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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BLX-8519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Z

Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                      Vorderachse *
      ur

Radausführung:                                           LK114,3
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
                     In

Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
                               fo

Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø66,1
                                  r

geprüfte Radlast:                                         720 kg
                                              m

bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm
 * Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr.
                                                     at

49547*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-9519, LK114,3 (ABE-Nr. 49547*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
                                                                 io

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                                                                         n

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke       : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
F15, F15-LPG, F15M, Y51,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             5306     110 Nm
Y51H                              M12x1,25
V37                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                5306   120 Nm
                                  M12x1,25




RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                e13*2007/46*1378*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
155 bis 298     Nissan Infiniti Q60         245/40R19            245/40R19                   A02) bis A10)B28)
                (2WD + 4WD)
Z

                                               255/35R19              255/35R19              A02) bis A10)B28)
       ur

                                               255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)B28)


                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)B28)
                                                                                             V00)
                        In

                                               255/40R19              285/35R19              A02) bis A10)B28)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
                                    fo

zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
                                       r

Y51                                 e13*2007/46*1105*..
                                                      m

Y51H                                e13*2007/46*1148*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen          Auflagen und Hinweise
(kW)                                          Vorderachse          Hinterachse
                                              8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
                                                                  at

125 bis 235     Nissan Infiniti M, Infiniti M 245/45R19            245/45R19                 A02) bis A10)B28)
                Hybrid, Infiniti Q70                                                         EF0)

                                               255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)B28)
                                                                                             EF0)
                                                                               io

Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
                                                                                           n




RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
140 bis 157     Nissan Juke             235/35R19            235/35R19                       A01) bis A10)
                (Allrad)                K01)
Z

                                               235/40R19              235/40R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          G01)
       ur

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)
                        In

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          V00)

                                               235/40R19              265/35R19              A01) bis A10)
                                    fo

                                               K01)                                          G01)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                                       r

genannten Reifengrößen zulässig.
                                                      m

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15                              e3*2007/46*0162*..
                                                                  at

F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
                                                                               io

69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 235/35R19             235/35R19                     A01) bis A10)
                Bifuel                    K01)                                               E19)
                (Frontantrieb)
                                          235/40R19            235/40R19                     A01) bis A10)
                                                                                           n

                                          K01)                                               E19)G01)

                                               245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E19)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E19)

                                               225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)                                          E19)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000770-F0-015-44~NI-5-114_3-66-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    4/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.
Z

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
      ur

     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    In

     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
                               fo

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                                  r           m

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
                                                   at

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
                                                             io

     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                                                                      n

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).
Z

B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüfteter Bremsscheibe Ø 352x32 mm
      ur

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                    In

     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                               fo

     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.
                                  r

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                                              m

     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                                       at

     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                                                              io

     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                                                       n

     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Z

     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
      ur

     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
                    In

     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
                               fo

Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019
                                  r           m
                                                    at
                                                               io
                                                                        n




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