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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD4a
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                  BLX-8519
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Borbet
               Montageposition:                                     Vorderachse **)
               Radausführung:                                            LK120
               Radausführungskennz.:                                     LK120
               Radgröße:                                               8½Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
               Lochzahl:                                                    5
§22 49548*08




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø67,1
               geprüfte Radlast: *)                                      720 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2100 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK120 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-9519, LK120 (KBA-Nr.
               49547*04) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp BLX-9519, LK120 (KBA-Nr. 49547*04) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                            5332        150 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD4a
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               0G-A                               e1*2001/116*0475*..
               0G-A                               e1*2007/46*0374*..
               0G-A/V                             e1*2007/46*0860*..
               GMIK                               e50*2007/46*0009*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                           8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                           ET30             ET35
               81 bis 191       Opel Insignia, Insignia    245/35R19        245/35R19                    A01) bis A10)
                                Sports Tourer              K03)                                          BF1)
                                (4-, 5-türig und Kombi,    245/40R19        245/40R19                    A01) bis A10)
                                auch LPG)                  K03)                                          BF1) GDB)
                                                           255/30R19        255/30R19                    A01) bis A10)
                                                           K01)                                          BF1) G4R) T91)
                                                           255/35R19        255/35R19                    A01) bis A10)
                                                           K01)                                          BF1)
                                                           255/40R19        255/40R19                    A01) bis A10)
§22 49548*08




                                                           K01)                                          BF1) GDC)
                                                           225/40R19        255/35R19                    A01) bis A10)
                                                           N235)                                         BF1) V00)
                                                           225/40R19        265/35R19                    A01) bis A10)
                                                           N235)                                         BF1) V00)
                                                           225/45R19        245/40R19                    A01) bis A10)
                                                           N235)                                         BF1) GDD) V00)
                                                           225/45R19        255/40R19                    A01) bis A10)
                                                           N235)                                         BF1) GDD) V00)
                                                           235/35R19        265/30R19                    A01) bis A10)
                                                           N245) T91)                                    BF1) V00)
                                                           235/40R19        265/35R19                    A01) bis A10)
                                                           N245)                                         BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK120 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD4a
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
               0G-A                               e1*2001/116*0475*..
               0G-A                               e1*2007/46*0374*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                        Vorderachse      Hinterachse
                                                           8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                           ET30             ET35
               239              Opel Insignia OPC,         245/35R19        245/35R19                    A01) bis A10)
                                Insignia OPC Sports        K03)                                          BF1)
                                Tourer                     245/40R19        245/40R19                    A01) bis A10)
                                (4-, 5-türig und Kombi)    K03)                                          BF1)
                                                           255/35R19        255/35R19                    A01) bis A10)
                                                           K01)                                          BF1)
                                                           255/40R19        255/40R19                    A01) bis A10)
                                                           K01)                                          BF1)
                                                           235/40R19        265/35R19                    A01) bis A10)
                                                           N245)                                         BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
§22 49548*08




               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK120 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               0G-A                             e1*2007/46*0374*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx19H2,        9½Jx19H2,
                                                         ET30             ET35
               120 bis 184      Opel Insignia Sports     235/40R19        235/40R19                      A02) bis A10)
                                Tourer                                                                   BF1)
                                (Cross Country)          245/35R19        245/35R19                      A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                         BF1)
                                                           245/45R19              245/45R19              A01) bis A10)
                                                                                                         BF1) G2F)
                                                           255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                           K03)                                          BF1)
                                                           255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                                           K03)                                          BF1)
               Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK120 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519, LK120 (KBA-Nr. 49547*04) an der Hinterachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD4a
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 49548*08




                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: 5332
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD4a
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519



               G2F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G4R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GDB) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/35R20, 245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.
§22 49548*08




               GDC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/35R20, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               GDD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                    245/35R20, 245/40R19, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 49548 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000770-I0-015
               Anlage-Nr. :                CD4a
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  BLX-8519


               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage CD4a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH
§22 49548*08




               Geschäftsstelle Essen, 12.04.2023
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 49548*08




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024