) G01) K03) N245)
245/30R19
A01) K03) K04) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) E66) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- G01) K04) A11) BF2) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 235/35R19
mit kleinsten K01) K04) T91)
Serienreifen 205/..)
235/40R19
G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82)
245/35R19
K01) K02) K82)
255/35R19
K01) K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10)
(Limousine, ab EG- K04) A11) BF2) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, 235/35R19
mit kleinsten K01) K04) T91)
Serienreifen 225/.. )
235/40R19
G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82)
245/35R19
K01) K02) K82)
255/35R19
K01) K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) A11) BF2) E66a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- G01) K04) T93) BF2) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19
e24*2007/46*0022*03, K01) K04) T91)
mit kleinsten
Serienreifen 205/..) 235/40R19
G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82)
245/35R19
K01) K02) K82) T93)
255/35R19
K01) K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) E66b) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10)
(Kombi, ab EG- K04) N235) T93) BF2) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19
e24*2007/46*0022*03, K01) K04) N245) T91)
mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/40R19
G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82)
N245)
245/35R19
K01) K02) K82) N255) T93)
255/35R19
K01) K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02) K82) BF2) E66b) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K-N1 e24*2007/46*0022*..
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 225/45R19 A02) bis A10)
BF2) EF0)
235/40R19
245/40R19
A01) K04)
255/40R19
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) EF0)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) BF2)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 235/35R19
Serienreifen 205/..) A01) A94a) K04) T91)
255/30R19
A01) G01) K01) K04) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Cabrio, Coupe 2-türig, N235) A94a) BF2)
Grand Coupe 4-türig,
mit kleinsten 225/40R19 M+S
Serienreifen 225/..)
235/35R19
A01) G01) K04) N245) T91)
235/35R19 M+S
A01) G01) K04) T91)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R19 A01) bis A10)
K03) BF1)
235/35R19
K01) T91)
245/35R19
K01) K04)
255/30R19
K01) K04) T91)
255/35R19
K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 225/45R19 A02) bis A10)
xDrive A94) BF2) ER3)
(Limousine, außer 550i
und M550D) 235/40R19
A94)
245/40R19
A01) K03)
255/40R19
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF2) ER3) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 A01) bis A10)
xDrive N255) BF2) ER3) K03)
(Limousine, nur 550i
und M550D) 255/40R19
K04) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 225/45R19 A02) bis A10)
xDrive A94) BF2) ER3)
(Kombi, außer 550i und
M550D) 235/40R19
A94) T95)
245/40R19
A01) K03)
255/40R19
A01) K03) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF2) ER3) V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) ER3) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 A01) bis A10)
xDrive BF2) ER3) K03)
(Kombi, nur 550i und 255/40R19
M550D) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 10 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) T93) BF2) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/45R19
225/..) A94)
235/40R19
A94)
245/35R19
A01) A94) K03) T93)
245/40R19
A01) A94) K03)
255/35R19
A01) A94) K01)
255/40R19
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94) K03) T93) BF2) E19a)
Coupe. Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/40R19
245/..) A94) K03)
255/35R19
A94) K01)
255/40R19
G01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 245/45R19 A02) bis A10)
xDrive ER1) A94) BF2) E50) E70) EB1)
(Baureihe F01)
255/40R19
ER3)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e1*2007/46*0377*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
272 BMW M2, M2 235/35R19 M+S A02) bis A10)
Competition A94) B80) BF2) EF0)
235/40R19 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/40R19 A01) bis A10)
BF1) K04)
235/35R19
K03)
245/35R19
K03)
255/35R19
K03) K78)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) K78) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/45R19 A01) bis A10)
N235) BF3) K01)
235/45R19
245/40R19
K02)
255/40R19
K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) BF3) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 12 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 225/45R19 A02) bis A10)
(kleinste A94) ER3) N235) BF2)
Serienradgröße 17Zoll)
235/45R19
A01) A94a) ER2) K04) N245)
245/45R19
A01) ER1) K03) K04)
255/40R19
A01) ER3) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 A01) bis A10)
(kleinste ER1) BF2) K03) K04)
Serienradgröße 18Zoll)
255/40R19
ER3)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/35R19 A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K03) BF1) K04)
Sommerbereifung vorn
und hinten 225/45R17) 235/35R19
G01) K03) K74)
245/30R19
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) K04) BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 13 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/35R19 M+S A01) bis A10)
(serienmäßig kl. K03) BF1) K04)
Sommerbereifung vorn
225/.. und hinten 255/..) 235/35R19 M+S
G01) K03) K74)
245/30R19 M+S
K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) K04) BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John 225/35R19 A01) bis A10)
Cooper Works BF2) K01) K02) K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
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Nr. : RA-000770-H0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem
Durchmesser von 380mm verbaut ist.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5248
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: 5275
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Zubehörkit: 5253
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
• Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
• Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
• Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
• Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
• Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03
E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01:
• Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02
• Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: mit Scheibe
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
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Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend
zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und
die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech
anzulegen,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel
ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante
auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen,
• der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 5 mm zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die
gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor
Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das
äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 18 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf
eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
• die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen
und klebend zu befestigen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000770-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 19 / 19
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage 5 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023