Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Z Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorderachse * ur Radausführung: LK114,3 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm In Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm fo Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1 r geprüfte Radlast: 720 kg m bei Reifenabrollumfang: 2100 mm * Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. at 49547*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp BLX-9519, LK114,3 (ABE-Nr. 49547*03) zu entnehmen. Allgemeine Anforderungen io Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. n Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F15, F15-LPG, F15M, Y51, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5306 110 Nm Y51H M12x1,25 V37 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5306 120 Nm M12x1,25 RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 155 bis 298 Nissan Infiniti Q60 245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)B28) (2WD + 4WD) Z 255/35R19 255/35R19 A02) bis A10)B28) ur 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B28) 245/40R19 275/35R19 A02) bis A10)B28) V00) In 255/40R19 285/35R19 A02) bis A10)B28) V00) Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse fo zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): r Y51 e13*2007/46*1105*.. m Y51H e13*2007/46*1148*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 at 125 bis 235 Nissan Infiniti M, Infiniti M 245/45R19 245/45R19 A02) bis A10)B28) Hybrid, Infiniti Q70 EF0) 255/40R19 255/40R19 A02) bis A10)B28) EF0) io Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. n RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 140 bis 157 Nissan Juke 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) (Allrad) K01) Z 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) K01) G01) ur 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) In 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) V00) 235/40R19 265/35R19 A01) bis A10) fo K01) G01)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise r genannten Reifengrößen zulässig. m Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. at F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 8.5x19,ET40 9.5x19,ET40 io 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10) Bifuel K01) E19) (Frontantrieb) 235/40R19 235/40R19 A01) bis A10) n K01) E19)G01) 245/35R19 245/35R19 A01) bis A10) K01) E19) 255/35R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) E19) 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) E19)V00) Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘ genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig. RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Z A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ur ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus In der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. fo A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. r m A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. at A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu io verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. n A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Z B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüfteter Bremsscheibe Ø 352x32 mm ur E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die In Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und fo des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. r K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels m oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), at in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° io hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), n in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 44 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Z Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen ur Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne In Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. fo Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019 r m at io n RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx