Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK120 Radausführungskennz.: LK120 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: *) 720 kg Reifenabrollumfang: 2100 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: BMW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5248 120 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, 5275 140 Nm Schaftlänge 35 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5253 140 Nm Schaftlänge 33 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 182 e1*2001/116*0352*.. 1C e1*2007/46*0277*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 1er 215/35R19 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio) BF1) K01) K02) K69) N225) T85) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 187 e1*2001/116*0287*.. 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 195 BMW 1er 215/35R19 A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ K68) T85) BF1) K01) K04) 1K2 bis Genehmigungs- Nr. 225/35R19 e1*2007/46*0273*03; K69) beim Typ 1K4 bis Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K2 e1*2007/46*0273*.. 1K4 e1*2007/46*0283*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 70 bis 175 BMW 1er, 1er xDrive 215/35R19 235/30R19 A01) bis A10) (3türig, 5türig; beim Typ K03) K13) K25) K02) K28) N245) BF2) V00) 1K2 ab Genehmigungs- N225) T86) Nr. e1*2007/46*0273*04; beim Typ 1K4 ab Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0283*04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*.. 346K e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*.. 346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. 346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 142 BMW 3er 215/35R19 A01) bis A10) (außer 330i, 330d) K15) K32) T85) BF1) K01) K04) K33) 225/35R19 T88) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 346C e1*2001/116*0112*.., e1*98/14*0112*.. 346L e1*98/14*0097*.. 346R e1*2001/116*0146*.., e1*98/14*0146*.. 346X e1*2001/116*0144*.., e1*98/14*0144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 170 BMW 3er 225/35R19 A01) bis A10) (330i, 330d) BF1) K01) K04) K33) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 390L e1*2001/116*0308*.. 390X e1*2001/116*0344*.. 392C e1*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, N225) T85) BF1) EF0) Cabrio, Coupe ) 225/35R19 G4S) N235) T88) 235/30R19 A01) K03) N245) T86) 235/35R19 A01) G01) K03) N245) 245/30R19 A01) K03) K04) N255) T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) BF1) EF0) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. 3K e1*2007/46*0315*.. 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 240 BMW 3er 215/35R19 A02) bis A10) (Limousine, bis EG- N225) T85) BF1) E66) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0314*04; 225/35R19 Kombi, bis EG- G4S) N235) T88) Genehmig.-Nr. e1*2007/46*0315*05; 235/30R19 Coupe/Cabrio, bis EG- A01) K03) N245) T86) Gen.-Nr. e1*2007/46*0316*07 ) 235/35R19 A01) G01) K03) N245) 245/30R19 A01) K03) K04) N255) T89) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K04) BF1) E66) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- G01) K04) A11) BF2) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, 235/35R19 mit kleinsten K01) K04) T91) Serienreifen 205/..) 235/40R19 G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82) 245/35R19 K01) K02) K82) 255/35R19 K01) K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3L e1*2007/46*0314*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10) (Limousine, ab EG- K04) A11) BF2) E66a) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05, 235/35R19 mit kleinsten K01) K04) T91) Serienreifen 225/.. ) 235/40R19 G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82) 245/35R19 K01) K02) K82) 255/35R19 K01) K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) A11) BF2) E66a) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- G01) K04) T93) BF2) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19 e24*2007/46*0022*03, K01) K04) T91) mit kleinsten Serienreifen 205/..) 235/40R19 G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82) 245/35R19 K01) K02) K82) T93) 255/35R19 K01) K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) E66b) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K e1*2007/46*0315*.. 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 265 BMW 3er, 3er xDrive 225/40R19 A01) bis A10) (Kombi, ab EG- K04) N235) T93) BF2) E66b) Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 bzw. 235/35R19 e24*2007/46*0022*03, K01) K04) N245) T91) mit kleinsten Serienreifen 225/..) 235/40R19 G01) K01) K04) K13) K22) K25) K82) N245) 245/35R19 K01) K02) K82) N255) T93) 255/35R19 K01) K02) K82) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K02) K82) BF2) E66b) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 3-V e1*2007/46*0559*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 3er Gran Turismo 225/45R19 A02) bis A10) BF2) EF0) 235/40R19 245/40R19 A01) K04) 255/40R19 A01) K01) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) EF0) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, A94a) BF2) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten 235/35R19 Serienreifen 205/..) A01) A94a) K04) T91) 255/30R19 A01) G01) K01) K04) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2007/46*0316*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 265 BMW 4er, 4er xDrive 225/40R19 A02) bis A10) (Cabrio, Coupe 2-türig, N235) A94a) BF2) Grand Coupe 4-türig, mit kleinsten 225/40R19 M+S Serienreifen 225/..) 235/35R19 A01) G01) K04) N245) T91) 235/35R19 M+S A01) G01) K04) T91) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) BF2) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 560X e1*2001/116*0322*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 bis 200 BMW 5er XDrive 225/40R19 A01) bis A10) K03) BF1) 235/35R19 K01) T91) 245/35R19 K01) K04) 255/30R19 K01) K04) T91) 255/35R19 K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 8 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 225/45R19 A02) bis A10) xDrive A94) BF2) ER3) (Limousine, außer 550i und M550D) 235/40R19 A94) 245/40R19 A01) K03) 255/40R19 A01) K03) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) BF2) ER3) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5L e1*2007/46*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 A01) bis A10) xDrive N255) BF2) ER3) K03) (Limousine, nur 550i und M550D) 255/40R19 K04) N265) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 9 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. K-N1 e1*2007/46*0508*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 240 BMW 5er, BMW 5er 225/45R19 A02) bis A10) xDrive A94) BF2) ER3) (Kombi, außer 550i und M550D) 235/40R19 A94) T95) 245/40R19 A01) K03) 255/40R19 A01) K03) K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A02) bis A10) BF2) ER3) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K04) BF2) ER3) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5K e1*2007/46*0455*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 280 bis 330 BMW 5er, BMW 5er 245/40R19 A01) bis A10) xDrive BF2) ER3) K03) (Kombi, nur 550i und 255/40R19 M550D) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 10 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 230 bis 235 BMW 6er 225/40R19 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) T93) BF2) E19a) Coupe; Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/45R19 225/..) A94) 235/40R19 A94) 245/35R19 A01) A94) K03) T93) 245/40R19 A01) A94) K03) 255/35R19 A01) A94) K01) 255/40R19 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6C e1*2007/46*0562*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 300 bis 330 BMW 6er 245/35R19 A01) bis A10) (Coupe, Cabrio, Grand A94) K03) T93) BF2) E19a) Coupe. Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/40R19 245/..) A94) K03) 255/35R19 A94) K01) 255/40R19 G01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 701 e1*2001/116*0490*.. 7L e1*2007/46*0276*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 400 BMW 7er, BMW 7er 245/45R19 A02) bis A10) xDrive ER1) A94) BF2) E50) E70) EB1) (Baureihe F01) 255/40R19 ER3) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 11 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M3 e1*2007/46*0377*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 272 BMW M2, M2 235/35R19 M+S A02) bis A10) Competition A94) B80) BF2) EF0) 235/40R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X1 e1*2007/46*0275*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 190 BMW X1 225/40R19 A01) bis A10) BF1) K04) 235/35R19 K03) 245/35R19 K03) 255/35R19 K03) K78) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K04) K78) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X83 e1*2001/116*0249*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3 225/45R19 A01) bis A10) N235) BF3) K01) 235/45R19 245/40R19 K02) 255/40R19 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K01) K02) BF3) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 12 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. X-N1 e1*2007/46*0454*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 210 BMW X3, X4 225/45R19 A02) bis A10) (kleinste A94) ER3) N235) BF2) Serienradgröße 17Zoll) 235/45R19 A01) A94a) ER2) K04) N245) 245/45R19 A01) ER1) K03) K04) 255/40R19 A01) ER3) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): X3 e1*2007/46*0512*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 265 BMW X3, X4 245/45R19 A01) bis A10) (kleinste ER1) BF2) K03) K04) Serienradgröße 18Zoll) 255/40R19 ER3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 190 BMW Z4 225/35R19 A01) bis A10) (serienmäßig kl. K03) BF1) K04) Sommerbereifung vorn und hinten 225/45R17) 235/35R19 G01) K03) K74) 245/30R19 K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) K04) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 13 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z89 e1*2001/116*0499*.. ZR e1*2007/46*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 250 BMW Z4 225/35R19 M+S A01) bis A10) (serienmäßig kl. K03) BF1) K04) Sommerbereifung vorn 225/.. und hinten 255/..) 235/35R19 M+S G01) K03) K74) 245/30R19 M+S K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K03) K04) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 160 Mini Paceman John 225/35R19 A01) bis A10) Cooper Works BF2) K01) K02) K85) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 14 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B80) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, bei denen an Achse 1 eine Bremsscheibe mit einem Durchmesser von 380mm verbaut ist. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: 5248 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: 5275 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm Zubehörkit: 5253 Anzugsmoment: 140 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 15 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen. E66) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: • Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04 • Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05 • Typ 3C bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0316*07 E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05 E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012: • Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06 • Typ 3K-N1 ab EG-Genehmigungs-Nr. e24*2007/46*0022*03 E70) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe F01: • Typ 701 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0490*02 • Typ 7L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0276*09 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: mit Scheibe EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1420 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G4S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 255/30R19, 255/35R18, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 16 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 17 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 150 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu kürzen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhauskante auszuschneiden, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen, • der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen. K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus- schnittkante) abzutrennen. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 5 mm zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt. K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden, • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 18 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen, • die Befestigungsnieten sind zu entfernen, • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante einzuformen und klebend zu befestigen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO Nr. : RA-000770-H0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 19 / 19 Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 5 mit den Seiten 1-19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023