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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    1/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    BLX-8519
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Z

Handelsmarke:                                                Borbet
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
      ur

Radausführung:                                              LK114,3
Radgröße:                                                  8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                     In

Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
                       fo

Mittenlochdurchmesser:                                     72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           BOØ72,5/Ø67,1
                                         rm

geprüfte Radlast:                                            720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2100 mm

Allgemeine Anforderungen
                                           at

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                                                                   io

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   Mitsubishi (J)
                                                                            n

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CY0, CY0G, CWB, CW0, GA0, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        5305     110 Nm
GA0G, GA0N                M12x1,5
GK0                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          5305   135 Nm
                          M12x1,5




RA-000770-F0-015-12a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    2/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                               e1*2007/46*0368*..
GA0G                              e50*2007/46*0058*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mitsubishi ASX             225/40R19                          A02) bis A10)
                (bis Modelljahr 2015)      A01)K01)K04)K49)                   E51)
Z

                                           225/45R19
                                           A01)K01)K04)K49)
      ur

                                           235/40R19
                                           A01)K01)K04)K49)
                     In

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GK0                               e1*2007/46*1769*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       fo

109 bis 120     Mitsubishi Eclipse Cross   225/45R19                          A02) bis A10)
                                           A93)

                                           235/45R19
                                             rm

                                           A93)

                                           245/45R19
                                           A93a)

                                           255/40R19
                                               at

                                           A93)
                                                                          io

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                               e1*2001/116*0441*..
CY0G                              e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
                                                                              n

(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer          225/35R19                          A02) bis A10)
                (4-türig)                  A01)K01)K14)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CY0                              e1*2001/116*0441*..
CY0G                             e11*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 177      Mitsubishi Lancer Sportback 225/35R19                         A02) bis A10)
                (5-türig)                   A01)K01)K02)K14)




RA-000770-F0-015-12a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    3/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                              e1*2001/116*0406*..
CWB                              e1*2001/116*0482*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 130      Mitsubishi Outlander      225/45R19                           A02) bis A10)
                (2. Generation)                                               E50)
                                          235/45R19
Z

                                          ER2)

                                           245/45R19
      ur

                                           ER3)

                                           255/40R19
                                           A01)K01)K04)
                     In

                                           255/45R19
                                           A01)K01)K04)ER4)
                       fo

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                                e1*2007/46*0368*..
GA0N                               e50*2007/46*0059*..
                                             rm

Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX              225/45R19                         A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, mit      A01)G01)                          E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                            235/40R19
                                               at

                                            A01)G01)

                                           235/45R19
                                                                          io

                                           245/45R19
                                                                              n




RA-000770-F0-015-12a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    4/7                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GA0                                e1*2007/46*0368*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Mitsubishi ASX              225/45R19                          A02) bis A10)
                (ab Facelift 2016, ohne     A01)G01)K01)K04)                   E51a)
                Serienverbreiterungen)
                                            235/40R19
Z

                                            A01)G01)K01)K04)
      ur

                                            235/45R19
                                            A01)K01)K04)

                                            245/45R19
                                            A01)K01)K02)
                      In

Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
CW0                               e1*2001/116*0406*..
                        fo

Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 110      Mitsubishi Outlander         225/45R19                         A02) bis A10)
                (3. Generation, auch Plug-In A93)                              E50a)
                                              rm

                Hybrid)
                                             235/45R19
                                             A93a)

                                            245/45R19
                                                at

                                            255/40R19
                                            A01)K01)K04)

                                            255/45R19
                                                                           io

                                            A01)G2E)K01)K04)
                                                                               n

Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000770-F0-015-12a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
Z

     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
      ur

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
                    In

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                      fo

     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                                         rm

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                                           at

     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                                                             io

     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                                                                      n

     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E50) Bei Fahrzeugausführungen des Typs CW0 nur zulässig bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*22




RA-000770-F0-015-12a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


E50a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2001/116*0406*23

E51) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e1*2007/46*0368*09

E51a) Nur zulässig bei Typ GA0 an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
Z

     e1*2007/46*0368*10

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
      ur

     zu einer Achslast von 1425 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    In

     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                      fo

     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
                                         rm

     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
                                           at

     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                                                              io

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                                                                       n

     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000770-F0-015-12a~MI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Z

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.
      ur

K49) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
     Radmitte umzulegen.

Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
                    In

für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019
                      fo
                                         rm
                                           at
                                                               io
                                                                        n




RA-000770-F0-015-12a~MI-5-114_3-67-ET40.docx