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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12e
Seite :                    1/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BLX-8519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Z

Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
      ur

Radausführung:                                           LK114,3
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
                     In

Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
                       fo

Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø67,1
                                        rm

geprüfte Radlast:                                         720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm

Allgemeine Anforderungen
                                          at

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                                                                 io

Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller oder Marke      : Peugeot
                                                                         n

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
B, V, V*****                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             5305     110 Nm
                                  M12x1,5




RA-000770-F0-015-12e~PE-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12e
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V                              e2*2001/116*0357*..
V*****                         e2*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 125     Peugeot 4007            235/45R19                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)ER2)
Z

                                         245/45R19
                                         A01)K03) ER3)
      ur

                                         255/45R19
                                         A01)G2E)K01)K04) ER4)
                     In

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
B                              e2*2007/46*0115*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       fo

84 bis 110      Peugeot 4008            225/45R19                         A02) bis A10)

                                         235/45R19
                                           rm

                                         245/45R19
                                         A01)K100)

                                         255/40R19
                                         A01)K04)K100)
                                             at


Auflagen und Hinweise
                                                                      io

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                                                                          n

     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


RA-000770-F0-015-12e~PE-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               12e
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
Z

     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
      ur

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.
                    In

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      fo

     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.
                                        rm

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.
                                          at

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                                                              io

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1425 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
                                                                       n

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



RA-000770-F0-015-12e~PE-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


G2E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
Z

     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
      ur

     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
                    In

     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                      fo

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                                        rm

     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K100) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
                                          at

     - die Kunststoffradhausverbreiterung ist im Bereich von 20 Grad vor bis 20 Grad hinter
       der Radmitte auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
     - die Blechradhauskante ist in diesem Bereich umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
                                                               io

Die Anlage Nr. 12e mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
                                                                        n

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019




RA-000770-F0-015-12e~PE-5-114_3-67-ET40.docx