Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Z Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse ur Radausführung: LK114,3 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm In Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 fo Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1 rm geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen at Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. io Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan n Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C13, A33, J10, P12, T30, T31, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5306 110 Nm T32, V10, Z50, Z51, F15, F15M, M12x1,25 F15-LPG, Y51, Y51H, ZE0 V37 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5306 120 Nm M12x1,25 J11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5273 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ: A33 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 147 Nissan Maxima QX 225/35R19 A01) bis A10) L03) 235/35R19 K21) Z e1*98/14*0136*04E 1090/1085 5/114,3/66 Typ: V10 ur ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 100 Nissan Almera Tino 225/35R19 A01) bis A10) K15) In e9*98/14*0035*09 1085/960 5/114,3/66 Typ: P12 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*.. fo Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Nissan Primera 225/35R19 A02) bis A10) (4-türer, 5-türer, Kombi) rm 235/35R19 A01)K03)K04)K40) e11*98/14*0183*06 1110/1060 5/114,3/66 Typ: T30 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*.. at Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 121 Nissan X-Trail 245/40R19 A01) bis A10) K03) L03) io e1*98/14*0166*11E 1110/1165 5/114,3/66 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y51 e13*2007/46*1105*.. n Y51H e13*2007/46*1148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 235 Nissan Infiniti M, Infiniti M 245/45R19 A02) bis A10)B28) Hybrid, Infiniti Q70 A94) EF0) 255/40R19 A94) RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 225 Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/45R19 A02) bis A10)B28) Q50 Hybrid (2WD + 4WD) 235/40R19 Z 245/40R19 ur Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise In (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 298 Nissan Infiniti Q60 245/40R19 A02) bis A10)B28) (2WD + 4WD) A94) fo 255/35R19 A94) 255/40R19 rm A94) at io n RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 157 Nissan Juke 225/35R19 A02) bis A10) (Allrad) A01)K01)K04) 225/40R19 Z A01)K01)K04) 235/35R19 ur A01)K01)K04) 235/40R19 A01)G01)K01)K04) 245/35R19 In A01)K01)K04) 255/35R19 A01)K01)K04) fo zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) rm K01) K04) V00) at io n RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R19 A02) bis A10) Z Bifuel A01)K01)K04) E19) (Frontantrieb) 225/40R19 ur A01)K01)K04) 235/35R19 A01)K01)K04) 235/40R19 In A01)G01)K01)K04)K74) 245/35R19 A01)K01)K04)K74) fo 255/35R19 A01)K01)K04)K74) rm zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04)K74) E19)V00) at Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise io (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan Leaf 215/35R19 A02) bis A10) A93a)T85) n 225/35R19 235/30R19 A01)G01)K01)K04) 245/30R19 A01)K01)K04) RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z50 e1*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 172 Nissan Murano 235/55R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 245/50R19 Z A01)K01)K04) ur 245/55R19 A01)K01)K04)ER2) 255/50R19 A01)K01)K02) In 265/50R19 A01)K01)K02) 275/45R19 fo A01)K01)K02) rm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z51 e1*2001/116*0478*.. Z51 e3*2007/46*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 188 Nissan Murano 235/55R19 A02) bis A10) at A01)K03)K04)ER1) 245/55R19 A01)K01)K04) ER2) io 255/55R19 A01)K01)K02) ER3) n 265/50R19 A01)K01)K02) ER2) 275/50R19 A01)K01)K02) ER3) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Nissan Pulsar 215/35R19 A02) bis A10) RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 Z 235/45R19 ur Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J11 e11*2007/46*0963*.. In Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Nissan Qashqai 225/40R19 A02) bis A10) (Frontantrieb + Allrad) fo 225/45R19 rm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 225/45R19 A02) bis A10) at (bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0432*05) 235/45R19 245/40R19 io 255/40R19 A01)K04) n Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 225/45R19 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0432*06) 235/45R19 255/40R19 A01)K04) RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Nissan X-Trail 245/45R19 A02) bis A10) (Serie 225/65R17 ww. 225/55R19) Z ur Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten In Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den fo Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. rm A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. at A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und io ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen n mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es Z sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. ur A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist In nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist fo nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: rm - belüfteter Bremsscheibe Ø 352x32 mm E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der at Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. io ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1345 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). n ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1330 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1310 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Z K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. ur Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels In oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), fo in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter rm der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. at K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der io Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen n erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der Radmitte aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Befestigungslasche des Stoßfängers ist auszuschneiden. K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 11 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Z V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. ur Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. In Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019 fo rm at io n RA-000770-F0-015-11~NI-5-114_3-66-ET40.docx