Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: LK120
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 720 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
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Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K4, 1K2, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
346K, 346L, 346R, 346X, 390L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
390X, 392C, 560X, X1, Z89, ZR
1K4, 1K2 bis Nachtrag 03: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 04: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3L bis Nachtrag 04: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 05: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K bis Nachtrag 05: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 06: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3C bis Nachtrag 07: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 08 (4-er): 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
X83 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
5L, 5K, 6C, 701, 7L, K-N1, X3, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
X-N1, 3-V, UKL-C/X M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A01) K01)K02) K69) N225) T85)
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Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K01)K04) K68) T85)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 225/35R19
Typ 1K4 bis A01) K01)K04) K69)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/35R19 235/30R19 A01) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 K03)K13) K25) N225) K02)K28) N245) T86) V00)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim
Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 225/35R19 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) T88) K01)K04)K33)
235/35R19
G01)
e1*98/14*0097*16E 1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei 5/120/72.5
Anhb.
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 (Coupé) 225/35R19 A01) bis A10)
T88) K01)K04)K33)
235/35R19
G01)
e12001/116*0112*15E 1000/1100(1210) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 (Cabrio) 225/35R19 A01) bis A10)
T88) K01)K04)K33)
235/35R19
G01)
e1*2001/116*0146*13 1030/1165(1250) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.. , e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 (Kompakt-Lim.) 225/35R19 A01) bis A10)
K01)K04)K33)
235/35R19
G01)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/35R19 A01) bis A10)
T88) K01)K04)K33)
235/35R19
G01)
e1*2001/116*0144*08E 1075/1180 (1250) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
390L e1*2001/116*0308*..
390X e1*2001/116*0344*..
392C e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Cabrio, G4S)N235) T88) EF0)
Coupe)
235/30R19
A01) K03)N245) T86)
235/35R19
A01) G01)K03) N245)
245/30R19
A01) K03)K04) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
3K e1*2007/46*0315*..
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, bis EG- G4S)N235) T88) E66)EF0)
Genehmig.-Nr.
e1*2007/46*0314*04; 235/30R19
Kombi, bis EG-Genehmig.- A01) K03)N245) T86)
Nr. e1*2007/46*0315*05;
Coupe, bis EG-Genehmig.- 235/35R19
Nr. e1*2007/46*0316*07)
245/30R19
A01) K03)K04) N255) T89)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) E66)EF0) V00)
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Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 6 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01) G01)K04) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19
kleinsten Serienreifen 205/..) A01) K01)K04)
235/40R19
A01) G01)K01) K04) K13) K22) K25) K82)
245/35R19
A01) K01)K02) K82)
255/35R19
A01) K01)K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01) K04) E66a)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/35R19
kleinsten Serienreifen 225/..) A01) G01)K01) K04)
235/40R19
A01) G01)K01) K04) K13) K22) K25) K82)
245/35R19
A01) K01)K02) K82)
255/35R19
A01) K01)K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66a)V00)
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Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 7 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01) G01)K04) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06, mit 235/35R19
kleinsten Serienreifen 205/..) A01) K01)K04)
235/40R19
A01) G01)K01) K04) K13) K22) K25) K82)
245/35R19
A01) K01)K02) K82)
255/35R19
A01) K01)K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01) K04) E66b)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06, mit 235/35R19
kleinsten Serienreifen 225/..) A01) G01)K01) K04)
235/40R19
A01) G01)K01) K04) K13) K22) K25) K82)
245/35R19
A01) K01)K02) K82)
255/35R19
A01) K01)K02) K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K02)K82) E66b)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 8 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3-V e1*2007/46*0559*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 3er Gran Turismo 225/45R19 A02) bis A10)
(nur Fz. mit Heckantrieb)
235/40R19
245/40R19
A01) K04)
255/40R19
A01) K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250 BMW 4er 225/35R19 A02) bis A10)
(Cabrio u. Coupe 2-türig, A94)
nur Heckantrieb)
225/40R19
A94a)
235/35R19
A01) A94a)K04)
255/30R19
A01) K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/35R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/40R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) V00)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560X e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R19 A02) bis A10)
A01) K03)
235/35R19
A01) K01)T91)
245/35R19
A01) K01)K04)
255/30R19
255/35R19
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19 A02) bis A10)ER1)
(Limousine, außer 550i und A94)
M550D)
235/40R19
A94)
245/40R19
A01) K03)
255/40R19
A01) K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 10 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
(Limousine, nur 550i und A01) K03)N255)
M550D)
255/40R19
A01) K03)K04) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/45R19 A02) bis A10) ER1)
(Kombi, außer 550i und A94)
M550D)
235/40R19
A94)T95)
245/40R19
A01) K03)
255/40R19
A01) K03)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
V00)
225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) ER1)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19 A02) bis A10) ER1)
(Kombi, nur 550i und A01) K03)
M550D)
255/40R19
A01) G01)K03) K04)
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 11 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
6C e1*2007/46*0562*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235 BMW 6er 225/40R19 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio, Grand A94)T93) E19a)
Coupe; Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/..) 225/45R19
A94)
235/40R19
A94)
245/35R19
A01) A94)K03) T93)
245/40R19
A01) A94)K03)
255/35R19
A01) A94)K01)
255/40R19
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/45R19 A02) bis A10)
A94) ER2) E50)
255/40R19
A94) ER1)
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X1 e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190 BMW X1 225/40R19 A02) bis A10)
A01) K04)
235/35R19
A01) K03)K04)
245/35R19
A01) K03)K04)
255/35R19
A01) K03)K04) K78)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04)K78) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X83 e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3 225/45R19 A02) bis A10)
A01) K01)N235)
235/45R19
A01) K01)
245/40R19
A01) K01)K02)
255/40R19
A01) K01)K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R19 255/40R19 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
X-N1 e1*2007/46*0454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 210 BMW X3, X4 225/45R19 A02) bis A10) ER2)
(kleinste Serienradgröße A94)N235)
17Zoll)
235/45R19
A01) A94a)K04) N245)
245/45R19
A01) K03)K04)
255/40R19
A01) K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 230 BMW X3, X4 245/45R19 A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A01) K03)K04) ER2)
18Zoll)
255/40R19
A01) K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/35R19 A02) bis A10)
(serienmäßig kl. A01) K03)K04)
Sommerbereifung vorn und
hinten 225/45R17) 235/35R19
A01) G01)K03) K04) K74)
245/30R19
A01) K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 14 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/35R19 M+S A02) bis A10)
(serienmäßig kl. A01) K03)K04)
Sommerbereifung vorn
225/.. und hinten 255/..) 235/35R19 M+S
A01) G01)K03) K04) K74)
245/30R19 M+S
A01) K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K03) K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 225/35R19 A02) bis A10)
Works A01) K01)K02) K85)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 15 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
- Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
- Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05
- Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1413 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das
äußere Karosserieblech anzulegen,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden
und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen.
K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in
diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere
Karosserieblech anzulegen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen.
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der
Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm
gemessen von der Radhauskante auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche
entsprechend zu kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 5 mm zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
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Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49548
Nr. : RA-000770-C0-015
Anlage-Nr. : 4
Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8519
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 11.03.2015
RA-000770-C0-015-04~BM-5-120-72_5-ET30.docx